03/07/2026
Vermietete Gebäude werden steuerlich regelmäßig über viele Jahre abgeschrieben – häufig mit 2 % oder 3 % pro Jahr. In bestimmten Fällen kann jedoch eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachgewiesen werden.
Das kann insbesondere bei älteren Gebäuden, erheblichem Modernisierungsbedarf oder baulichen Mängeln interessant sein. 🏚️
Wird die kürzere Nutzungsdauer durch ein geeignetes Gutachten plausibel belegt, kann die jährliche Abschreibung steigen – und damit die steuerliche Belastung aus Vermietungseinkünften sinken.💰
Wichtig: Die Finanzverwaltung prüft solche Fälle genau. Entscheidend ist ein fachlich belastbarer Nachweis, der den konkreten Zustand des Gebäudes berücksichtigt.
Unser Tipp: Bei älteren vermieteten Immobilien sollte geprüft werden, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten steuerlich lohnt.
Wir stehen für Fragen und Beratungen gerne zur Verfügung! 📞