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2026 noch Steuern sparen? Ein betriebliches E-Auto kann Ihren Gewinn deutlich senken.Sie sind Unternehmer oder Freiberuf...
26/10/2026

2026 noch Steuern sparen? Ein betriebliches E-Auto kann Ihren Gewinn deutlich senken.

Sie sind Unternehmer oder Freiberufler und planen einen Fahrzeugkauf? Für reine Elektrofahrzeuge im betrieblichen Anlagevermögen können Sie im Anschaffungsjahr 75 % der Anschaffungskosten abschreiben.

Das gilt auch bei einer Anschaffung im Dezember – ohne monatsanteilige Kürzung.

Ein Beispiel:
50.000 € Anschaffungskosten → 37.500 € Abschreibung im Jahr 2026.
Bei vollständigem Vorsteuerabzug sind die Nettoanschaffungskosten maßgeblich.

Darauf kommt es an:

✓ Reines Elektrofahrzeug – kein Plug-in-Hybrid.
✓ Zuordnung zum betrieblichen Anlagevermögen.
✓ Für die Wirkung in 2026 muss die Anschaffung noch 2026 erfolgen. Bestellung oder Anzahlung allein reichen nicht; entscheidend ist grundsätzlich die Lieferung mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.
✓ Keine Kombination mit Sonderabschreibungen für dasselbe Fahrzeug.

Wichtig: 75 % Abschreibung bedeutet nicht 75 % Steuerersparnis. Die Abschreibung mindert den steuerlichen Gewinn. Ihre tatsächliche Entlastung hängt von Ihrer Steuersituation ab; eine private Nutzung ist gesondert zu berücksichtigen.

Die Kosten werden früher steuerlich wirksam. Dafür bleibt in den Folgejahren weniger Abschreibung übrig. Deshalb sollte der Fahrzeugkauf auch wirtschaftlich zu Ihrem Betrieb passen.

Sie planen die Anschaffung noch dieses Jahr? AMP prüft mit Ihnen die steuerlichen Auswirkungen und den passenden Zeitpunkt.

PDF verschickt. Pflicht erfüllt? Ab 2027 reicht das für viele Unternehmen nicht mehr.Sie stellen Rechnungen an andere Un...
21/10/2026

PDF verschickt. Pflicht erfüllt? Ab 2027 reicht das für viele Unternehmen nicht mehr.

Sie stellen Rechnungen an andere Unternehmen im Inland und erzielen 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz? Dann müssen Sie für Ihre ab dem 1. Januar 2027 ausgeführten inländischen B2B-Umsätze grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen.

Eine einfache PDF-Datei per E-Mail reicht dafür nicht aus. Eine E-Rechnung enthält strukturierte, maschinenlesbare Daten – beispielsweise als XRechnung oder in einem gesetzeskonformen ZUGFeRD-Format mit eingebetteten XML-Daten.

Was Sie jetzt vorbereiten sollten:

✓ Rechnungssoftware auf geeignete E-Rechnungsformate prüfen.
✓ Erstellung und Versand mit einer Testrechnung durchspielen.
✓ Empfang, Prüfung und Aufbewahrung der Originaldaten organisieren.

Gut zu wissen: Bei höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026 gilt die Übergangsfrist für die Ausstellung noch bis Ende 2027. E-Rechnungen empfangen können müssen inländische Unternehmen bereits seit 2025.

Ausnahmen gelten unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze. Für bestimmte EDI-Verfahren besteht eine gesonderte Übergangsregelung bis Ende 2027.

17/10/2026
Eine vermietete Immobilie gekauft und die Renovierung gleich eingeplant? Dann gehört die 15-%-Grenze in Ihre Kalkulation...
12/10/2026

Eine vermietete Immobilie gekauft und die Renovierung gleich eingeplant? Dann gehört die 15-%-Grenze in Ihre Kalkulation.

Übersteigen die relevanten Instandsetzungs- und Modernisierungskosten ohne Umsatzsteuer innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung 15 % der Gebäudeanschaffungskosten, entstehen grundsätzlich anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Die betroffenen Aufwendungen werden dann über die Gebäudeabschreibung berücksichtigt – nicht sofort. Das betrifft grundsätzlich den gesamten einzubeziehenden Betrag, nicht nur den Anteil oberhalb der Grenze.

Der Bodenanteil zählt bei der Berechnung nicht mit. Für jährlich übliche Erhaltungsarbeiten gelten Ausnahmen; Erweiterungen sind gesondert zu beurteilen. Auch unterhalb der Grenze ist nicht jede Baumaßnahme sofort abzugsfähig.

AMP unterstützt Sie dabei, Kaufpreisaufteilung und Renovierungsbudget rechtzeitig steuerlich zu planen.

Kontakt: amp-steuerberater.de

01/11/2024

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