29/07/2026
Sommerzeit, Urlaub & die Influencer ☀️📸💶
Sommerurlaub und Contentproduktion gehören für viele Influencer zusammen – steuerlich aber bitte sauber trennen.
1️⃣ Reisekosten & Urlaub ✈️🏝️
Reisen, bei denen sowohl Urlaub als auch Content produziert wird, sind gemischt veranlasst.
Der beruflich genutzte Anteil (z.B. Drehtage, Kooperation-Shootings) kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Der private Anteil (reiner Urlaub) bleibt privat.
Eine Aufteilung z.B. nach Zeitanteilen ist möglich; fehlt eine klare Abgrenzung, wird häufig geschätzt, etwa 50/50.
2️⃣ Bikinis, Kleidung & Produkte 👙📦
Aufwendungen für „bürgerliche“ Kleidung (Bikini, Sommerkleidung etc.), die auch privat getragen werden kann, sind nicht abziehbar – selbst wenn sie im Content präsentiert wird.
Anders bei typischen Arbeitsmitteln oder klar betrieblich eingesetzten Produkten.
Wichtig: Erhaltene Produkte im Rahmen von Kooperationen sind regelmäßig Betriebseinnahmen (Sachzuwendungen), die mit dem üblichen Endpreis zu bewerten sind.
3️⃣ Viele Sommer-Posts = gewerbliche Tätigkeit 📲🧾
Wer wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht postet (Paid-Posts, Product Placements etc.), erzielt in der Regel gewerbliche Einkünfte.
Dann gilt: Einnahmen (Geld + Produkte) versteuern, betriebliche Kosten ansetzen – aber private Lebensführung bleibt tabu.