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Graber & Partner 🤝 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Arbeitsrechtsberater für Italien
🏦 Gründungen, Buchhaltung, Verträge u.v.m.

Ihr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol für Italien. Zweisprachige Betreuung bei Firmengründung, Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung in Italien. Wir beraten Unternehmen aus dem deutschen Sprachraum bei der Gesellschaftsgründung, MwSt. (USt.) - Registrierung und Anmeldung von Arbeitnehmern in Südtirol und Italien. Unsere Leistungen umfassen zudem die Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Steuererklärungen.


40 fachkundige Mitarbeiter, 30 Jahre Erfahrung, straffe Organisation und der Einsatz neuester Technologien garantieren Effizienz und mandantenorientierten Service. Die Kenntnis der deutschen und italienischen Mentalität und Sprache öffnet unseren Mandanten das Tor zu neuen Märkten. Wir sind Ihr starker Partner in Südtirol und Italien! Südtirol profitiert durch seine geografische Lage. Hier begegnen sich der deutschsprachige und der italienische Wirtschaftsraum, ein enormer Standortvorteil für Südtirol. Die Zweisprachigkeit als Amtssprache in der Autonomen Provinz Bozen und traditionell bedingt unser Verständnis für die deutsche und die italienische Mentalität zählen zu unseren Stärken. Als deuschsprachige Steuerberater in Italien kommunizieren wir mit Ihnen in vorzugweise in Deutsch, mit Ämtern und öffentlichen Stellen - falls nötig - in Italienisch und bei Bedarf erhalten Sie Dokumente auch in Englisch. Internationale Unternehmen:
Wir öffnen Ihrem Unternehmen das Tor zum italienischen Markt. In unserer Kanzlei können sämtliche Dokumente in deutscher Sprache ausgearbeitet werden. Vom Gesellschaftsvertrag - bei Bedarf in Kooperation mit unserem Wirtschaftsanwalt ausgearbeitet - bis zur Eintragung ins Handelsregister ...wir sprechen Ihre Sprache. Weil wir Sie und Ihr Geschäft verstehen! Unsere Leistungen für Ihr Vorhaben in Italien
Gründung (Tochter-)Gesellschaft in Italien
Gründung Betriebsstätte in Italien
Anmeldung von Arbeitnehmern in Italien
Direkte MwSt.-Registrierung (USt.-Registrierung) in Italien
Überschreitung der Lieferschwelle nach Italien

Südtiroler Unternehmen:
Die Anforderungen an die Unternehmen und Freiberufler in Südtirol und Italien sind komplexer denn je. Mit der großen Verantwortung und den zahlreichen Herausforderungen gehen zudem viele andere unternehmerische Fragen einher. Um die richtigen Entscheidungen zu treffen und auf dem wettbewerbsintensiven Markt zu bestehen, ist es wichtig einen kompetenten und zuverlässigen Partner an seiner Seite zu wissen. Wir bieten als Wirtschaftsexperter, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater speziell für Bruneck, das Pustertal aber auch für ganz Südtirol angepasste und individuelle Beratung und Services. Graber & Partner kann Ihnen das volle Leistungsspektrum für Ihr Unternehmen in Südtirol anbieten. Von der Unternehmensgründung bis zur Buchhaltung und Lohnabrechnung über Vertragswesen und steuerlicher sowie unternehmerischer Beratungen, unterstützen wir Sie mit über 30 Mitarbeitern und 25 Jahren Erfahrung. Qualität, Zuverlässigkeit, Vertrauen und Diskretion sind unsere obersten Grundsätze. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten.

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Rückvergütung von Spesen und Fahrten gesammelt:▫ Welche Möglic...
29/10/2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Rückvergütung von Spesen und Fahrten gesammelt:

▫ Welche Möglichkeiten gibt es, dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen und wie müssen diese im Lohnstreifen berücksichtigt werden?
▫ Wie funktioniert die Rückvergütung des Kilometergeldes über den Lohnstreifen?
▫ Wie können die Spesen, die dem Arbeitnehmer im Zuge seiner Tätigkeit im Außendienst entstehen, rückvergütet werden?
▫ Sind Spesenrückvergütungen den Steuern und Beiträgen zu unterwerfen?
▫ Müssen Spesen immer vom Arbeitnehmer vorgestreckt werden?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://www.graber-partner.com/de/lexikon/287-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-rueckverguetung-von-spesen-und-fahrten.html

📈 Lohnerhöhungen ab Oktober 📈Ab Oktober ergeben sich, dank der neuen Kollektivverträge, folgende Lohnerhöhungen:▪︎ Chemi...
21/10/2026

📈 Lohnerhöhungen ab Oktober 📈

Ab Oktober ergeben sich, dank der neuen Kollektivverträge, folgende Lohnerhöhungen:

▪︎ Chemie, Gummi, Plastik Handwerk
Kategorie 7: Erhöhung von 89,13 € pro Monat
Kategorie 6: Erhöhung von 83,15 € pro Monat
Kategorie 5S: Erhöhung von 78,37 € pro Monat
Kategorie 5: Erhöhung von 74,78 € pro Monat
Kategorie 4: Erhöhung von 71,19 € pro Monat
Kategorie 3: Erhöhung von 67,00 € pro Monat
Kategorie 2: Erhöhung von 64,01 € pro Monat
Kategorie 1: Erhöhung von 59,82 € pro Monat

▪︎ Friseure, Schönheitspflege:
Kategorie 1: Erhöhung von 57,73 € pro Monat
Kategorie 2: Erhöhung von 52,75 € pro Monat
Kategorie 3: Erhöhung von 50,00 € pro Monat
Kategorie 4: Erhöhung von 47,14 € pro Monat

▪︎ Holzhandwerk:
Kategorie AS: Erhöhung von 47,62 € pro Monat
Kategorie A: Erhöhung von 44,38 € pro Monat
Kategorie B: Erhöhung von 40,57 € pro Monat
Kategorie CS: Erhöhung von 38,81 € pro Monat
Kategorie C: Erhöhung von 37,03 € pro Monat
Kategorie D: Erhöhung von 35,00 € pro Monat
Kategorie E: Erhöhung von 33,15 € pro Monat
Kategorie F: Erhöhung von 31,14 € pro Monat

🎓 Auch in diesem Jahr waren wir bei der "Career Fair – Master in Accounting and Finance" an der Free University of Bozen...
15/10/2026

🎓 Auch in diesem Jahr waren wir bei der "Career Fair – Master in Accounting and Finance" an der Free University of Bozen-Bolzano mit dabei.

Die Veranstaltung bot eine tolle Möglichkeit, engagierte Absolventen kennenzulernen, uns in spannenden Gesprächen über berufliche Perspektiven auszutauschen und Einblicke in die Arbeitswelt bei Graber & Partner zu geben.

Der persönliche Austausch und das Kennenlernen interessierter Talente haben die Career Fair auch in diesem Jahr zu einer wertvollen Gelegenheit für Networking und gegenseitigen Austausch gemacht.

Ein großes Dankeschön an die Organisatoren und alle Teilnehmer für die interessanten Gespräche – wir freuen uns schon auf das nächste Mal. 🙌

06/10/2026

📱 Fahrten unkompliziert digital erfassen – mit gupa. 📱

Ihre Mitarbeiter nutzen Ihr privates Fahrzeug für berufliche Fahrten? Mit der neuen Fahrtenfunktion im Mandantenportal gupa können sie die gefahrene Strecke einfach digital hinterlegen und so die entsprechenden Daten für die Rückvergütung übermitteln.

Damit wird die Erfassung der beruflich gefahrenen Strecken einfacher, übersichtlicher und direkt digital erledigt.

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zum Lohnausgleich im Bau gesammelt:▫︎ In welchen Fällen kann Lohna...
30/09/2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zum Lohnausgleich im Bau gesammelt:

▫︎ In welchen Fällen kann Lohnausgleich für Unternehmen im Sektor Bau beantragt werden?
▫︎ Können alle Mitarbeiter in den Lohnausgleich überstellt werden?
▫︎ Was kostet der Lohnausgleich?
▫︎ Innerhalb wann muss der Antrag um Lohnausgleich beim NISF eingereicht werden?
▫︎ Wie viel erhält der Arbeitnehmer während des Lohnausgleiches?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://bit.ly/FAQ-Lohnausgleich-Bausektor

🚗 Fringe Benefit bei Dienstfahrzeugen: Neue Regelungen für 2026 🚗Mit Dekret Nr. 148/2026 wurden die Bestimmungen zur Ber...
22/09/2026

🚗 Fringe Benefit bei Dienstfahrzeugen: Neue Regelungen für 2026 🚗

Mit Dekret Nr. 148/2026 wurden die Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugs für Dienstfahrzeuge mit Privatnutzung (Fringe Benefit) erneut geändert.

Die Neuerungen gelten rückwirkend für das gesamte Jahr 2026 und betreffen insbesondere:

▫︎ Fahrzeugalter: Ab Januar nach Ablauf des fünften Jahres seit Erstzulassung erhöht sich der ermittelte Sachbezug um 50 %.
▫︎ Sonderausstattung: Für bestimmte Zubehör- und Sonderausstattungen, die nicht direkt vom Arbeitnehmer erworben wurden, erhöht sich der ermittelte Sachbezug pauschal um 5 %.
▫︎ Übergangsregelung: Für bestimmte Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2024 bestellt und im Laufe des Jahres 2025 zugewiesen wurden, wurde die bisherige Übergangsregelung verlängert.

👉 Die Änderungen können daher auch eine rückwirkende Neuberechnung des Fringe Benefits für 2026 erforderlich machen.

Die von den Änderungen betroffenen Unternehmen haben wir bereits kontaktiert, um die notwendigen Angaben zu den jeweiligen Dienstfahrzeugen einzuholen und die korrekte Berechnung des Sachbezugs sicherzustellen.

📊 Steuervergleich im Voraus: Was gilt für 2026–2027? 📊Auch für den Zweijahreszeitraum 2026–2027 können Unternehmen und F...
18/09/2026

📊 Steuervergleich im Voraus: Was gilt für 2026–2027? 📊

Auch für den Zweijahreszeitraum 2026–2027 können Unternehmen und Freiberufler den Steuervergleich im Voraus (Concordato preventivo biennale – CPB) nutzen.

Dabei wird das steuerlich relevante Einkommen für zwei Jahre im Voraus mit der italienischen Steuerbehörde festgelegt. Die entsprechende Mitteilung an die Einnahmenagentur muss innerhalb 31.10.2026 erfolgen.

Doch was bedeutet der Steuervergleich im Voraus konkret?

▫︎ Für wen ist der Steuervergleich im Voraus vorgesehen?
▫︎ Wer ist vom Steuervergleich im Voraus ausgeschlossen?
▫︎ Was sind die Zuverlässigkeitsindizes ISA?
▫︎ Worin besteht der Steuervergleich im Voraus?
▫︎ Welche Alternativen haben Steuerpflichtige?
▫︎ Welche Vorteile bringt die Anwendung des Steuervergleichs im Voraus?
▫︎ Welchen Nachteil bringt der Steuervergleich im Voraus?
▫︎ Was passiert bei bereits in den Vorjahren ausgeübter Option?

👉 Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://bit.ly/Steuervergleich-im-Voraus-2026

📅 Wichtig: Wenn Sie prüfen möchten, ob der Steuervergleich im Voraus für Sie sinnvoll ist, vereinbaren Sie bitte bis spätestens 30.09.2026 einen Termin mit uns, damit wir die individuelle Situation rechtzeitig gemeinsam klären können.

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Probezeit gesammelt:▫︎ Was ist die Probezeit und wozu dient si...
24/08/2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Probezeit gesammelt:

▫︎ Was ist die Probezeit und wozu dient sie?
▫︎ Wann ist eine Probezeit nichtig?
▫︎ Wo wird die Dauer der Probezeit festgelegt?
▫︎ Wann verlängert sich die Probezeit?
▫︎ Wie kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet werden?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://www.graber-partner.com/de/lexikon/41-probezeit-ital-periodo-di-prova.html

🤝 Begünstigung für Umwandlungen in Unbefristet 🤝Die Anträge auf die Beitragsbegünstigung können ab sofort gestellt werde...
19/08/2026

🤝 Begünstigung für Umwandlungen in Unbefristet 🤝

Die Anträge auf die Beitragsbegünstigung können ab sofort gestellt werden. Die wichtigsten Voraussetzungen und Eckpunkte:

▫︎ Voraussetzungen:
- Befristeter Vertrag, begonnen bis 30.04.2026
- Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.12.2026
- Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Umwandlung unter 35 Jahre
- Bisher noch nie mit einem unbefristeten Vertrag beschäftigt

▫︎ Begünstigung:
- Reduzierung der Arbeitgeber-INPS-Beiträge um bis zu 500 € monatlich
- Dauer: max. 24 Monate

▫︎ Antrag: Vor Antragstellung ist eine Eigenerklärung des Arbeitnehmers erforderlich, dass bisher kein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Anschließend wird der Antrag beim NISF/INPS eingereicht.

📢 Beitragsbegünstigung für Arbeitnehmer unter 35 Jahren 📢 Die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitn...
29/07/2026

📢 Beitragsbegünstigung für Arbeitnehmer unter 35 Jahren 📢

Die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitnehmern unter 35 Jahren ist jetzt operativ anwendbar.

Voraussetzungen:
▪︎ Einstellung im Zeitraum 01.01.2026 – 31.12.2026
▪︎ Arbeitnehmer ist bei Einstellung unter 35 Jahre alt
▪︎ Nettozuwachs der Beschäftigung
▪︎ Arbeitnehmer gilt als „benachteiligt“ (svantaggiato) oder „sehr benachteiligt“ (molto svantaggiato)

➡️ Benachteiligt (svantaggiato)
▪︎ Begünstigung für 12 Monate
▪︎ z. B. bei mindestens 6 Monaten Arbeitslosigkeit, Alter zwischen 15 und 24 Jahren oder bestimmten Bildungs-/Lebenssituationen.

➡️ Sehr benachteiligt (molto svantaggiato)
▪︎ Begünstigung für 24 Monate
▪︎ z. B. bei mindestens 24 Monaten Arbeitslosigkeit oder mindestens 12 Monaten Arbeitslosigkeit plus zusätzlicher Benachteiligung.

💶 Höhe der Begünstigung: 100 % Beitragsbefreiung, max. 500 € pro Monat

📄 Antragstellung:
Für die Prüfung ist eine Eigenerklärung des Arbeitnehmers erforderlich. Nach Rücksendung der Unterlagen werden die Voraussetzungen geprüft und die Anträge über das NISF-Portal eingereicht.

⚠️ Wichtig bei Neueinstellungen:
Bitte senden Sie uns die vollständigen Anmeldedaten möglichst frühzeitig zu – besonders bei Arbeitnehmern unter 35 Jahren. So kann rechtzeitig geprüft werden, ob die Begünstigung genutzt und der Antrag gestellt werden kann.

Weitere Details dazu finden Sie auf unserer Website: https://www.graber-partner.com/de/gutachten-rundschreiben/1421-beguenstigung-unter-35-antraege-und-verrechnung-des-guthabens-nun-moeglich-2026.html

Indirizzo

Rienzfeldstraße 30
Bruneck
39031

Orario di apertura

Lunedì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Martedì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mercoledì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Giovedì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00

Telefono

+390474572900

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