Klaus Vossler Steuerberatung

Klaus Vossler Steuerberatung Lust auf Beratung – seit über 30 Jahren |
Spezialisierte Beratung für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe Unsere Philosophie?

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft – Ihr Partner für Erfolg und Wachstum in der Beratung von Heilberufen. Seit über 30 Jahren stehen wir bundesweit an der Seite von Ärzten, Zahnärzten und Unternehmen im Gesundheitswesen – mit maßgeschneiderter Steuer- und Wirtschaftsberatung, die weit über Standardlösungen hinausgeht. Mit unserer langjährigen Erfahrung und als zertifizierte Fachberater für

Heilberufe (IFU/ISM gGmbH und IBG/HS Bremerhaven) bieten wir Ihnen eine individuelle, kompetente und konsequente Beratung, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg in den Mittelpunkt stellt. Wir sind DIE Kanzlei, die anders ist – innovativ, engagiert und mit einem klaren Ziel: Nachhaltige Mehrwerte schaffen und Ihre Ziele in konkrete Erfolge umsetzen. Von der ersten Beratung bis zur langfristigen Begleitung: Wir hören Ihnen zu, entwickeln individuelle Strategien und setzen diese gewinnbringend um. Was uns auszeichnet:

Einzigartige Beratungsansätze: Wir gehen neue Wege und setzen auf Lösungen, die wirklich zu Ihnen und Ihrem Berufsfeld passen. Konsequente Individualität: Bei uns gibt es keine vorgefertigten Lösungen – wir entwickeln Konzepte, die maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und Herausforderungen abgestimmt sind. Erfahrung und Spezialisierung: Mit einem tiefen Verständnis für die spezifischen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Heilberufe unterstützen wir Sie kompetent und umfassend. Gute Beratung beginnt bei uns mit einem persönlichen Gespräch – lernen Sie uns kennen und erleben Sie, was es bedeutet, als unser Mandant immer die erste Priorität zu haben. Gemeinsam begleiten wir Sie auf Ihrem individuellen Weg und schaffen die Basis für Ihren langfristigen Erfolg. Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft – Beratung, die Lust auf Erfolg macht!

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – ...
29/05/2026

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – bei unterjährigem Kirchenaustritt vor, dass für jeden Monat, in dem eine Kirchenmitgliedschaft im Austrittsjahr noch bestand, ein Zwölftel des Betrags erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuer ergeben würde. Dadurch fällt anteilig eine Kirchensteuer auf Einkünfte an, die dem Steuerpflichtigen nach Austritt, aber noch im Austrittsjahr zufließen. Das Finanzgericht (FG) Münster hält diese sogenannte „Zwölftelregelung“ für verfassungsgemäß (Urt. v. 24.10.2025 4 K 924/23). Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig (Rev. BFH Az. X R 5/26).

Zehn Jahre. Immer wieder ausgezeichnet. 🏆FOCUS MONEY kürt uns erneut zum TOP Steuerberater 2026. Bereits zum zehnten Mal...
27/05/2026

Zehn Jahre. Immer wieder ausgezeichnet. 🏆

FOCUS MONEY kürt uns erneut zum TOP Steuerberater 2026. Bereits zum zehnten Mal in Folge.

Was uns antreibt? Die Menschen hinter den Praxen. Wir kennen die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen von Ärzten, Zahnärzten und Heilberuflern nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus der täglichen Praxis.

Ob Praxisgründung, Gesellschaftsformen, Investitionsplanung oder Nachfolge:
Wir beraten Sie mit dem Verständnis und der Erfahrung, die Ihre Praxis erfordert.

Steuerberater in Stuttgart: Spezialisiert auf Ärzte, Zahnärzte & Heilberufe in allen steuerlichen Belangen ✓ Unverbindlich kontaktieren ☎ +4971140703060

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern Kosten für das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge bisher in Höhe bestimmter Pauschb...
27/05/2026

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern Kosten für das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge bisher in Höhe bestimmter Pauschbeträge lohnsteuerfrei auszahlen. Diese Pauschbeträge sind zum 1.1.2026 weggefallen. Lesen Sie hier, was seit Jahresanfang 2026 zu beachten ist.

Neues BMF-Schreiben zum steuerfreien Ladestrom des Arbeitgebers sowie zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege erhalten ab 1.7.2026 sowie ab 1.7.2027 einen höheren Mindestlohn sowie ei...
24/05/2026

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege erhalten ab 1.7.2026 sowie ab 1.7.2027 einen höheren Mindestlohn sowie einen besonderen Urlaubsanspruch. Lesen Sie die Details hier:

Mindestlohnerhöhungen zum 1.7.2026 und 1.7.2027

Edelmetallanlagen erfreuen sich angesichts stetig steigender Kurse und einem anhaltend positiven Trend immer größerer Be...
22/05/2026

Edelmetallanlagen erfreuen sich angesichts stetig steigender Kurse und einem anhaltend positiven Trend immer größerer Beliebtheit. Die Steuerpflicht hängt von der Art der Anlage ab. Während Direktanlagen in Gold und Silber sowie Investments in Wertpapiere mit verbrieftem Lieferanspruch auf das Edelmetall als privates Veräußerungsgeschäft gelten und Gewinne nach einer Anlagedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei sind, fallen alle sonstigen Anlageformen ausnahmslos unter die Abgeltungsteuer.

🔔 Unser Erinnerungsservice ist zurück!Verpassen Sie keine Steuervorauszahlungstermine mehr. Ab sofort können Sie sich wi...
20/05/2026

🔔 Unser Erinnerungsservice ist zurück!

Verpassen Sie keine Steuervorauszahlungstermine mehr. Ab sofort können Sie sich wieder kostenlos anmelden und werden bequem per E-Mail erinnert:

✅ Einkommensteuer-Vorauszahlungen (alle Quartale)
✅ Allgemeine Steuertermine & Fristen
✅ Kostenlos – direkt per E-Mail

📍 So geht's: Auf unserer Homepage oben im Menü auf „Aktuelles" klicken → „Erinnerungsservice" auswählen → registrieren. Fertig!

👉 Direktlink: www.stb-vossler.de/erinnerungsservice

Bei Anzahlungsrechnungen wird im Regelfall über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder Leistung abgerechnet. Der Zei...
15/05/2026

Bei Anzahlungsrechnungen wird im Regelfall über eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder Leistung abgerechnet. Der Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. der Lieferzeitpunkt steht bei Rechnungsstellung oftmals nicht fest. Was bei Anzahlungsrechnungen zu beachten ist, damit der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann, lesen Sie hier:

Wichtige Pflichtangaben auf Anzahlungsrechnungen zur Sicherung des Vorsteuerabzugs

Danke an alle Väter, die mit Stärke, Gelassenheit und einem offenen Ohr ihre Familien begleiten und jeden Tag ihr Bestes...
14/05/2026

Danke an alle Väter, die mit Stärke, Gelassenheit und einem offenen Ohr ihre Familien begleiten und jeden Tag ihr Bestes geben. ❤️

Mit Ruhe, Humor und Überblick meistert ihr große und kleine Herausforderungen – echte Alltagshelden! Wir wünschen allen Vätern einen entspannten und wunderschönen Tag! 💪😊

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte in einem aktuellen Urteil die Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezah...
13/05/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte in einem aktuellen Urteil die Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer, auch wenn Nachzahlungszinsen dem Betriebsausgabenabzugsverbot unterliegen. Lesen Sie mehr darüber hier.

BFH bestätigt Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer

Wir sind stolz, auch im Jahr 2026 erneut als Digitale DATEV Kanzlei ausgezeichnet worden zu sein. 🏆Die erneute Verleihun...
13/05/2026

Wir sind stolz, auch im Jahr 2026 erneut als Digitale DATEV Kanzlei ausgezeichnet worden zu sein. 🏆

Die erneute Verleihung des Labels durch DATEV eG ist eine Bestätigung unserer konsequenten Ausrichtung auf digitale Prozesse und moderne Kanzleistrukturen.

Was das für unsere Mandanten bedeutet:
✅ Digitale Belegverarbeitung & revisionssichere Archivierung
✅ Sichere Online-Kommunikation und Datenaustausch
✅ Effiziente Abläufe für Ärzte, Apotheker & Therapeuten
✅ Echtzeit-Transparenz über Ihre Finanzdaten
✅ Zukunftssichere Beratung auf höchstem digitalem Niveau

Als spezialisierte Kanzlei für das Gesundheitswesen ist Digitalisierung kein Selbstzweck – sie schafft echten Mehrwert für Ihre Praxis.

👉 www.stb-vossler.de

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Montag 08:30 - 12:30
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