27/10/2026
Ab 2027 ist die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) verpflichtend
Für eine elektronisch unterstützte Betriebsprüfung sind die notwendigen Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung elektronisch zu übermitteln.
Haben sich Arbeitgeber von dem euBP-Verfahren auf Antrag befreien lassen, ist zu beachten, dass eine Befreiung nur bis zum 31.12.2026 möglich ist.
𝗛𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱
Bereits seit 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre prüfrelevanten Lohndaten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zu übermitteln.
Seit 2025 gilt dies auch für Daten der Finanzbuchhaltung. Ein Verzicht auf die elektronische Datenübertragung ist auf Antrag möglich – allerdings nur bis Ende 2026.
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