Rentenberatung Diamantis

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17/10/2022

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einer technischen Störung der Telefonanlage erreichen sie mich aktuell nur Mobil unter 0175-3334477 oder per Email an [email protected]. Danke für Ihr Vers

11/10/2022

Das Bundeskabinett hat am 5. Oktober 2022 die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, vorgelegte Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreis­pauschale an Renten- und Versorgungs­beziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs, der sog...

Entlastung für Bezieher von Renten: Was gilt?
23/09/2022

Entlastung für Bezieher von Renten: Was gilt?

Auch Rentnerinnen und Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Was gilt für Bezieher von Witwen- und Waisenrenten? Lesen Sie hier unsere FAQs.

...die Rente zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland deutlich um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent...
24/03/2022

...die Rente zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland deutlich um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent...

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland deutlich um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent.

Tipp zum Muttertag: Einfach mal nichts tun!
07/05/2021

Tipp zum Muttertag: Einfach mal nichts tun!

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06/04/2021

Doppelbesteuerung von Renten: Was tun❓

Alle , die seit 2005 in gegangen sind, sollten sich an aktuelle Musterprozesse anhängen, bei denen es um die von Renten geht. In diversen Artikeln wird folgende Faustformel aufgestellt: Bezog ein Rentner beispielsweise im Jahr 2018 erstmals Rente, stellt das Finanzamt 24 Prozent der Rente frei. Musste der Arbeitnehmer von den Einzahlungen in die Rentenkasse während des Arbeitslebens aber bereits 44 Prozent versteuern, kommt es zu einer Doppelbesteuerung von 20 Prozent.

: Rentner sollten sich mit einem Einspruch gegen Steuerbescheide wenden, in denen das Finanzamt Rentner besteuert, die ab 2005 in Rente gegangen sind. Mit Hinweis auf zwei Musterprozesse beim Bundesfinanzhof sollte bis zu einer Entscheidung ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragt werden (FG Saarland, Az. 3 K 1072/20; Az. 3 V 1023/21; BFH, Az. X R 20/19; X R 33/19).

Es gibt durchaus auch kritische Meinungen, die entweder gar keine oder nur eine sehr geringe Doppelbesteuerung sehen. Wir raten also davon ab allzu hohe Erwartungen zu hegen. Es muss die gerichtliche Klärung abgewartet werden. Nur wenn man gegen die betreffenden Steuerbescheide Einspruch einlegt, profitiert man im Falle einer positiven Gerichtsentscheidung. Die Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. legt für ihre Mitglieder in diesen Fällen Einspruch ein.

Beratungsstelle in Ihrer Nähe: https://www.lohi-bw.de/beratungsstellen/ -list

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Mütter, Väter, pflegende Angehörige - Beratung von Minijobbern und Beschäftigten ab 50 wird nicht angeboten.
18/02/2021

Mütter, Väter, pflegende Angehörige - Beratung von Minijobbern und Beschäftigten ab 50 wird nicht angeboten.

Bundesverband der Rentenberater, BvR, Rente, Rentenberaterin, Rentenberater, Vertretung der berufsrechtlichen Interessen, Pressemitteilung, Pressemitteilungen, Medienecho, News. Als Verband vertreten wir seit 1976 die berufsrechtlichen Interessen unserer Mitglieder. Mehr als 350 in Deutschland regis...

Rheinische Post: Es zeichnet sich ab, dass es nach der Rezession im vergangenen Jahr nun 2021 keine Rentenerhöhungen geb...
05/02/2021

Rheinische Post: Es zeichnet sich ab, dass es nach der Rezession im vergangenen Jahr nun 2021 keine Rentenerhöhungen geben wird. Lässt sich das in einem Wahljahr wirklich durchhalten?

Hubertus Heil: Die Rentenentwicklung ist regelgebunden, sie folgt der Lohnentwicklung des Vorjahres. Deshalb gab es in den letzten Jahren kräftige Rentenerhöhungen. Sie haben aber recht – wir müssen damit rechnen, dass es in diesem Jahr im Westen keine Rentenerhöhung geben wird und im Osten nur eine sehr geringe. Wichtig ist, dass gesetzlich abgesichert ist, dass es keine Rentenkürzung geben wird.

Interview von Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, mit der Rheinischen Post.

31/12/2020

Frohes und gesundes neues Jahr. Möge alsbald wieder Normalität einkehren und eure persönlichen Wünsche in Erfüllung gehen.

"Corona-Hilfen für Rentner sollten verlängert werden."
04/12/2020

"Corona-Hilfen für Rentner sollten verlängert werden."

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05/11/2020

Neuer Mindestlohn: Im Alter reicht es trotzdem nicht!

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat vor wenigen Tagen einen neuen Stufenplan für den Mindestlohn vorgelegt. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn innerhalb von zwei Jahren in vier Schritten auf 10,45 Euro.

„Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn angehoben wird, ist das auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

„Aber für eine armutsfeste Rente reicht es leider noch nicht. Das Einzige, was wirklich eine auskömmliche Rente garantiert, sind Löhne, mit denen auch entsprechende Beiträge finanziert werden können.“, fügt Voss hinzu.

Wie aber wirken sich die einzelnen Schritte konkret aus? Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hat dazu eine einfache Übersicht erstellt.

Aktueller Mindestlohn – 9,35 Euro

Mit dem aktuellen Mindestlohn bekäme man eine Rente in Höhe von knapp 740 Euro - wenn man im Arbeitsleben durchgehend beschäftigt war und dann nach 45 Jahren in Rente geht.

„Es ist offensichtlich, dass davon niemand leben kann.“, betont Voss. „Betroffene wären also auf die Grundsicherung angewiesen. Dazu kommt, dass bei solchen Einkommen die ergänzende Vorsorge ja auch auf der Strecke bleiben wird.“

Neuer Mindestlohn – 10,45 Euro

Mit dem neuen Mindestlohn ergäbe sich immerhin eine Rente von knapp 825 Euro. Auch hier müssten Betroffene wohl Grundsicherung beantragen.

„Die Rente muss gegebenenfalls noch versteuert werden und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auch abgezogen. Von einer ‚auskömmlichen Rente‘ kann wohl weiterhin keine Rede sein.“, erläutert Voss.

Erst bei einem Mindestlohn von 12 Euro würde sich die Rente mit ca. 950 Euro über der Grundsicherung bewegen.

„Das Problem ist, dass wir hier sozusagen mit (idealen) Durchschnittsbedingungen gerechnet haben - also nach 45 Jahren ununterbrochener Beschäftigung. Außerdem müsste sich der Mindestlohn über alle 45 Jahre genauso fortentwickeln, wie das Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten.“

„Lebensläufe folgen aber keinen Durchschnittsparametern. Da gibt es Phasen ohne Arbeitseinkommen, oder - wie aktuell wegen Corona - Zeiten der Kurzarbeit.“, erklärt Voss.

Das alles wirkt sich auf die Höhe der Rente aus - manchmal vielleicht positiv, wenn man in einen besser bezahlten Job wechseln kann, sonst aber eher negativ.

Dazu kommt: Auf 45 Arbeitsjahre kommen Menschen in herausfordernden Berufen heute ohnehin immer seltener. Weder in der Pflege und der Kindererziehung, noch auf dem Bau, im Transportgewerbe oder vielen anderen Arbeitsfeldern halten Arbeitnehmer so lange durch. Die Folge: Niedrige Renten!

Fazit: Der Mindestlohn sorgt in der geplanten Form für eine verbesserte Alltagssituation so lange man Arbeit hat - als wirksames Mittel gegen Altersarmut ist er
nach Auffassung des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. nicht geeignet.

„Von Niedriglöhnen kann niemand fürs Alter vorsorgen.“, verdeutlicht Präsidentin Voss. „Wer arbeitet, muss dafür Lohn bzw. Gehalt bekommen, von dem er leben und vorsorgen kann.“

Zwar hat die Bundesregierung mit der neu geschaffenen Grundrente ein Instrument entwickelt, das Niedrigstrenten mit Steuermitteln aufstockt. Sie ist trotzdem aufgefordert, weitere Anstrengungen im Kampf gegen Altersarmut zu unternehmen.

So könnte zum Beispiel die Rentenversicherung auch für Selbständige und Beamte verpflichtend geöffnet werden. Auch bei der betrieblichen Altersversorgung müssen die bestehenden Anreize besser vermittelt werden und Unternehmen unterstützt werden, die für den Ruhestand ihrer Beschäftigten
Verantwortung übernehmen.

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