25/10/2026
Immobilien im Betriebsvermögen bei der Unternehmensnachfolge – steuerliche
Herausforderungen beachten!
Immobilien, die zum Betriebsvermögen gehören, können leider nicht einfach steuerfrei übertragen werden – anders als private Immobilien, die länger als 10 Jahre im Eigentum sind.
Gerade bei Betriebsvermögen sind oft hohe stille Reserven verborgen, die zu Nachzahlungen führen können.
Deshalb ist es wichtig, Immobilien möglichst aus dem Betriebsvermögen herauszuhalten und getrennt vom Unternehmensvermögen zu verwalten. Besonders gilt es, Gestaltungen wie Betriebsaufspaltung oder Sonderbetriebsvermögen zu vermeiden, um unerwünschte Steuerfolgen zu verhindern.
Trenne Immobilien und Betriebsvermögen frühzeitig, um deine Nachfolge steuerlich clever zu gestalten! 🏢🏠⚖️