Steuerberater Martin Faltejsek

Steuerberater Martin Faltejsek Steuer- und Wirtschaftsberatung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen

Achtung Immobilienkäufer: Diese Steuerfalle übersehen fast alle.Sie kaufen eine Immobilie, auf der ein Wohnrecht oder Ni...
02/06/2026

Achtung Immobilienkäufer: Diese Steuerfalle übersehen fast alle.

Sie kaufen eine Immobilie, auf der ein Wohnrecht oder Nießbrauch lastet. Der Kaufpreis klingt fair. Der Notar nickt. Alles gut, denken Sie.

Dann kommt der Grunderwerbsteuerbescheid. Und der ist deutlich höher als erwartet. Warum? Das Finanzamt rechnet so:

Das Finanzamt addiert nämlich nicht nur den Kaufpreis, sondern auch den Wert des übernommenen Wohnrechts. Und der kann schnell im sechsstelligen Bereich liegen, wie ein aktuelles BFH-Urteil eindrucksvoll zeigt.

Im konkreten Fall:

🔴 Kaufpreis: 103.000 Euro

🔴 Wert des Wohnrechts: 146.328 Euro

🔴 Bemessungsgrundlage: 249.328 Euro

Statt auf den Kaufpreis zahlen Sie Grunderwerbsteuer auf fast das Doppelte!

Was viele nicht wissen:

👉 Das Wohnrecht muss noch nicht mal im Grundbuch eingetragen sein – es zählt trotzdem
👉 Eine Ausnahme als „dauernde Last" greift nicht, weil das Wohnrecht mit dem Tod des Begünstigten erlischt
👉 Der BFH hat das jetzt höchstrichterlich bestätigt – kein Spielraum mehr

Unser Rat:
Prüfen Sie vor jedem Immobilienkauf genau, welche Rechte auf dem Grundstück lasten. Was auf den ersten Blick wie eine günstige Gelegenheit aussieht, kann steuerlich richtig teuer werden.

Wir prüfen Ihren Immobilienkauf, bevor das Finanzamt Sie überrascht.

Jetzt Beratungstermin ausmachen.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: La Famiglia - stock.adobe.com

Kein Firmenwagen: Trotzdem weniger Steuern zahlen?Als Unternehmer kennen Sie das Problem: Firmenwagen klingt erstmal gut...
28/05/2026

Kein Firmenwagen: Trotzdem weniger Steuern zahlen?

Als Unternehmer kennen Sie das Problem: Firmenwagen klingt erstmal gut. Bis die Realität kommt: Fahrtenbuch führen. Ein-Prozent-Regelung versteuern. Versicherung, Wartung, Steuer – alles läuft, auch wenn das Auto die ganze Woche in der Einfahrt steht. Und am Ende des Jahres fragen Sie sich, ob sich das Ganze überhaupt gelohnt hat.

Die Alternative? Carsharing und das hat es steuerlich in sich:

✅ Nur zahlen, wenn Sie fahren – keine Fixkosten

✅ Jede betriebliche Fahrt sofort als Betriebsausgabe absetzbar

✅ Kein Fahrtenbuch – die App dokumentiert automatisch alles

✅ Keine Ein-Prozent-Regelung – weil das Auto nie in Ihrem Betriebsvermögen landet

✅ Kein Abschreibungsaufwand – einfach Rechnung buchen, fertig

✅ Vorsteuerabzug inklusive

Das Finanzamt liebt die lückenlose digitale Dokumentation der Carsharing-Anbieter. Sie haben also nicht nur einen Steuervorteil, sondern auch wasserdichte Nachweise.

Gerade für Unternehmen, die nicht täglich dasselbe Fahrzeug brauchen, ist Carsharing oft das smartere Modell.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Carsharing auch für Ihren Betrieb die bessere Lösung ist.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: Syda Productions - stock.adobe.com

Homeoffice im Eigenheim: Plötzlich gehört ein Teil Ihres Hauses dem Finanzamt!Das klingt dramatisch – ist aber bittere R...
26/05/2026

Homeoffice im Eigenheim: Plötzlich gehört ein Teil Ihres Hauses dem Finanzamt!

Das klingt dramatisch – ist aber bittere Realität für viele Unternehmer und Unternehmerinnen.

Wer in seinem privaten Haus oder seiner Wohnung Räume betrieblich nutzt, macht diese automatisch zu Betriebsvermögen. Und das hat eine unangenehme Konsequenz:

Steigt der Wert Ihrer Immobilie, und das tut er meistens, wird der auf diese Räume entfallende Wertzuwachs später versteuert. Beim Verkauf des Hauses. Oder schon dann, wenn Sie den Raum irgendwann wieder privat nutzen.

Das Tückische daran: Die meisten Unternehmer wissen das gar nicht. Es passiert still und leise und wird oft erst bei der Betriebsprüfung oder beim Hausverkauf zum teuren Problem.

Die gute Nachricht:

Es gibt einen gesetzlichen Ausweg. Und der wurde zum 01.01.2026 sogar deutlich verbessert.

Unter den neuen Regelungen können weitaus mehr Unternehmer ihre betrieblich genutzten Räume steuerlich im Privatvermögen belassen und damit spätere Wertsteigerungen vor dem Finanzamt schützen.

Nutzen Sie Räume in Ihrem Eigenheim auch betrieblich? Dann sollten Sie das jetzt prüfen lassen, bevor es zu spät ist.

Sprechen Sie uns an – wir schauen uns Ihre Situation gerne an.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: baranq - stock.adobe.com

Geben Sie Ihrer GmbH Geld, aber machen Sie es richtig!Viele GmbH-Gesellschafter gewähren ihrer eigenen GmbH ein Darlehen...
21/05/2026

Geben Sie Ihrer GmbH Geld, aber machen Sie es richtig!

Viele GmbH-Gesellschafter gewähren ihrer eigenen GmbH ein Darlehen – oft einfach unverzinslich, weil es unkompliziert erscheint.

Aber das kostet Sie bares Geld.

Denn: Vereinbaren Sie einen fremdüblichen Zinssatz, sind die Zinsen für Ihre GmbH Betriebsausgaben und senken damit direkt den Gewinn der GmbH. Das bedeutet weniger Körperschaftsteuer, weniger Gewerbesteuer.

Ein konkretes Beispiel:

Bei einem Darlehen über 100.000 € und einem Zinssatz von 3 % landen am Ende rund 150 € mehr netto in Ihrer Tasche – gegenüber der unverzinslichen Variante. Klingt wenig? Der Vorteil steigt deutlich, je höher der Gewerbesteuer-Hebesatz Ihrer Gemeinde ist.

✅ Fremdübliche Verzinsung spart Steuern

✅ Entspricht dem Fremdvergleich – rechtlich sauber

✅ Vorteil steigt mit höherem Gewerbesteuer-Hebesatz

Der Zinssatz darf nicht zu hoch angesetzt werden, sonst wertet das Finanzamt den übersteigenden Teil als verdeckte Gewinnausschüttung. Das wird teuer.

Sie haben Ihrer GmbH bereits ein Darlehen gewährt oder planen es?

Lassen Sie jetzt prüfen, ob Ihre Konditionen steuerlich optimal gestaltet sind.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: styleuneed - stock.adobe.com

Gastronomen aufgepasst: Diese einfache Regel spart Ihnen bei Buffets und Co. jede Menge Zeit!Hochzeit, Betriebsfeier, Bu...
19/05/2026

Gastronomen aufgepasst: Diese einfache Regel spart Ihnen bei Buffets und Co. jede Menge Zeit!

Hochzeit, Betriebsfeier, Buffet oder All-Inclusive-Angebot – kennen Sie die 70/30-Regel?

Seit dem 01.01.2026 gilt für Speisen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, für Getränke weiterhin 19 %. Soweit bekannt.

Aber wie rechnen Sie das bei einem Pauschalpreis auf?

Viele Gastronomen ermitteln mühsam die Einzelverkaufspreise jeder Speise und jedes Getränks – das kostet Zeit und Nerven. Dabei geht es viel einfacher:

Die offizielle Vereinfachungsregel des Bundesfinanzministeriums:

70 % des Pauschalpreises → Speisen → 7 % Umsatzsteuer
30 % des Pauschalpreises → Getränke → 19 % Umsatzsteuer

Ein konkretes Beispiel:

Sie rechnen eine Hochzeit mit 10.000 € Pauschalpreis ab:

7.000 € mit 7 % versteuern
3.000 € mit 19 % versteuern

Fertig. Keine aufwändige Einzelpreisermittlung. Rechtssicher und vom Finanzamt anerkannt.

Sie haben Fragen rund um die Umsatzsteuer in Ihrem Gastronomiebetrieb?
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, alles korrekt und stressfrei umzusetzen.

Ihr
Martin Faltejsek

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Betriebs-Pkw? Dann zahlen Sie vielleicht gerade unnötig Steuern!Das Finanzamt geht automatisch davon aus, dass Sie Ihren...
14/05/2026

Betriebs-Pkw? Dann zahlen Sie vielleicht gerade unnötig Steuern!

Das Finanzamt geht automatisch davon aus, dass Sie Ihren Betriebs-Pkw auch privat nutzen – und besteuert das pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat.

Bei einem Fahrzeug im Wert von 75.000 € sind das 750 € – jeden Monat.

Aber: Wenn Sie privat ein vergleichbares Fahrzeug besitzen und den Betriebs-Pkw wirklich ausschließlich betrieblich nutzen, müssen Sie diese Steuer möglicherweise gar nicht zahlen.

In der Fachsprache nennt man das den sogenannten „Anscheinsbeweis erschüttern" – also dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, dass eine Privatnutzung schlicht keinen Sinn ergibt, weil Ihnen zuhause ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung steht.

✅ Kein Fahrtenbuch nötig

✅ Vom Bundesfinanzhof ausdrücklich anerkannt

✅ Kann Tausende Euro Steuern pro Jahr sparen

Lassen Sie jetzt prüfen, ob das auch für Sie gilt.
Ein kurzes Gespräch kann sich für Sie richtig lohnen.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: Zamrznuti tonovi - stock.adobe.com

Vorsteuer früher abziehen? Neue EU-Entscheidung könnte alles verändern!Unternehmer aufgepasst: Eine aktuelle Entscheidun...
12/05/2026

Vorsteuer früher abziehen? Neue EU-Entscheidung könnte alles verändern!

Unternehmer aufgepasst: Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichts könnte den Zeitpunkt Ihres Vorsteuerabzugs deutlich nach vorne verschieben. Bisher galt: Kein Vorsteuerabzug ohne vorliegende Rechnung.

Das EuG sieht das nun anders:

Nach Auffassung des Gerichts ist die Rechnung lediglich eine formelle Voraussetzung. Entscheidend ist, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde und Ihrem Unternehmen zugeordnet werden kann.

Liegt die Rechnung spätestens bei Abgabe Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung vor, dürfen Sie die Vorsteuer bereits für den Monat der Leistungserbringung geltend machen – auch wenn die Rechnung erst danach bei Ihnen eingegangen ist.

Auf den ersten Blick wirkt das Urteil positiv – frühere Geltendmachung der Vorsteuer bedeutet einen Liquiditätsvorteil.

In der Praxis ergeben sich jedoch erhebliche Probleme:
Sie müssten künftig bis kurz vor Abgabe der Voranmeldung alle eingehenden Rechnungen prüfen und der richtigen Periode zuordnen.

Nachträgliche Korrekturen der Voranmeldungen wären in vielen Fällen kaum vermeidbar.

Die deutsche Finanzverwaltung sieht das bisher noch anders – Diskussionen mit dem Finanzamt wären vorprogrammiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall liegt beim Europäischen Gerichtshof.

Wir verfolgen das Verfahren für Sie und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.

Haben Sie Fragen, was das konkret für Ihren Betrieb bedeuten könnte?
Sprechen Sie uns einfach an – wir sind für Sie da.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: Lau - stock.adobe.com

Mehrzweck-Gutschein: Der steuerliche Geheimtipp für UnternehmerFühren Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Unternehmen im...
07/05/2026

Mehrzweck-Gutschein: Der steuerliche Geheimtipp für Unternehmer

Führen Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Unternehmen im Dienstleistungsbereich? Dann sollten Sie keine Einzweck-Gutscheine ausgeben – sondern ganz klar Mehrzweck-Gutscheine.

Warum? Weil Sie damit steuerlich extrem clever unterwegs sind.

Was den Mehrzweck-Gutschein so stark macht:

✅ Keine Umsatzsteuer bei Ausgabe – volle Liquidität sofort

✅ Steuer entsteht erst bei Einlösung – echter Cashflow-Vorteil

✅ Gutschein verfällt? 100 % Gewinn für Sie – kein Cent ans Finanzamt

✅ Flexibel für Ihre Kunden – einlösbar auf verschiedene Leistungen

Mehrzweck-Gutscheine sind die steuerlich smarteste Gutschein-Variante für Unternehmer.

Lassen Sie jetzt prüfen, ob Ihre Gutscheine steuerlich optimal aufgestellt sind.

Ein kurzes Gespräch – und Sie wissen, wo Sie stehen.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto:contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Ab 1.7.2026 bekommen Nutzer mit gültigem ELSTER‑Zugang erstmals einen fertigen Steuer‑Vorschlag direkt vom Finanzamt – ü...
05/05/2026

Ab 1.7.2026 bekommen Nutzer mit gültigem ELSTER‑Zugang erstmals einen fertigen Steuer‑Vorschlag direkt vom Finanzamt – über die App Mein Elster Plus.

Was ist dran am neuen Service und wer kann ihn nutzen?
Die Antworten finden Sie in unseren Slides.

Für freuen uns über die komplexen Fälle. Anruf genügt.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: Jose Calsina - stock.adobe.com

Kleinunternehmer: Wechsel zur Regelbesteuerung geplant?Ein Timing-Tipp für den Einkauf. Als Kleinunternehmer genießen Si...
30/04/2026

Kleinunternehmer: Wechsel zur Regelbesteuerung geplant?
Ein Timing-Tipp für den Einkauf.

Als Kleinunternehmer genießen Sie viele Vorteile: keine Umsatzsteuer, weniger Bürokratie, einfachere Abrechnung.

Aber irgendwann kommt der Moment, an dem der Wechsel zur Regelbesteuerung ansteht – freiwillig oder weil die Umsatzgrenzen es erzwingen. Und genau dann wird der Zeitpunkt Ihrer Einkäufe plötzlich sehr wichtig.

Denn hier lauert eine Falle, die viele nicht kennen: Kaufen Sie größere Wirtschaftsgüter noch als Kleinunternehmer ein, haben Sie keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug, auch dann nicht, wenn Sie wenige Wochen später bereits zur Regelbesteuerung gewechselt haben.

Warten Sie hingegen mit dem Einkauf, bis Sie offiziell zur Regelbesteuerung gewechselt sind, sichern Sie sich den vollen Vorsteuerabzug vom ersten Tag an.

Ein konkretes Beispiel: Ein Firmenwagen für 30.000 € netto bedeutet 5.700 € Vorsteuer. Je nachdem, wann Sie kaufen, bekommen Sie diesen Betrag vom Finanzamt zurück – oder nicht.

Steht bei Ihnen ein Wechsel an?
Dann lassen Sie sich jetzt beraten, denn der richtige Zeitpunkt kann Ihnen Tausende Euro sparen.

Ihr
Martin Faltejsek

Foto: flywish - stock.adobe.com

Adresse

Kieselstraße 62
Waltrop
45731

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
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Telefon

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