26/10/2026
2026 noch Steuern sparen? Ein betriebliches E-Auto kann Ihren Gewinn deutlich senken.
Sie sind Unternehmer oder Freiberufler und planen einen Fahrzeugkauf? Für reine Elektrofahrzeuge im betrieblichen Anlagevermögen können Sie im Anschaffungsjahr 75 % der Anschaffungskosten abschreiben.
Das gilt auch bei einer Anschaffung im Dezember – ohne monatsanteilige Kürzung.
Ein Beispiel:
50.000 € Anschaffungskosten → 37.500 € Abschreibung im Jahr 2026.
Bei vollständigem Vorsteuerabzug sind die Nettoanschaffungskosten maßgeblich.
Darauf kommt es an:
✓ Reines Elektrofahrzeug – kein Plug-in-Hybrid.
✓ Zuordnung zum betrieblichen Anlagevermögen.
✓ Für die Wirkung in 2026 muss die Anschaffung noch 2026 erfolgen. Bestellung oder Anzahlung allein reichen nicht; entscheidend ist grundsätzlich die Lieferung mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.
✓ Keine Kombination mit Sonderabschreibungen für dasselbe Fahrzeug.
Wichtig: 75 % Abschreibung bedeutet nicht 75 % Steuerersparnis. Die Abschreibung mindert den steuerlichen Gewinn. Ihre tatsächliche Entlastung hängt von Ihrer Steuersituation ab; eine private Nutzung ist gesondert zu berücksichtigen.
Die Kosten werden früher steuerlich wirksam. Dafür bleibt in den Folgejahren weniger Abschreibung übrig. Deshalb sollte der Fahrzeugkauf auch wirtschaftlich zu Ihrem Betrieb passen.
Sie planen die Anschaffung noch dieses Jahr? AMP prüft mit Ihnen die steuerlichen Auswirkungen und den passenden Zeitpunkt.