17/12/2025
+++ Newsletter+++
Liebe Mandantschaft,
die letzten Wochen des Jahres sind angebrochen und der Blick richtet sich zunehmend auf das, was vor uns liegt. Der Jahreswechsel ist traditionell eine Zeit, in der neue Regelungen anstehen und Weichen für das kommende Jahr gestellt werden.
Mit diesem Newsletter möchten wir Sie – wie gewohnt – kompakt und verständlich über ausgewählte Neuerungen und aktuelle Entwicklungen informieren, die für Sie relevant sein können. Unser Ziel ist es, Ihnen auch zum Jahresende eine verlässliche Orientierung zu geben und Sie gut vorbereitet ins neue Jahr zu begleiten.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Adventszeit, erholsame Feiertage und einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
In unserem neuen Newsletter geht es unter anderen um wichtige Änderungen in 2026. Hier ein kurzer Überblick.
• Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale wird einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben.
• In der Gastronomie und bei Catering gilt ab 1. Januar 2026 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen – Getränke weiterhin 19 %.
• Der gesetzliche Mindestlohn steigt deutlich zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde.
• Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze auf monatlich 603 €, was aufgrund des höheren Mindestlohns bedeutet, dass Minijobber auch mehr Stunden arbeiten können, ohne Steuern zu zahlen.
• Einführung der „Aktivrente“: Rentner:innen können bis zu 2 000 € monatlich steuerfrei neben ihrer Rente hinzuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeiten (sofern Gesetz verabschiedet bleibt).
• Sofortmeldepflichtig beim Lohn sind in Zukunft auch Friseurhandwerk und Kosmetikgewerbe; Nicht mehr sofortmeldepflichtig dafür die Forstwirtschaft
• Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen steigen (z. B. Übungsleiterpauschale auf 3 300 €, Ehrenamtspauschale auf 960 €).
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