22/05/2024
Anhebung der Freigrenzen für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ab 2024✅
Hat der Steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt, bleiben diese steuerfrei, wenn die Freigrenze von 600,00 € pro Jahr nicht überschritten wird. Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten erhöht sich die Freigrenze auf 1.200 € jährlich. Ab dem 01.01.2024 wurde die Freigrenze für das Kalenderjahr 2024 auf 1.000 € bzw. 2.000 € für Ehegattenveranlagungen angehoben. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden.