08/06/2026
**Kann man den Sommerurlaub steuerlich absetzen?**
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer gehen davon aus, dass nahezu jede Ausgabe „irgendwie“ steuerlich geltend gemacht werden kann.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht.
Grundsätzlich gilt: Kosten müssen betrieblich veranlasst sein, um steuerlich berücksichtigt werden zu können. Der private Sommerurlaub gehört daher in der Regel nicht dazu – auch dann nicht, wenn während der Reise gelegentlich E-Mails beantwortet oder geschäftliche Gespräche geführt werden.
Anders kann es aussehen, wenn eine Reise eindeutig beruflich oder betrieblich veranlasst ist, etwa durch eine Fortbildung, einen Kongress oder konkrete Geschäftstermine. Dann ist jedoch eine saubere Dokumentation entscheidend.
Unser Tipp: Nicht jede Ausgabe ist automatisch absetzbar. Wer private und betriebliche Kosten sauber trennt, vermeidet spätere Diskussionen mit dem Finanzamt.