10/06/2026
🏆 Die Fußball-WM 2026 bietet eine tolle Gelegenheit, Mitarbeitende zusammenzubringen und den Teamgeist zu stärken. Ein Public Viewing im Unternehmen kann also für echte Begeisterung sorgen – vorausgesetzt, die steuerlichen Rahmenbedingungen werden von Anfang an mitgedacht.
Darauf solltest Du als Arbeitgeber achten:
⚽ Prüfe, ob die Veranstaltung als Betriebsveranstaltung gilt.
Dann kann der steuerliche Freibetrag von 110 Euro pro teilnehmendem Mitarbeitenden genutzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass grundsätzlich alle Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils eingeladen werden.
⚽ Behalte die Gesamtkosten im Blick.
Für die Berechnung des Freibetrags zählen nicht nur Speisen und Getränke. Auch Ausgaben für Technik, Raummiete, Dekoration oder sonstige organisatorische Leistungen fließen in die Kosten ein. Auch Begleitpersonen können steuerlich relevant sein.
⚽ Kunden und Geschäftspartner separat erfassen.
Sind neben den Mitarbeitenden auch externe Gäste dabei, sollten die auf sie entfallenden Kosten getrennt dokumentiert werden. Das erleichtert die spätere steuerliche Behandlung erheblich.
⚽ Freibetrag überschritten? Nicht automatisch ein Problem.
Auch wenn die Kosten pro Person über 110 Euro liegen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten der steuerlichen Pauschalierung. Eine rechtzeitige Prüfung schafft hier Sicherheit.
⚽ Nach dem Abpfiff ist vor der Abrechnung.
Dokumentiere Teilnehmer und Kosten zeitnah nach der Veranstaltung. So lassen sich Fragen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung deutlich einfacher klären.
Du planst ein Public Viewing zur WM 2026?
Dann lass die steuerlichen Details vor dem Anpfiff prüfen – so kannst Du Dich ganz auf das konzentrieren, was zählt: einen gelungenen Abend mit Deinem Team.
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Euer Team der ETL Steuerberatung Wittenberg
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