18/06/2026
✈️ Geschäftsreisen richtig abrechnen – so bleiben Reisekosten steuerlich abziehbar!
Geschäftsreisen können steuerlich attraktiv sein, wenn sie sauber dokumentiert und korrekt abgerechnet werden. Beruflich veranlasste Reisekosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten.
📌 Was absetzbar ist
Fahrtkosten: entweder nach tatsächlichen Kosten oder mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer beim Pkw; bei Bahn, Flug oder Bus in tatsächlicher Höhe.
Übernachtungskosten: grundsätzlich in tatsächlicher Höhe absetzbar.
Verpflegungsmehraufwand: 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie für An- und Abreisetage, 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit.
Reisenebenkosten: zum Beispiel Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung oder Trinkgelder.
💡 Wichtig für die Dokumentation
Führen Sie ein Reisekostenbuch mit Datum, Reiseziel, Reisezweck und Reisedauer. Sammeln Sie alle Belege und dokumentieren Sie geschäftliche Termine, damit die berufliche Veranlassung nachvollziehbar bleibt.
🔍 Tipp für Auslandsreisen
Im Ausland gelten abweichende, länderspezifische Verpflegungspauschalen; Übernachtungskosten können je nach Fall ebenfalls anders zu behandeln sein.
📱 Digitaler Vorteil
Digitale Reisekosten-Apps helfen bei der Erfassung, sparen Zeit und erleichtern die Abrechnung im Alltag.
📞 Hast du Fragen zur steuerkonformen Reisekostenabrechnung? Unser Team von BÄUERLE.Steuerberater berät dich gerne!