13/09/2020
Der seit Februar in Deutschland gefürchtete Virus ist auch eine Herausforderung für das Recht – insbesondere im Kontext von Grundrechten und Lastenverteilung. Ich zitiere aus einer Werbung für die Veranstaltung:
Der Staat muss Leben und Gesundheit schützen – auch und gerade während einer Pandemie. Diese Pflicht hat Grundrechtseinschränkungen nötig gemacht. Was sagt das Grundgesetz dazu? Freiheitsrechte und Schutzpflichten sind im Widerstreit. Darf für die Freiheit der gering Gefährdeten die Freiheit der Vulnerablen strenger beschränkt werden?
In den letzten Monaten hat der Staat innerhalb kürzester Zeit gigantische Rettungsschirme aufgespannt. Doch nach welchen Kriterien wird geholfen? Müssen diese Lasten auf die Gemeinschaft der Steuerzahler umgelegt werden? Auf heutige oder auf zukünftige Steuerzahler? Entzieht die Pandemie Verträgen die Geschäftsgrundlage? Soll der Staat eingreifen oder die Lastenverteilung den Parteien überlassen?
Über diese Fragen und viele weitere wird am FREITAG, den 18. September, beim Forum Pandemie und Recht des Deutschen Juristentages diskutiert. Wir freuen uns auf einen spannenden Tag mit Bundespräsident Dr. Steinmeier, Bundestagspräsident Dr. Schäuble und Bundesministerin Lambrecht.
Ich gehe davon aus, dass jeder Steuerzahler an der Versachlichung der Debatte, der Schaffung eines konsensfähigen Lösungsweges der sofortigen Umsetzung sinnvoller Schritte in Richtung "Normalisierung" interessiert sein wird. Sonst fragen wir hinterher nicht nur "wer zahlt die Zeche" sondern wir fragen uns auch "wo waren wir, als das alles passierte..."
Mehr Informationen und Anmeldung unter: www.djt.de
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