30/03/2026
2025 gilt: E-Rechnungen empfangen ist Pflicht und der nächste Schritt kommt schneller als gedacht. 📄✅
Viele Unternehmen wissen noch nicht genau, was die E-Rechnungspflicht für sie konkret bedeutet. Dabei läuft die Übergangsfrist bereits: Bis Ende 2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen noch erlaubt. Danach gelten je nach Unternehmensgröße neue Regeln. Wer jetzt handelt, spart sich später Stress und riskiert keine Nachzahlungen. 💪🏻
Wir begleiten unsere Mandanten durch die Umstellung und verarbeiten sämtliche E-Rechnungen sicher und rechtskonform über DATEV Unternehmen Online. 🤝
Mehr dazu in unserem neuen Blogartikel https://www.epr-gmbh.com/e-rechnung-was-unternehmen-jetzt-wissen-und-tun-muessen/