Mischlich Steuerberatung GmbH & Co.KG

Mischlich Steuerberatung GmbH & Co.KG Als unser Mandant erhalten Sie bei Mischlich & Partner aus Weiterstadt eine persönliche Rundum-Betr Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich.

Seit über 30 Jahre bieten wir eine persönliche Betreuung, die stets lösungsorientiert, verständlich und nachvollziehbar ist. Unsere Kernkompetenzen liegen in der Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen sowie der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der laufenden Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchführung. Einer unserer Schwerpunkt

e liegt in der steuerlichen Beratung bei Erbschaften und Schenkungen. Steuerbüro Mischlich
Das Steuerbüro Mischlich















Impressum
Steuerbüro Harald Mischlich
Hainweg 5
64331 Weiterstadt

Telefon: 06150/ 100-30
Telefax: 06150/ 100 -333
Mail: [email protected]
Web: www.stb-mischlich.de

Zuständige Kammer Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstraße 175 | 60327 Frankfurt
Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin

Berufsbezeichnung: Steuerberater; vereidigter Buchprüfer

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Harald Mischlich, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
Heiko Mischlich, Steuerberater
Die Berufsbezeichnungen Steuerberater wurde jeweils in Deutschland,Hessen und Baden-Württemberg verliehen. Alle Steuerberater sind in den unten genannten Kammern zugelassen. Steuerberater
Steuerberaterkammer Hessen
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt
(069) 15 30 02-0
www.stbk-hessen.de
vereidigter Buchprüfer
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26,
10787 Berlin

Berufsrechtliche Regelungen:
Steuerberater:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter wwww.bstbk.de (dort unter downloads/Berufsrecht) eingesehen werden. Haftungshinweis:

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22/01/2026

⚠️⚠️⚠️ Achtung:
Neue Betrugswelle mit gefälschten Steuerbescheiden & Mahnungen!

​Aktuell häufen sich wieder Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Die Täter verschicken täuschend echt aussehende E-Mails und Briefe, um an Ihr Geld oder Ihre sensiblen Daten zu gelangen. 🛑

​Woran erkennen Sie die Fake-Schreiben?
Das BZSt warnt vor folgenden Merkmalen, die sofort stutzig machen sollten:

​1️⃣ Ausländische IBAN: Offizielle Zahlungen an das BZSt erfolgen immer auf inländische Konten der Bundeskasse (DE-IBAN). Betrüger nutzen oft Konten aus dem Ausland (z. B. ES oder IE).

2️⃣ Zahlungsaufforderung per E-Mail: Steuerbescheide werden in der Regel per Post zugestellt. Das BZSt verschickt keine Zahlungsaufforderungen via E-Mail oder SMS.

3️⃣ Druckmittel & Fristen: Die Schreiben drohen oft sofort mit Zwangsvollstreckung, um Sie unter Zeitdruck zu setzen.

4️⃣ Zuständigkeit: Das BZSt erhebt beispielsweise keine Verspätungszuschläge für Ihr lokales Finanzamt.

​🔗 Detaillierte Informationen und aktuelle Beispiele für Fake-Schreiben finden Sie hier direkt beim BZSt: 👉 https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche.html

​Was sollten Sie tun?
✅ Bewahren Sie Ruhe.
✅ Klicken Sie auf keine Links und leisten Sie keine Zahlungen.
✅ Im Zweifel: Sprechen Sie mich an! Gemeinsam prüfen wir die Echtheit des Schreibens, bevor ein Schaden entsteht.
​Sicherheit geht vor – gerade beim Thema Steuern. 🛡️💼

🔥 Die Aktivrente kommt – Steuerfrei weiterarbeiten ab 2026!Der Bundesrat hat heute grünes Licht gegeben: Ab 1. Januar 20...
19/12/2025

🔥 Die Aktivrente kommt – Steuerfrei weiterarbeiten ab 2026!

Der Bundesrat hat heute grünes Licht gegeben: Ab 1. Januar 2026 dürfen Rentnerinnen und Rentner nach dem Regelalter 2.000 Euro im Monat steuerfrei aus nichtselbstständiger Arbeit verdienen.

Verdienste darüber hinaus bleiben steuerpflichtig – Arbeitgeber zahlen weiter Sozialbeiträge. Ziel: Fachkräfte halten, Sozialkassen stabilisieren, Generationengerechtigkeit stärken.

Ein starkes Signal gegen den Fachkräftemangel – und für mehr Flexibilität im Alter. 💪

11/12/2025
Was für eine schöne Überraschung 💛🍪  Vor ein paar Tagen hat uns ein Mandant mit einem Teller voller selbstgebackener Plä...
11/12/2025

Was für eine schöne Überraschung 💛🍪

Vor ein paar Tagen hat uns ein Mandant mit einem Teller voller selbstgebackener Plätzchen überrascht – und sie waren einfach *köstlich*! 😋🎄

Unser ganzes Team hat sich riesig gefreut – und ehrlich gesagt: Der Teller war schneller leer, als man „Steuerbescheid“ sagen kann! 😉

Ein herzliches Dankeschön für diese liebe Geste – kleine Aufmerksamkeiten wie diese versüßen uns die Vorweihnachtszeit ganz besonders. ✨

09/12/2025

💡 Neue Kasse zum Jahreswechsel? Dann jetzt sofort beim Finanzamt melden!

Viele Betriebe tauschen zum Jahresstart ihre Kassen aus – seit 2025 gilt: Jede Kasse muss gemeldet werden!
Wer das vergisst, riskiert Ärger bei der nächsten Kassen-Nachschau.

👉 Was ist zu tun?

Neue oder ersetzte Kasse direkt über „Mein ELSTER“ melden

Angaben zu Gerätetyp, Seriennummer und TSE nicht vergessen

Bei Außerbetriebnahme: alte Kasse ebenfalls abmelden

Warum das wichtig ist?
Die Finanzverwaltung prüft künftig digital, welche Kassensysteme im Einsatz sind. Nicht gemeldete Kassen fallen auf – und können als förmlicher Verstoß nach § 146a AO gewertet werden.

🧾Unser Tipp:
Werden Sie jetzt aktiv – wir unterstützen Sie bei Meldung, Dokumentation und Einrichtung (z. B. über DATEV Kassenarchiv online).
So starten Sie sicher und stressfrei ins neue Jahr.

E‑Rechnungspflicht seit 2025: Wo stehen Sie als Unternehmer wirklich ​⁉️Seit dem 1.1.2025 müssen alle inländischen Unter...
20/11/2025

E‑Rechnungspflicht seit 2025: Wo stehen Sie als Unternehmer wirklich ​⁉️

Seit dem 1.1.2025 müssen alle inländischen Unternehmer im B2B‑Bereich E‑Rechnungen empfangen können – unabhängig davon, ob sie selbst bereits E‑Rechnungen versenden oder noch in der Übergangsphase stecken. ​🕛

Gleichzeitig sind Papierrechnungen und unstrukturierte PDF‑Rechnungen aus Sicht von § 14 UStG nur noch „sonstige Rechnungen", während die Finanzverwaltung klar auf strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD 2.x setzt. ​

In Gesprächen mit Inhabern kleiner und mittlerer Betriebe zeigt sich ein gemischtes Bild:

Einige Unternehmen haben mit Unterstützung ihrer Steuerberatung bereits auf durchgängige digitale Workflows umgestellt, andere arbeiten nach wie vor mit Sammelordnern, E‑Mail‑Postfächern und nachträglicher manueller Erfassung. ​

⚠️Hinzu kommen neue GoBD‑Anforderungen:
Der strukturierte Datensatz der E‑Rechnung muss im Originalformat archiviert und maschinell auswertbar bleiben; zugleich eröffnet das BMF Spielräume, wenn die technischen Prozesse sauber dokumentiert sind. ​

Daraus ergeben sich für den Mittelstand einige zentrale Fragen, die sich jedes Unternehmen stellen sollte:

1️⃣ Wie kommen E‑Rechnungen heute bei Ihnen an (E‑Mail, Portal, Schnittstelle) – und wo landen sie anschließend? ​

2️⃣ Können Sie sicherstellen, dass der strukturierte Datensatz unverändert, vollständig und GoBD‑konform archiviert wird – oder verlassen Sie sich faktisch auf PDFs und Ausdrucke? ​

3️⃣ Wie gut sind Ihre Systeme (z. B. DATEV Unternehmen online, ERP‑Lösung, DMS) bereits auf ein künftiges Meldesystem vorbereitet, das voraussichtlich bis 2030 flächendeckend kommen wird? ​

Offene Frage an Sie als Unternehmer:

Wo sehen Sie aktuell die größten Hürden – Technik, Prozesse, Mitarbeiterschulung oder einfach die Zeit, sich mit all dem zu beschäftigen? ​

Aus Sicht einer mittelstandsorientierten Steuerkanzlei ist jetzt der beste Zeitpunkt, gemeinsam einen realistischen E‑Rechnungs‑Check zu machen und daraus eine praxistaugliche Umsetzungsstrategie abzuleiten. ​

Kasse im Fokus – neues BFH-Urteil zu Stornos 🔥⛔️Wenn eine elektronische Kasse Stornierungen zulässt, diese aber in Tages...
13/11/2025

Kasse im Fokus – neues BFH-Urteil zu Stornos 🔥

⛔️Wenn eine elektronische Kasse Stornierungen zulässt, diese aber in Tagesabschlüssen oder Z-Bons nicht erkennbar sind, liegt ein formeller Buchführungsfehler vor.

Folge: Das Finanzamt darf Umsätze und Gewinne schätzen. Das kann zu erheblichen Steuernachzahlungen führen – auch ohne nachgewiesene Manipulation.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Bereits reine Formfehler ❗️ in der Kassenführung reichen aus, um die Buchführung zu verwerfen. Besonders betroffen sind bargeldintensive Betriebe (Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk mit Barumsätzen).

⚠️So vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt:

1. Kassenjournal und Tagesabschlüsse prüfen: Z-Bons müssen fortlaufend sein; Stornos müssen eindeutig nachvollziehbar ausgewiesen werden.

2. Stornogründe dokumentieren: Wer hat wann warum storniert? Klare Prozessbeschreibung und Rollen-/Rechtekonzept.

3. DSFinV-K-Daten sichern: Regelmäßige Exporte revisionssicher archivieren (z. B. im DATEV-Kassenarchiv/Unternehmen online).

4. Verfahrensdokumentation aktualisieren: Kassentyp, TSE, Bedienabläufe, Stornoprozess, Datensicherung verständlich beschreiben.

5. Inventuren durchführen: Jährliche körperliche Bestandsaufnahme mit dauerhaftem Nachweis.


02/11/2025

Wichtige Termine im November #

Heute müssen wir eine traurige Nachricht teilen: Unser treuer Bürohund Lennox ist verstorben.Viele Jahre hat er uns mit ...
26/09/2025

Heute müssen wir eine traurige Nachricht teilen:

Unser treuer Bürohund Lennox ist verstorben.

Viele Jahre hat er uns mit seiner freundlichen Art begleitet, uns zum Lächeln gebracht und die Kanzlei mit Wärme gefüllt.

Wir werden ihn sehr vermissen. In unseren Herzen bleibt er ein Teil unseres Teams – als Freund, als Ruhepol und als treuer Begleiter.

Danke, Lennox, für all die gemeinsamen Momente. 🐾

❗️ Corona-Soforthilfen zurückzahlen?⁉️ Viele Hessische Unternehmer:innen stehen durch die kurzfristige Rückforderungen d...
03/09/2025

❗️ Corona-Soforthilfen zurückzahlen?⁉️

Viele Hessische Unternehmer:innen stehen durch die kurzfristige Rückforderungen des Landes in den Sommerferien vor großen Problemen, obwohl die Hilfen damals in einer Notlage gewährt wurden.

Wir fordern:

📍Transparente, faire & individuelle Prüfung

📍Flexible Zahlungsmodalitäten bei Belastung

📍Schnelle Korrektur fehlerhafter Bescheide

📍Berücksichtigung von Härtefällen & Branchenbesonderheiten

Gemeinsam gegen pauschale Rückforderungen!

👉 Petition jetzt unterschreiben und teilen:

https://www.change.org/p/stopp-der-corona-soforthilfe-forderung-des-landes-hessen?recruited_by_id=46a2b670-88a7-11f0-9918-8fe38a1b8b64&utm_source=share_petition&utm_campaign=psf_combo_share_initial&utm_term=psf&utm_medium=copylink&fbclid=IwVERDUAMlZIpleHRuA2FlbQIxMAABHmfF8QxtSfl32Pdm4GBB3ivUQ-z-Fk2RrV7WPwwoObH22VDPECYfM1TAsxic_aem_uNKh2W24_NBe1vDndq9Y8g

Adresse

Hainweg 5
Weiterstadt
64331

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:30
14:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:30
14:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:30
14:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:30
14:00 - 15:00

Telefon

+49615010030

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