02/06/2026
Achtung Immobilienkäufer: Diese Steuerfalle übersehen fast alle.
Sie kaufen eine Immobilie, auf der ein Wohnrecht oder Nießbrauch lastet. Der Kaufpreis klingt fair. Der Notar nickt. Alles gut, denken Sie.
Dann kommt der Grunderwerbsteuerbescheid. Und der ist deutlich höher als erwartet. Warum? Das Finanzamt rechnet so:
Das Finanzamt addiert nämlich nicht nur den Kaufpreis, sondern auch den Wert des übernommenen Wohnrechts. Und der kann schnell im sechsstelligen Bereich liegen, wie ein aktuelles BFH-Urteil eindrucksvoll zeigt.
Im konkreten Fall:
🔴 Kaufpreis: 103.000 Euro
🔴 Wert des Wohnrechts: 146.328 Euro
🔴 Bemessungsgrundlage: 249.328 Euro
Statt auf den Kaufpreis zahlen Sie Grunderwerbsteuer auf fast das Doppelte!
Was viele nicht wissen:
👉 Das Wohnrecht muss noch nicht mal im Grundbuch eingetragen sein – es zählt trotzdem
👉 Eine Ausnahme als „dauernde Last" greift nicht, weil das Wohnrecht mit dem Tod des Begünstigten erlischt
👉 Der BFH hat das jetzt höchstrichterlich bestätigt – kein Spielraum mehr
Unser Rat:
Prüfen Sie vor jedem Immobilienkauf genau, welche Rechte auf dem Grundstück lasten. Was auf den ersten Blick wie eine günstige Gelegenheit aussieht, kann steuerlich richtig teuer werden.
Wir prüfen Ihren Immobilienkauf, bevor das Finanzamt Sie überrascht.
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Ihr
Martin Faltejsek
Foto: La Famiglia - stock.adobe.com