17/06/2026
Den neuen Partner absichern. Die eigenen Kinder nicht vergessen.
In Patchwork-Familien ist das kein Widerspruch – aber ohne klare Gestaltung kann genau hier ein erhebliches Risiko entstehen.
Ein typisches Szenario aus der Praxis:
Zwei Partner heiraten. Beide haben Kinder aus früheren Beziehungen. Sie errichten ein Berliner Testament – gut gemeint, vermeintlich einfach.
Doch gerade in Patchwork-Konstellationen kann diese Lösung problematisch werden.
Beim Tod des ersten Ehegatten wird zunächst der überlebende Partner Alleinerbe. Die Kinder des Erstverstorbenen sind regelmäßig zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen und erhalten allenfalls Pflichtteilsansprüche.
Was später mit dem Vermögen geschieht, hängt dann maßgeblich von der konkreten testamentarischen Gestaltung ab. Ohne klare Regelung besteht das Risiko, dass die Kinder des Erstverstorbenen wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt werden – obwohl das Vermögen ganz oder teilweise von ihrem Elternteil aufgebaut wurde.
Hinzu kommt: Werden Kinder zugunsten des neuen Partners enterbt, können sofort fällige Pflichtteilsansprüche in Geld entstehen – auch wenn das Vermögen überwiegend in Immobilien gebunden ist.
Die gute Nachricht: Versorgung des Partners und Absicherung der eigenen Kinder lassen sich kombinieren.
Denkbar sind zum Beispiel:
→ Vor- und Nacherbschaft
→ Vermächtnislösungen
→ Pflichtteilsregelungen
→ lebzeitige Schenkungen unter Nutzung der Freibeträge
→ gesellschaftsrechtliche Nachfolgestrukturen
Welche Lösung passt, hängt stark vom Einzelfall ab.
Wer in einer Patchwork-Konstellation lebt, sollte das Thema frühzeitig angehen. Denn je früher die Planung beginnt, desto größer sind die Gestaltungsspielräume – steuerlich, rechtlich und familiär.