Steuerberater Martin Faltejsek

Steuerberater Martin Faltejsek Steuer- und Wirtschaftsberatung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen

Weniger Steuern auf Ihre Gewinnanteile?Der BFH sagt: Ja – wenn Sie es richtig machen. Viele Arbeitnehmer, die still an i...
24/06/2026

Weniger Steuern auf Ihre Gewinnanteile?

Der BFH sagt: Ja – wenn Sie es richtig machen. Viele Arbeitnehmer, die still an ihrem Arbeitgeber beteiligt sind, zahlen zu viele Steuern.

Warum? Weil das Finanzamt diese Gewinne einfach als Arbeitslohn einstuft. Der Bundesfinanzhof hat das jetzt korrigiert.

Das Urteil in einfachen Worten:
Wer eine typisch stille Beteiligung am Unternehmen seines Arbeitgebers hält, versteuert die Gewinnanteile als Einkünfte aus Kapitalvermögen – nicht als Lohn.

Der Unterschied ist entscheidend:

✅ Kapitalvermögen → Abgeltungsteuer 25 %

✅ Arbeitslohn → bis zu 45 % Einkommensteuer

✅ Richtig strukturiert = bares Geld gespart

Haben Sie eine stille Beteiligung an Ihrem Arbeitgeber? Oder planen Sie eine?

Dann sollten Sie jetzt prüfen, ob Ihre Beteiligung korrekt aufgesetzt ist und ob Sie in der Vergangenheit zu viel Steuer gezahlt haben.

Sprechen Sie uns an. Wir analysieren das für Sie!

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: Reicher - stock.adobe.com

In 3 Schritten die Stromkosten ohne Ärger übernehmenWenn Ihre Arbeitnehmer die Dienstwagen zu Hause aufladen, ist die Ab...
18/06/2026

In 3 Schritten die Stromkosten ohne Ärger übernehmen

Wenn Ihre Arbeitnehmer die Dienstwagen zu Hause aufladen, ist die Abrechnung über den Pauschalbetrag nicht mehr möglich.

Was sich seit 2026 geändert hat, haben wir in den Slides zusammengestellt und erklären, wie Sie die Stromkosten in 3 Schritten ohne Ärger übernehmen.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: aapsky - stock.adobe.com

Vorsicht beim Vorsteuerabzug. Dieser Fehler kostet bares Geld!Sie erhalten im März eine Rechnung für eine Leistung aus d...
16/06/2026

Vorsicht beim Vorsteuerabzug. Dieser Fehler kostet bares Geld!

Sie erhalten im März eine Rechnung für eine Leistung aus dem Januar. Den Vorsteuerabzug setzen Sie rückwirkend im Januar an. Falsch. Das Finanzamt streicht Ihnen die Vorsteuer – und Sie zahlen drauf.

Denn die Regel ist eindeutig:

Der Vorsteuerabzug gehört genau in den Zeitraum, in dem beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

Das Recht auf Vorsteuerabzug ist entstanden
Die Rechnung liegt Ihnen tatsächlich vor

Liegt die Rechnung erst im März auf Ihrem Tisch, gehört die Vorsteuer in den März. Nicht rückwirkend in den Januar oder in den Februar. Klingt simpel, passiert aber täglich in tausenden Betrieben.

Was sagt die aktuelle Rechtslage?

Der EuGH wird das abweichende Urteil des Europäischen Gerichts voraussichtlich kippen. Alles bleibt so wie bisher. Auf eine Vereinfachung sollten Sie also nicht hoffen – aber das ist ein guter Grund, Ihre Abläufe jetzt auf den Prüfstand zu stellen.

Unser Tipp:
Rechnungen sofort nach Eingang erfassen und die Vorsteuer im richtigen Voranmeldungszeitraum geltend machen.

Wir nehmen Ihre Prozesse gemeinsam unter die Lupe.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: Cello Armstrong - stock.adobe.com

Mitarbeiter gehen bald in Vorruhestand? Ihre Steuerspar-Chance.Beschäftigen Sie Mitarbeiter, die irgendwann in den Vorru...
09/06/2026

Mitarbeiter gehen bald in Vorruhestand? Ihre Steuerspar-Chance.

Beschäftigen Sie Mitarbeiter, die irgendwann in den Vorruhestand gehen werden? Dann hat der BFH gerade eine wichtige Entscheidung für Sie getroffen und die kann Ihre Steuerlast spürbar senken.

Was hat sich geändert?

Bisher konnten viele Unternehmer Rückstellungen für Vorruhestandsmodelle erst dann bilden, wenn eine konkrete Vereinbarung mit dem Mitarbeiter getroffen wurde.

Der BFH sagt jetzt klar:

✅ Rückstellungen sind bereits möglich, bevor eine Freistellungsvereinbarung getroffen wurde.

✅ Auch Mitarbeiter, die noch voll arbeiten, können bereits berücksichtigt werden.

✅ Die Rückstellung beginnt sogar ab dem ersten Arbeitstag – nicht erst kurz vor der Freistellung.

Frühere und höhere Rückstellungen bedeuten einen niedrigeren steuerpflichtigen Gewinn und damit weniger Steuern. Und das genau JETZT!

Handeln Sie, bevor Ihr nächster Jahresabschluss ansteht.

Lassen Sie sich beraten und schöpfen Sie Ihr Steuerpotenzial aus.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: STUDIO GRAND WEB - stock.adobe.com

Achtung Immobilienkäufer: Diese Steuerfalle übersehen fast alle.Sie kaufen eine Immobilie, auf der ein Wohnrecht oder Ni...
02/06/2026

Achtung Immobilienkäufer: Diese Steuerfalle übersehen fast alle.

Sie kaufen eine Immobilie, auf der ein Wohnrecht oder Nießbrauch lastet. Der Kaufpreis klingt fair. Der Notar nickt. Alles gut, denken Sie.

Dann kommt der Grunderwerbsteuerbescheid. Und der ist deutlich höher als erwartet. Warum? Das Finanzamt rechnet so:

Das Finanzamt addiert nämlich nicht nur den Kaufpreis, sondern auch den Wert des übernommenen Wohnrechts. Und der kann schnell im sechsstelligen Bereich liegen, wie ein aktuelles BFH-Urteil eindrucksvoll zeigt.

Im konkreten Fall:

🔴 Kaufpreis: 103.000 Euro

🔴 Wert des Wohnrechts: 146.328 Euro

🔴 Bemessungsgrundlage: 249.328 Euro

Statt auf den Kaufpreis zahlen Sie Grunderwerbsteuer auf fast das Doppelte!

Was viele nicht wissen:

👉 Das Wohnrecht muss noch nicht mal im Grundbuch eingetragen sein – es zählt trotzdem
👉 Eine Ausnahme als „dauernde Last" greift nicht, weil das Wohnrecht mit dem Tod des Begünstigten erlischt
👉 Der BFH hat das jetzt höchstrichterlich bestätigt – kein Spielraum mehr

Unser Rat:
Prüfen Sie vor jedem Immobilienkauf genau, welche Rechte auf dem Grundstück lasten. Was auf den ersten Blick wie eine günstige Gelegenheit aussieht, kann steuerlich richtig teuer werden.

Wir prüfen Ihren Immobilienkauf, bevor das Finanzamt Sie überrascht.

Jetzt Beratungstermin ausmachen.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: La Famiglia - stock.adobe.com

Kein Firmenwagen: Trotzdem weniger Steuern zahlen?Als Unternehmer kennen Sie das Problem: Firmenwagen klingt erstmal gut...
28/05/2026

Kein Firmenwagen: Trotzdem weniger Steuern zahlen?

Als Unternehmer kennen Sie das Problem: Firmenwagen klingt erstmal gut. Bis die Realität kommt: Fahrtenbuch führen. Ein-Prozent-Regelung versteuern. Versicherung, Wartung, Steuer – alles läuft, auch wenn das Auto die ganze Woche in der Einfahrt steht. Und am Ende des Jahres fragen Sie sich, ob sich das Ganze überhaupt gelohnt hat.

Die Alternative? Carsharing und das hat es steuerlich in sich:

✅ Nur zahlen, wenn Sie fahren – keine Fixkosten

✅ Jede betriebliche Fahrt sofort als Betriebsausgabe absetzbar

✅ Kein Fahrtenbuch – die App dokumentiert automatisch alles

✅ Keine Ein-Prozent-Regelung – weil das Auto nie in Ihrem Betriebsvermögen landet

✅ Kein Abschreibungsaufwand – einfach Rechnung buchen, fertig

✅ Vorsteuerabzug inklusive

Das Finanzamt liebt die lückenlose digitale Dokumentation der Carsharing-Anbieter. Sie haben also nicht nur einen Steuervorteil, sondern auch wasserdichte Nachweise.

Gerade für Unternehmen, die nicht täglich dasselbe Fahrzeug brauchen, ist Carsharing oft das smartere Modell.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Carsharing auch für Ihren Betrieb die bessere Lösung ist.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: Syda Productions - stock.adobe.com

Homeoffice im Eigenheim: Plötzlich gehört ein Teil Ihres Hauses dem Finanzamt!Das klingt dramatisch – ist aber bittere R...
26/05/2026

Homeoffice im Eigenheim: Plötzlich gehört ein Teil Ihres Hauses dem Finanzamt!

Das klingt dramatisch – ist aber bittere Realität für viele Unternehmer und Unternehmerinnen.

Wer in seinem privaten Haus oder seiner Wohnung Räume betrieblich nutzt, macht diese automatisch zu Betriebsvermögen. Und das hat eine unangenehme Konsequenz:

Steigt der Wert Ihrer Immobilie, und das tut er meistens, wird der auf diese Räume entfallende Wertzuwachs später versteuert. Beim Verkauf des Hauses. Oder schon dann, wenn Sie den Raum irgendwann wieder privat nutzen.

Das Tückische daran: Die meisten Unternehmer wissen das gar nicht. Es passiert still und leise und wird oft erst bei der Betriebsprüfung oder beim Hausverkauf zum teuren Problem.

Die gute Nachricht:

Es gibt einen gesetzlichen Ausweg. Und der wurde zum 01.01.2026 sogar deutlich verbessert.

Unter den neuen Regelungen können weitaus mehr Unternehmer ihre betrieblich genutzten Räume steuerlich im Privatvermögen belassen und damit spätere Wertsteigerungen vor dem Finanzamt schützen.

Nutzen Sie Räume in Ihrem Eigenheim auch betrieblich? Dann sollten Sie das jetzt prüfen lassen, bevor es zu spät ist.

Sprechen Sie uns an – wir schauen uns Ihre Situation gerne an.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: baranq - stock.adobe.com

Geben Sie Ihrer GmbH Geld, aber machen Sie es richtig!Viele GmbH-Gesellschafter gewähren ihrer eigenen GmbH ein Darlehen...
21/05/2026

Geben Sie Ihrer GmbH Geld, aber machen Sie es richtig!

Viele GmbH-Gesellschafter gewähren ihrer eigenen GmbH ein Darlehen – oft einfach unverzinslich, weil es unkompliziert erscheint.

Aber das kostet Sie bares Geld.

Denn: Vereinbaren Sie einen fremdüblichen Zinssatz, sind die Zinsen für Ihre GmbH Betriebsausgaben und senken damit direkt den Gewinn der GmbH. Das bedeutet weniger Körperschaftsteuer, weniger Gewerbesteuer.

Ein konkretes Beispiel:

Bei einem Darlehen über 100.000 € und einem Zinssatz von 3 % landen am Ende rund 150 € mehr netto in Ihrer Tasche – gegenüber der unverzinslichen Variante. Klingt wenig? Der Vorteil steigt deutlich, je höher der Gewerbesteuer-Hebesatz Ihrer Gemeinde ist.

✅ Fremdübliche Verzinsung spart Steuern

✅ Entspricht dem Fremdvergleich – rechtlich sauber

✅ Vorteil steigt mit höherem Gewerbesteuer-Hebesatz

Der Zinssatz darf nicht zu hoch angesetzt werden, sonst wertet das Finanzamt den übersteigenden Teil als verdeckte Gewinnausschüttung. Das wird teuer.

Sie haben Ihrer GmbH bereits ein Darlehen gewährt oder planen es?

Lassen Sie jetzt prüfen, ob Ihre Konditionen steuerlich optimal gestaltet sind.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: styleuneed - stock.adobe.com

Gastronomen aufgepasst: Diese einfache Regel spart Ihnen bei Buffets und Co. jede Menge Zeit!Hochzeit, Betriebsfeier, Bu...
19/05/2026

Gastronomen aufgepasst: Diese einfache Regel spart Ihnen bei Buffets und Co. jede Menge Zeit!

Hochzeit, Betriebsfeier, Buffet oder All-Inclusive-Angebot – kennen Sie die 70/30-Regel?

Seit dem 01.01.2026 gilt für Speisen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, für Getränke weiterhin 19 %. Soweit bekannt.

Aber wie rechnen Sie das bei einem Pauschalpreis auf?

Viele Gastronomen ermitteln mühsam die Einzelverkaufspreise jeder Speise und jedes Getränks – das kostet Zeit und Nerven. Dabei geht es viel einfacher:

Die offizielle Vereinfachungsregel des Bundesfinanzministeriums:

70 % des Pauschalpreises → Speisen → 7 % Umsatzsteuer
30 % des Pauschalpreises → Getränke → 19 % Umsatzsteuer

Ein konkretes Beispiel:

Sie rechnen eine Hochzeit mit 10.000 € Pauschalpreis ab:

7.000 € mit 7 % versteuern
3.000 € mit 19 % versteuern

Fertig. Keine aufwändige Einzelpreisermittlung. Rechtssicher und vom Finanzamt anerkannt.

Sie haben Fragen rund um die Umsatzsteuer in Ihrem Gastronomiebetrieb?
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, alles korrekt und stressfrei umzusetzen.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: chika_milan - stock.adobe.com

Betriebs-Pkw? Dann zahlen Sie vielleicht gerade unnötig Steuern!Das Finanzamt geht automatisch davon aus, dass Sie Ihren...
14/05/2026

Betriebs-Pkw? Dann zahlen Sie vielleicht gerade unnötig Steuern!

Das Finanzamt geht automatisch davon aus, dass Sie Ihren Betriebs-Pkw auch privat nutzen – und besteuert das pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat.

Bei einem Fahrzeug im Wert von 75.000 € sind das 750 € – jeden Monat.

Aber: Wenn Sie privat ein vergleichbares Fahrzeug besitzen und den Betriebs-Pkw wirklich ausschließlich betrieblich nutzen, müssen Sie diese Steuer möglicherweise gar nicht zahlen.

In der Fachsprache nennt man das den sogenannten „Anscheinsbeweis erschüttern" – also dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, dass eine Privatnutzung schlicht keinen Sinn ergibt, weil Ihnen zuhause ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung steht.

✅ Kein Fahrtenbuch nötig

✅ Vom Bundesfinanzhof ausdrücklich anerkannt

✅ Kann Tausende Euro Steuern pro Jahr sparen

Lassen Sie jetzt prüfen, ob das auch für Sie gilt.
Ein kurzes Gespräch kann sich für Sie richtig lohnen.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: Zamrznuti tonovi - stock.adobe.com

Adresse

Kieselstraße 62
Waltrop
45731

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
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Telefon

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