Steuerbüro Pia Eder

Steuerbüro Pia Eder Steuerbüro Pia Eder
Tätigkeitsfeld:
u.a. Buchhaltung, Erstellung von Steuererklärungen Bilanzen und Gewinnermittlungen

Leistungen der Kanzlei:monatliche BuchhaltungLohnabrechnungenGewinnermittlungSteuererklärung für Privatpersonen und Unte...
15/06/2026

Leistungen der Kanzlei:
monatliche Buchhaltung
Lohnabrechnungen
Gewinnermittlung
Steuererklärung für Privatpersonen und Unternehmen
betriebliche Steuererklärungen
Beratungen
Bilanzen
Gründungsberatung
Schriftverkehr mit Finanzamt im Rahmen einer Firmengründung
usw.
Telefonisch sind wir erreichbar:
Mo/Die und Donnerstag von 09.00 bis 13 Uhr.
Nachmittags sowie Mittwochs und Freitags wegen interner Bearbeitungszeit geschlossen.
Für Termine bitten wir Sie einen Termin zu vereinbaren, damit Ihr Bearbeiter auch Vor Ort ist.
Wir kommen auch gerne zur Beratung vor Ort.
Erstkontakt ist kostenlos.
Tel. 08562/9637070
Unser Hauptstandort ist Marktplatz 5 in Triftern.
Ihr Team der kleinen Steuerkanzlei Steuerbüro Pia

12/06/2026

Hinweis:

Von Montag den 15.6 bis einschließlich Montag den 22.5 ist die Kanzlei nur stundenweise bzw. tageweise mit einer Notmannschaft besetzt.
Wir bitten Sie daher die Anfragen per Email an uns zu richten und wir werden versuchen es nacheinaneder abzuarbeiten.

Telefonate bitten wir Sie auf das Wichtigste zu beschränken.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Team der Kanzlei Eder

08/06/2026

Montag und Dienstag Telefonzentrale von 09 bis 13.00 Uhr mit einer kleinen Notmannschaft besetzt daher die Anrufe und Besuche auf das Wichtigste beschränken.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Information aus der Kanzlei:Die Kanzlei ist am Freitag den 05.06.2026 wegen Brückentag nicht erreichbar bzw. besetzt'!Em...
02/06/2026

Information aus der Kanzlei:
Die Kanzlei ist am Freitag den 05.06.2026 wegen Brückentag nicht erreichbar bzw. besetzt'!

Emails werden daher erst ab Montag den 8.6.2026 wieder gelesen und beantwortet.

Wir wünschen ein schönes verlängertes Wochenende.
Ihr Team der Kanzlei Eder

21/04/2026

Steuerrecht aktuell
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Betriebsveranstaltungen ab 2026: Hierarchische Beschränkung schließt Lohnsteuerpauschalierung von 25 % wieder aus

Für Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 EUR pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer - Vorteile bis zu dieser Höhe bleiben also stets steuerfrei. Wird die Feier teurer, muss nur der übersteigende Teil als Arbeitslohn versteuert werden. Soweit eine Betriebsveranstaltung steuerpflichtigen Arbeitslohn auslöst, kann der Arbeitgeber aber eine günstige Lohnsteuerpauschalierung mit einem Steuersatz von 25 % vornehmen.

Seit 2015 schreibt das Einkommensteuergesetz zur Anwendung des 110-EUR-Freibetrags explizit vor, dass eine Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder Betriebsteils offenstehen muss; es darf also keine hierarchische Beschränkung bei den Teilnehmern der Feier bestehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2024 aber entschieden, dass dieses Offenstehen lediglich die Voraussetzung für die Gewährung des 110-EUR-Freibetrags ist - und nicht für die günstige 25-%-Pauschalversteuerung der Zuwendungen.

Geklagt hatte ein Arbeitgeber, der zwei Weihnachtsfeiern jeweils nur für Vorstandsmitglieder und die obere Führungsriege veranstaltet hatte. Im Zuge einer Lohnsteuer-Außenprüfung hatte das Finanzamt die Pauschalversteuerung mit 25 % abgelehnt und die Lohnsteuer auf die Feier individuell berechnet und nachgefordert. Das Amt vertrat den Standpunkt, dass die hierarchische Beschränkung des Teilnehmerkreises auch der Pauschalversteuerung im Wege stehe.

Der BFH war jedoch anderer Ansicht und verwies darauf, dass als Betriebsveranstaltung zunächst einmal jede Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter gelte - somit auch die Weihnachtsfeiern im vorliegenden Fall. Das eingrenzende Kriterium des Offenstehens für alle Betriebsangehörigen ist nach Gerichtsmeinung nicht Gegenstand der gesetzlichen Legaldefinition der Betriebsveranstaltung, sondern nur eine ergänzende Voraussetzung für die Gewährung des 110-EUR-Freibetrags.

Der Steuergesetzgeber hat diese Rechtsprechung nun mit Wirkung ab 2026 eingeschränkt und mit dem Steueränderungsgesetz 2025 explizit in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, dass auch eine Lohnsteuerpauschalierung nur möglich ist, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.

21/04/2026

Werbungskosten von Arbeitnehmern: Wann liegt absetzbare typische Berufskleidung vor?

Wenn Arbeitnehmer die Kosten für ihre Arbeitskleidung selbst tragen, können sie diese als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen - absetzbar sind dann sowohl die Anschaffungskosten als auch die Kosten für Reinigung und Reparatur. Absetzbar ist allerdings stets nur typische Berufskleidung - also Kleidung, die ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart des Berufs nötig ist.

Dies ist bspw. der Fall bei Polizeiuniformen, Warnwesten, Helmen, Sicherheitsschuhen oder beim weißen Arztkittel. Allein die Tatsache, dass eine bestimmte Kleidung aufgrund einer dienstlichen Weisung getragen werden muss oder ein betriebliches Logo aufweist, macht sie noch nicht zur typischen Berufskleidung.

Damit Berufskleidung absetzbar ist, muss die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen sein. Die Finanzgerichte haben zur Absetzbarkeit von Berufskleidung eine Reihe von Einzelfallentscheidungen getroffen: Businesskleidung wie Anzug und Krawatte werden demnach nicht als Arbeitskleidung anerkannt. Die Kosten eines Trachtenanzugs des Geschäftsführers eines im bayerischen Stil gehaltenen Lokals wurde ebenfalls nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen, obwohl der Geschäftsführer verpflichtet war, den Anzug zu tragen.

Anerkannt wurden Werbungskosten für den schwarzen Anzug eines Kellners, eines Geistlichen oder eines Bestatters. Abgelehnt wurden sie für einen Trauerredner oder einen Croupier. Während ein Arztkittel oder ein Laborkittel als Berufskleidung akzeptiert werden, wurden weiße Hemden, Hosen und Schuhe nicht als Berufskleidung für einen Arzt oder einen Masseur eingestuft. Die Unterscheidungen sind nicht immer leicht nachzuvollziehen.

Hinweis: Kosten für typische Berufskleidung lassen sich nur absetzen, wenn diese nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und bezahlt wurde. Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Teil der Kosten, darf nur der selbst getragene Anteil von der Steuer abgesetzt werden. Die unentgeltliche oder vergünstigte Überlassung von bürgerlicher Kleidung durch den Arbeitgeber führt zudem grundsätzlich zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Machen Arbeitnehmer ihre Berufskleidung steuerlich geltend, sollten sie in jedem Fall die entsprechenden Rechnungen aufbewahren, da das Finanzamt sie im Zuge der Erklärungsbearbeitung nachfordern kann.

21/04/2026

Steuerrecht aktuell
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Ehrenamt wird gestärkt: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöhen sich ab 2026

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Steuergesetzgeber das Ehrenamt weiter gestärkt: Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 wurde die steuerfreie Übungsleiterpauschale auf 3.300 EUR pro Jahr und die steuerfreie Ehrenamtspauschale auf 960 EUR pro Jahr angehoben. Bis einschließlich 2025 lagen die Pauschalen bei 3.000 EUR bzw. 840 EUR.

Die Übungsleiterpauschale gilt insbesondere für nebenberufliche Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten. Erfasst werden u.a. Trainer in Sportvereinen, Chorleiter, Jugendgruppenleiter (mit Ausbildungs- oder Betreuungstätigkeit), ehrenamtliche Ferienbetreuer, Schulweghelfer, Schulbusbegleiter und Stadtführer.

Die Ehrenamtspauschale ist weiter gefasst und lässt sich für jede Art von Tätigkeit bei gemeinnützigen Vereinen sowie kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen beanspruchen - bspw. für eine Tätigkeit als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platz- oder Gerätewart. Voraussetzung hierfür ist, dass das Ehrenamt im ideellen Bereich, also in der Vereinsarbeit oder in einem sog. Zweckbetrieb ausgeübt wird.

Hinweis: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale können für dieselbe Tätigkeit nicht parallel in Anspruch genommen werden. Wer unterschiedliche ehrenamtliche Tätigkeiten ausübt, kann die Pauschalen jedoch kombinieren, so dass max. 4.260 EUR pro Jahr steuerfrei bezogen werden können.

19/04/2026

Unterhaltszahlungen: Gelder dürfen nicht mehr in bar fließen
Neues zum Thema Steuern

Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Personen können seit Januar 2025 nur noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie per Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person gezahlt werden. Grund ist eine Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024.

Bargeldzahlungen werden vom Finanzamt also künftig nicht mehr anerkannt. Damit entfällt die bislang gängige Praxis, unterstützten Angehörigen bei Auslandsbesuchen entsprechende Bargeldbeträge zukommen zu lassen.

Hinweis: Ziel der Gesetzesverschärfung ist es, Unterhaltsleistungen besser nachvollziehen zu können und steuerlichen Missbrauch zu vermeiden. Ausnahmen können die Finanzämter nur noch in besonderen Härtefällen machen, wenn außergewöhnliche Umstände (z.B. eine Kriegssituation im Wohnsitzstaat) eine Banküberweisung unmöglich machen.

Unterhaltszahlungen lassen sich bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags als außergewöhnliche Belastungen absetzen (hinzu kommen übernommene Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 liegt bei 12.096 EUR. Die zumutbare Belastung (Eigenanteil), die ansonsten bei außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden muss, existiert beim Unterhalt nicht. Bezieht die unterhaltene Person eigene Einkünfte oder staatliche Fördermittel (z.B. BAföG), mindern diese aber den Unterhaltshöchstbetrag, soweit sie über 624 EUR pro Jahr hinausgehen.

Eine Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen entfällt zudem, wenn das Vermögen der unterhaltsbedürftigen Person über 15.500 EUR liegt.

Hinweis: Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung sollten Unterhaltszahler ihre Geldflüsse schnellstmöglich auf Banküberweisungen umstellen; die Einrichtung eines Dauerauftrags kann sich hierbei anbieten. Zu beachten ist allerdings, dass Unterhalt nicht rückwirkend gezahlt werden kann. Das Gesetz verlangt, dass Unterhaltsleistungen für einen Bedarfsmonat immer im Voraus geleistet werden.

Frohe Ostern wünscht Ihnen das Team der Kanzlei Eder
05/04/2026

Frohe Ostern wünscht Ihnen das Team der Kanzlei Eder

Information aus der Kanzlei. Am Gründonnerstag ist die Kanzlei ganztags geschlossen.Vielen Dank für Ihr VerständnisIhre ...
01/04/2026

Information aus der Kanzlei.
Am Gründonnerstag ist die Kanzlei ganztags geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

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Marktplatz 5 In Triftern Bzw. Hirschdobl 6 Tann
Tann

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Dienstag 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 13:00

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