24/06/2026
Weniger Steuern auf Ihre Gewinnanteile?
Der BFH sagt: Ja – wenn Sie es richtig machen. Viele Arbeitnehmer, die still an ihrem Arbeitgeber beteiligt sind, zahlen zu viele Steuern.
Warum? Weil das Finanzamt diese Gewinne einfach als Arbeitslohn einstuft. Der Bundesfinanzhof hat das jetzt korrigiert.
Das Urteil in einfachen Worten:
Wer eine typisch stille Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers hält, versteuert die Gewinnanteile als Einkünfte aus Kapitalvermögen – nicht als Lohn.
Der Unterschied ist entscheidend:
✅ Kapitalvermögen → Abgeltungsteuer 25 %
✅ Arbeitslohn → bis zu 45 % Einkommensteuer
✅ Richtig strukturiert = bares Geld gespart
Haben Sie eine stille Beteiligung an Ihrem Arbeitgeber? Oder planen Sie eine?
Dann sollten Sie jetzt prüfen, ob Ihre Beteiligung korrekt aufgesetzt ist und ob Sie in der Vergangenheit zu viel Steuer gezahlt haben.
Sprechen Sie uns an. Wir analysieren das für Sie!
Ihr
Martin Faltejsek
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