Karen Landwehr Steuerberatung

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17/06/2026

💡 Verkauf deines Wohnmobils – jetzt offiziell vom BFH als steuerfrei bestĂ€tigt!

Gute Nachrichten fĂŒr alle Camping-Fans: Wer sein privates Wohnmobil mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn in der Regel nicht versteuern – selbst wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr vergangen ist.

📌 Hintergrund:

Nach § 23 EStG sind private VerĂ€ußerungsgeschĂ€fte (z. B. mit KryptowĂ€hrungen oder Gold) innerhalb eines Jahres steuerpflichtig. Ausgenommen sind jedoch GegenstĂ€nde des tĂ€glichen Gebrauchs wie normale PKWs.

Lange Zeit war unklar, ob das auch fĂŒr teure Wohnmobile gilt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun endgĂŒltig bestĂ€tigt:

→ Ein Wohnmobil ist ein **Gegenstand des tĂ€glichen Gebrauchs** und damit beim Privatverkauf grundsĂ€tzlich steuerfrei.

→ Der teilweise sehr hohe Wert oder ein luxuriöser Charakter des Fahrzeugs Ă€ndern an dieser Einstufung ĂŒberhaupt nichts.

→ Selbst eine zwischenzeitliche, tageweise Vermietung des Wohnmobils an die eigene GmbH schadet der Steuerfreiheit nicht, solange es sich im Privatvermögen befindet.

⚠ Praxis-Tipp:

Wo Licht ist, ist auch Schatten: Weil der Verkauf steuerlich irrelevant ist, können eventuelle Verluste aus dem Wohnmobilverkauf im Gegenzug auch **nicht** mit Gewinnen aus anderen privaten GeschÀften (wie z. B. Aktien- oder Krypto-Gewinnen) verrechnet werden. Wenn du dein Wohnmobil gewerblich vermietest oder im Betriebsvermögen hÀltst, gelten ohnehin ganz andere Regeln.

💡 Fazit: Egal ob Standard-Modell oder Luxus-Liner: Der private Verkauf deines Wohnmobils bleibt fĂŒr dich in der Regel steuerfrei. Gute Fahrt beim nĂ€chsten Abenteuer!

15/06/2026

⚖ Erstattungszinsen bei der Gewerbesteuer: Warum du sie trotzdem versteuern musst!

Wenn das Finanzamt nach einer BetriebsprĂŒfung oder SteuererklĂ€rung Gewerbesteuer erstattet, gibt es oft Zinsen obendrauf. Doch Vorsicht: Diese Erstattungszinsen musst du voll als Betriebseinnahme versteuern – obwohl du Nachzahlungszinsen nicht absetzen darfst.

📌 Hintergrund:

Nachzahlungen und Erstattungen bei der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer werden nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten vom Finanzamt verzinst (§ 233a AO). Der Zinssatz betrÀgt aktuell **0,15 % pro Monat** (1,8 % pro Jahr).

Dabei gilt im Steuerrecht eigentlich ein fieses Ungleichgewicht:

→ **Nachzahlungszinsen** darfst du steuerlich nicht als Betriebsausgabe abziehen (§ 4 Abs. 5b EStG).

→ **Erstattungszinsen**, die du vom Finanzamt erhĂ€ltst, musst du im betrieblichen Bereich jedoch als **Betriebseinnahmen** voll versteuern.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun bestĂ€tigt, dass diese Regelung verfassungskonform ist. Die Richter stellten klar: Es gibt im Steuerrecht kein Grundprinzip, dass Einnahmen steuerfrei bleiben mĂŒssen, nur weil vergleichbare Ausgaben nicht abziehbar sind.

⚠ Praxis-Tipp:

Rechne bei grĂ¶ĂŸeren Gewerbesteuererstattungen die Zinsen direkt in deine LiquiditĂ€tsplanung ein und halte einen Teil fĂŒr die SteuererklĂ€rung zurĂŒck. Das Finanzamt vergisst die Versteuerung der eigenen Erstattungszinsen bei der nĂ€chsten Gewinnermittlung garantiert nicht!

💡 Fazit: Auch wenn es sich ungerecht anfĂŒhlt: Zinsen vom Finanzamt auf erstattete Gewerbesteuer erhöhen deinen steuerpflichtigen Gewinn. Nachzahlungszinsen mindern ihn dagegen nicht.

VerrĂŒckte Steuern aus aller Welt  #11 - 🧂 Die verhasste Salzsteuer aus Frankreich đŸ‡«đŸ‡·Bis zur Französischen Revolution 179...
13/06/2026

VerrĂŒckte Steuern aus aller Welt #11 - 🧂 Die verhasste Salzsteuer aus Frankreich đŸ‡«đŸ‡·

Bis zur Französischen Revolution 1790 trieb der französische Staat die Steuerkreation auf die Spitze: mit der extrem verhassten Salzsteuer „Gabelle“! đŸ˜Č

Der Zweck? Salz war damals ĂŒberlebensnotwendig, um Lebensmittel haltbar zu machen – eine perfekte Einnahmequelle fĂŒr den König.

Das Kuriose (und Erschreckende):
→ **Kaufzwang:** Jeder BĂŒrger ab acht Jahren war gesetzlich verpflichtet, wöchentlich eine Mindestmenge Salz zu einem völlig ĂŒberhöhten staatlichen Preis zu kaufen.
→ **Strenge Regeln:** Dieses Salz durfte nur fĂŒr den tĂ€glichen Bedarf genutzt werden. Wer damit Fleisch einsalzen wollte, musste extra „Pökelsalz“ kaufen – natĂŒrlich noch teurer.
→ **Harte Strafen:** Der Schmuggel blĂŒhte, doch wer erwischt wurde, landete auf den Galeeren oder sogar am Galgen!

Ein extremes Beispiel dafĂŒr, wie eine unfaire Steuer die Menschen so sehr in den Wahnsinn treiben kann, dass sie am Ende eine ganze Revolution anzetteln. 😉

11/06/2026

📣 Gewerkschaftsbeitrag ab 2026: Jetzt gibt's extra Steuervorteile!

Gute Nachrichten fĂŒr alle Gewerkschaftsmitglieder! Mit dem neuen SteuerĂ€nderungsgesetz 2025 hat die Bundesregierung eine wichtige Änderung beschlossen: Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 kannst du deine GewerkschaftsbeitrĂ€ge zusĂ€tzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich absetzen.

📌 Das musst du jetzt wissen:
Bisher gingen die BeitrĂ€ge bei den meisten BeschĂ€ftigten in der automatischen Werbungskostenpauschale (aktuell 1.230 € pro Jahr) unter und brachten keinen zusĂ€tzlichen Steuereffekt. Das Ă€ndert sich jetzt komplett:
→ GewerkschaftsbeitrĂ€ge werden ab 2026 **zusĂ€tzlich** zur Pauschale steuermindernd berĂŒcksichtigt.
→ Das bedeutet bares Geld zurĂŒck – selbst wenn deine sonstigen Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.) unter dem Pauschbetrag liegen.
→ Voraussetzung: Du reichst eine SteuererklĂ€rung ein und trĂ€gst deine BeitrĂ€ge dort ein.

💡 Tipp: Heb deine Beitragsquittung fĂŒr das Jahr 2026 gut auf. In der SteuererklĂ€rung, die du ab 2027 abgibst, holst du dir deinen Extra-Vorteil ganz einfach zurĂŒck!

09/06/2026

💾 Unterhalt an Angehörige zahlen – so holst du dir die Steuer zurĂŒck!

Wer bedĂŒrftige Angehörige – wie Eltern, Großeltern oder die studierenden Kinder ohne Kindergeldanspruch – finanziell unterstĂŒtzt, kann diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

📌 Hintergrund:

Nach § 33a Abs. 1 EStG können Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen vom Gesamtbetrag der EinkĂŒnfte abgezogen werden.

→ **Der Höchstbetrag** orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag und liegt fĂŒr das Jahr 2026 bei **12.348 €** (2025: 12.096 €) pro unterstĂŒtzter Person. Er kann sich um tatsĂ€chlich gezahlte BeitrĂ€ge zur Kranken- und Pflegeversicherung des EmpfĂ€ngers noch erhöhen.

→ **Voraussetzungen:** Die unterstĂŒtzte Person darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen (die Grenze fĂŒr das Schonvermögen liegt bei 15.500 €; ein angemessenes, selbstgenutztes HausgrundstĂŒck zĂ€hlt nicht dazu). Eigene EinkĂŒnfte des EmpfĂ€ngers ĂŒber 624 € im Jahr mindern den abziehbaren Höchstbetrag.

⚠ Praxis-Tipp:

**Achtung, VerschĂ€rfung durch das Jahressteuergesetz!** Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt eine strikte Nachweispflicht fĂŒr Geldzahlungen: Das Finanzamt erkennt Unterhaltszahlungen nur noch an, wenn sie per **BankĂŒberweisung** direkt auf das Konto des UnterhaltsempfĂ€ngers fließen.

Bargeldzahlungen, beispielsweise die Übergabe von Bargeld bei einem Familienbesuch, sind steuerlich komplett tabu und werden nicht mehr anerkannt.

💡 Fazit: UnterstĂŒtzung fĂŒr die Familie zahlt sich auch steuerlich aus – vorausgesetzt, der Geldfluss lĂ€uft nachweisbar ĂŒber das Bankkonto und die Einkommensgrenzen der Angehörigen werden eingehalten.

28/05/2026

🏠 Wohnung an Angehörige vermieten – so bleiben die Werbungskosten erhalten

Wer seine Wohnung vergĂŒnstigt an Kinder, Eltern oder Geschwister vermietet, kann trotzdem alle Werbungskosten in voller Höhe absetzen – wenn ein paar Regeln beachtet werden.

📌 Hintergrund:

Das Finanzamt erkennt MietverhĂ€ltnisse unter Angehörigen nur an, wenn sie dem sog. **Fremdvergleich** standhalten: Der Mietvertrag muss wie unter fremden Dritten gestaltet und auch tatsĂ€chlich so gelebt werden – also mit regelmĂ€ĂŸigen Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen.

Nach § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt außerdem eine **Entgeltlichkeitsgrenze**:

→ **Ab 66 % der ortsĂŒblichen Miete** → voller Werbungskostenabzug, keine weiteren Bedingungen.

→ **50–66 % der ortsĂŒblichen Miete** → voller Abzug nur bei positiver **TotalĂŒberschussprognose**.

→ **Unter 50 % der ortsĂŒblichen Miete** → das Finanzamt geht von einer teilentgeltlichen Vermietung aus und kĂŒrzt die Werbungskosten anteilig.

⚠ Praxis-Tipp:

Die ortsĂŒbliche Miete Ă€ndert sich – Mietspiegel werden regelmĂ€ĂŸig aktualisiert. Wer knapp ĂŒber der 66-%-Grenze liegt, kann schnell darunter fallen, ohne es zu merken. Am besten die vereinbarte Miete **regelmĂ€ĂŸig prĂŒfen und ggf. anpassen**.

💡 Fazit: VergĂŒnstigte Vermietung an Familie ist steuerlich möglich – aber nur mit dem richtigen Vertrag, der richtigen Miethöhe und etwas Sorgfalt im Alltag.

26/05/2026

🚹 Fake-Bescheid im Umlauf – im Namen des Bundeszentralamts fĂŒr Steuern!

Aktuell kursieren gefĂ€lschte Behördenschreiben, die vorgeben, vom Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt) zu stammen. Behauptet wird: ein Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB. Alles Fake – aber tĂ€uschend echt gemacht.

📌 Woran du den Betrug erkennst:
→ **Falscher Absender** – Ordnungsgeldverfahren fĂŒhrt ausschließlich das Bundesamt fĂŒr Justiz (BfJ) durch, nicht das BZSt
→ **Drohsprache** – Formulierungen wie „unverzĂŒgliche Zahlung" oder „Zwangsvollstreckung" sollen Druck machen
→ **AuslĂ€ndische IBAN** – die Kontonummer beginnt mit „ES" und fĂŒhrt nach Spanien
→ **Professionelles Layout** – Bundesadler, Dienstsiegel und Kassenzeichen wirken echt, sind es aber nicht

💡 Tipp: Keine Zahlung leisten! Schreiben fotografieren und an die Polizei oder deine Kanzlei weiterleiten. Im Zweifel einfach bei uns melden – wir schauen's uns an.

⏰ VerspĂ€teter Beitragsnachweis? Dann drohen jetzt SĂ€umniszuschlĂ€ge!Seit 2026 sind Krankenkassen verpflichtet, SĂ€umniszus...
22/05/2026

⏰ VerspĂ€teter Beitragsnachweis? Dann drohen jetzt SĂ€umniszuschlĂ€ge!

Seit 2026 sind Krankenkassen verpflichtet, SĂ€umniszuschlĂ€ge zu erheben – wenn der Beitragsnachweis zu spĂ€t eingeht und der tatsĂ€chliche Beitrag höher ist als die ursprĂŒngliche SchĂ€tzung der Einzugsstelle.

📌 Das musst du als Arbeitgeber wissen:
Betroffen sind vor allem Arbeitgeber mit SEPA-Lastschriftmandat. LÀuft die Frist ab, schÀtzt die Krankenkasse den Beitrag und zieht ihn ein. Kommt der Nachweis dann zu spÀt und weist einen höheren Betrag aus, wird's teuer:
→ Der SĂ€umniszuschlag betrĂ€gt **1 % des rĂŒckstĂ€ndigen Betrags** (abgerundet auf 50 €) pro angefangenen Monat
→ Berechnet wird er auf die **Differenz** zwischen SchĂ€tzung und tatsĂ€chlichem Beitrag
→ Beispiel: SchĂ€tzung 1.000 €, tatsĂ€chlicher Beitrag 1.200 € → Zuschlag: 2 €

💡 Tipp: Beitragsnachweise immer pĂŒnktlich ĂŒbermitteln – die FĂ€lligkeitsĂŒbersicht fĂŒr 2026 gibt's direkt bei der KK.

20/05/2026

🏠 Grunderwerbsteuer: Wohnrecht & Nießbrauch erhöhen die Steuerlast – auch ohne Grundbucheintrag!

Der BFH hat mit zwei Urteilen vom 22.10.2025 (II R 32/22 und II R 5/22) klargestellt: Wer beim Kauf eines GrundstĂŒcks oder Erbbaurechts die Verpflichtung ĂŒbernimmt, ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch einzutragen, zahlt mehr Grunderwerbsteuer – auch wenn das Recht zum Zeitpunkt des Kaufs noch gar nicht im Grundbuch steht.

📌 Hintergrund: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG zĂ€hlt zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung nicht nur der Kaufpreis – sondern auch alle sonstigen Leistungen, die der KĂ€ufer im Zusammenhang mit dem Erwerb ĂŒbernimmt. Der BFH entschied nun: Übernimmt der KĂ€ufer vertraglich die Pflicht, ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch zugunsten eines Dritten einzutragen, wird der kapitalisierte Jahreswert dieses Rechts der Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Und das gilt auch dann, wenn das Recht im Moment des Kaufvertrags noch nicht dinglich bestellt war – entscheidend ist allein der wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Erwerbsvorgang.

⚠ Praxis-Tipp: Wer ein GrundstĂŒck oder Erbbaurecht erwirbt, das mit der Verpflichtung zur EinrĂ€umung eines Nutzungsrechts verbunden ist, sollte den Wert dieses Rechts vor dem Notartermin berechnen lassen. Die Grunderwerbsteuer kann dadurch deutlich höher ausfallen als der Kaufpreis allein vermuten lĂ€sst.

💡 Fazit: Grunderwerbsteuer ist nicht gleich Kaufpreis mal Steuersatz. Übernommene Nutzungsrechte – auch noch nicht eingetragene – können die Bemessungsgrundlage spĂŒrbar erhöhen.

đŸŒ· Ein Hoch auf alle Muttis da draußen! đŸŒ·Heute ist Muttertag – und das ist der perfekte Moment, um kurz innezuhalten und ...
10/05/2026

đŸŒ· Ein Hoch auf alle Muttis da draußen! đŸŒ·

Heute ist Muttertag – und das ist der perfekte Moment, um kurz innezuhalten und all den Frauen Danke zu sagen, die das Chaos des Lebens mit Liebe, Humor und unerschĂŒtterlicher Gelassenheit meistern. Ehrlich gesagt: Ohne sie wĂ€re das Finanzamt noch das geringste unserer Probleme. 😄

Wir von Karen Landwehr Steuerberatung wĂŒnschen allen Mamas einen wunderschönen Muttertag – mit einem guten FrĂŒhstĂŒck im Bett, einem Strauß Tulpen und ausnahmsweise null offenen To-dos.

Weil ihr das jeden Tag verdient. 💕

Adresse

Steller Straße 41
Twistringen
27239

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Mittwoch 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Donnerstag 07:30 - 12:30
13:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 12:30

Telefon

+49424393210

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