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Wir sind der Ansprechpartner für Steuerberatung, Buchhaltung, Jahresabsschlüsse und BWL-Beratung im Ostalbkreis.

🇪🇺🚀 Neue EU-Gesellschaftsform: Die EU-Inc. kommt – und sie klingt vielversprechend!Die Europäische Union plant eine bran...
22/06/2026

🇪🇺🚀 Neue EU-Gesellschaftsform: Die EU-Inc. kommt – und sie klingt vielversprechend!
Die Europäische Union plant eine brandneue Rechtsform speziell für Start-ups und innovative Unternehmen: die „European Incorporated" – kurz EU-Inc.
Eine private, kleine Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung – aber mit einem völlig neuen Ansatz. Hier die wichtigsten Facts auf einen Blick:
⚡ Gründung in nur 48 Stunden – vollständig digital ✍️ Standardisierte Dokumente & elektronische Signaturen – kein Notar, kein Papierkram 💶 Gründungsgebühren unter 100 € – erschwinglich für jeden 🪙 Stammkapital: ab 1 € – keine hohen Einstiegshürden 🗂️ Zentrales EU-Register & Dashboard – alle Gesellschaftsdokumente digital an einem Ort
Was das bedeutet? Wer in Europa gründen möchte, könnte schon bald auf eine einheitliche, schnelle und kostengünstige Rechtsform zurückgreifen – ganz ohne den bürokratischen Aufwand klassischer Gesellschaftsformen. 💡
Für Start-ups und innovative Unternehmen könnte die EU-Inc. ein echter Game-Changer sein. 🎯
👉 Sie planen eine Unternehmensgründung und fragen sich, welche Rechtsform die richtige für Sie ist? Wir beraten Sie umfassend – sprechen Sie uns an!

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
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Stand: 26. Mai 2026
Bild: rustamank - stock.adobe.com

📊 Return on Investment – lohnt sich Ihr eingesetztes Kapital wirklich?Der ROI (Return on Investment) ist eine der wichti...
18/06/2026

📊 Return on Investment – lohnt sich Ihr eingesetztes Kapital wirklich?
Der ROI (Return on Investment) ist eine der wichtigsten Kennzahlen für Ihr Unternehmen. Er zeigt Ihnen, wie effizient sich Ihr investiertes Kapital verzinst – und wo noch Potenzial steckt! 💡
So berechnet sich der ROI:
🔢 Umsatzrentabilität = Gewinn ÷ Umsatz × 100 🔢 Kapitalumschlag = Umsatz ÷ investiertes Kapital 🔢 ROI = Umsatzrentabilität × Kapitalumschlag
Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen erzielt bei 5 Mio. € Umsatz einen Gewinn von 200.000 € – das ergibt eine Umsatzrentabilität von 4 %. Mit einem investierten Kapital von 1 Mio. € liegt der Kapitalumschlag bei 5. Der ROI: 4 × 5 = 20 % ✅
Wie lässt sich der ROI steigern?
📈 Höhere Verkaufspreise → bessere Umsatzrentabilität ⚡ Kürzere Lieferfristen mit Lieferanten → höherer Kapitalumschlag 🚀 Mehr Produktivität → mehr Ertragsstärke insgesamt
Wer seinen ROI kennt, trifft bessere unternehmerische Entscheidungen – ganz einfach. 💼
👉 Wissen Sie, wie hoch Ihr ROI aktuell ist? Wir helfen Ihnen, Ihre Kennzahlen zu verstehen und gezielt zu verbessern – sprechen Sie uns an!

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Stand: 26. Mai 2026
Bild: naka - stock.adobe.com

🏠💼 Homeoffice als Betriebsstätte – wann wird es steuerlich relevant?Homeoffice ist längst Alltag – aber wussten Sie, das...
15/06/2026

🏠💼 Homeoffice als Betriebsstätte – wann wird es steuerlich relevant?
Homeoffice ist längst Alltag – aber wussten Sie, dass Ihr heimisches Arbeitszimmer unter bestimmten Umständen steuerlich als Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers gelten kann? Das hat weitreichende Folgen – vor allem bei internationalen Sachverhalten! 🌍
Die OECD hat 2025 ihr Musterabkommen aktualisiert und dabei eine klare 50-%-Schwelle eingeführt:
📌 Unter 50 % der Arbeitszeit im Homeoffice → keine Betriebsstätte des Arbeitgebers 📌 Über 50 % der Arbeitszeit im Homeoffice → weitere Einzelfallprüfung notwendig
Das klingt erstmal einfach – ist es aber nicht immer. Denn sobald die Schwelle überschritten wird, müssen zusätzliche Kriterien geprüft werden. Gerade für Unternehmen mit Mitarbeitenden im Ausland oder grenzüberschreitenden Strukturen kann das steuerliche Konsequenzen haben, die man nicht auf dem Schirm hat. ⚠️
Fazit: Flexible Arbeitsmodelle sind großartig – aber sie brauchen eine kluge steuerliche Begleitung. 💡
👉 Beschäftigen Sie Mitarbeitende im Homeoffice – auch im Ausland? Wir prüfen, ob steuerlicher Handlungsbedarf besteht. Sprechen Sie uns an!

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Stand: 26. Mai 2026
Bild: InfiniteFlow - stock.adobe.com

Steuerrecht

🧾 E-Rechnung: Was Unternehmer jetzt wissen müssen!Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen empfangen...
11/06/2026

🧾 E-Rechnung: Was Unternehmer jetzt wissen müssen!
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen empfangen können – die Ausstellungspflicht folgt ab 2027 (für kleinere Unternehmen ab 2028). Höchste Zeit, sich damit zu beschäftigen! ⏳
Aber was ist überhaupt eine E-Rechnung? Nicht jede PDF per E-Mail zählt! Eine echte E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format gemäß EN 16931 erstellt sein – also z. B. als XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0. Nur diese Formate können maschinell verarbeitet werden. ✅
Was müssen Sie beachten?
📥 Beim Empfang: Jede eingehende E-Rechnung muss validiert werden – auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler und inhaltliche Fehler 📤 Beim Versand: Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Datensatz enthalten sein 🗂️ Bei der Archivierung: Die Ablage und Aufbewahrung muss GoBD-konform erfolgen
Die Bundessteuerberaterkammer hat dazu einen detaillierten FAQ-Katalog veröffentlicht – das Thema ist komplex, aber lösbar! 💡
👉 Noch nicht E-Rechnungs-fit? Wir unterstützen Sie bei der Umstellung – sprechen Sie uns an, bevor die Ausstellungspflicht startet!

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Stand: 26. Mai 2026
Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

📎 Steuererklärung 2025: Belege direkt mitschicken – und schneller ans Geld kommen!Kennen Sie das RaBe-Verfahren? Seit 20...
08/06/2026

📎 Steuererklärung 2025: Belege direkt mitschicken – und schneller ans Geld kommen!
Kennen Sie das RaBe-Verfahren? Seit 2025 können Sie Ihre Steuerbelege direkt beim Ausfüllen der Steuererklärung in „Mein ELSTER" oder anderen kompatiblen Programmen hochladen – ganz ohne separate Anforderung durch das Finanzamt. 💻
Wann lohnt es sich besonders, Belege unaufgefordert mitzuschicken?
📌 Bei besonderen Sachverhalten – z. B. Neuvermietung oder stark abweichende Angaben gegenüber dem Vorjahr 📌 Bei freiwilligen Höherbeiträgen zur Altersvorsorge – diese werden von den Rentenversicherungsträgern nicht automatisch gemeldet 📌 Bei Spenden über 300 € – Spendenquittung unbedingt anhängen 📌 Bei Abfindungen in 2025 – die Steuerermäßigung muss aktiv beantragt werden, eine automatische Berücksichtigung gibt es nicht mehr 📌 Bei Kapitalvermögen – Steuerreports der Bank(en) werden fast immer angefordert
Die Faustregel: Je vollständiger Ihre Unterlagen beim ersten Einreichen, desto schneller kommt Ihre Steuererstattung. ✅
👉 Sie möchten wissen, welche Belege für Ihre Steuererklärung relevant sind? Wir beraten Sie gerne – sprechen Sie uns einfach an!

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Stand: 26. Mai 2026
Bild: MahmudulHassan - stock.adobe.com

🏠 Immobilien-Seminar abgesetzt? Das geht – und das Finanzgericht hat es bestätigt!Gute Nachrichten für alle Vermieterinn...
04/06/2026

🏠 Immobilien-Seminar abgesetzt? Das geht – und das Finanzgericht hat es bestätigt!
Gute Nachrichten für alle Vermieterinnen und Vermieter: Fortbildungskosten für Seminare rund um Immobilienverwaltung und steuerliche Optimierung können als Werbungskosten abgesetzt werden! 🎉
Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass solche Kosten – im konkreten Fall knapp 5.900 € für ein spezialisiertes Immobilien-Steuerseminar – steuerlich anerkannt werden. Die Begründung: Wer sich zu Themen wie Abschreibungen, Erhaltungsaufwendungen oder Renditeberechnung fortbildet, tut das untrennbar im Zusammenhang mit seiner Vermietungstätigkeit. 📚
Das Finanzamt hatte den Abzug zunächst verweigert – doch das Gericht sah das anders und stellte die Kosten mit klassischen Steuerberatungskosten gleich. ✅
Was bedeutet das für Sie? Investieren Sie in Ihr Wissen rund um Ihre Immobilien – diese Kosten können sich doppelt lohnen: fachlich und steuerlich. 💡
👉 Sie sind Vermieter und fragen sich, welche Fortbildungskosten Sie absetzen können? Sprechen Sie uns an – wir schauen es uns gemeinsam mit Ihnen an!

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Stand: 26. Mai 2026
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📢 Wichtige Änderung für 2026: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen steigen!Engagieren Sie sich ehrenamtlich oder leisten ...
01/06/2026

📢 Wichtige Änderung für 2026: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen steigen!
Engagieren Sie sich ehrenamtlich oder leisten Sie öffentliche Dienste? Dann gibt es gute Neuigkeiten! 🎉
Das Bundesfinanzministerium hat die steuerfreien Aufwandsentschädigungen für 2026 angehoben:
✅ Monatlicher Freibetrag: 275 € (bisher 250 €) ✅ Tagespauschale: 9 € (bisher 8 €)
Diese Beträge sind nach § 3 Nr. 12 EStG einkommensteuerfrei – vorausgesetzt, sie werden nicht als Ausgleich für Verdienstausfall oder Zeitverlust gezahlt und übersteigen den tatsächlichen Aufwand nicht offensichtlich.
Kurz gesagt: Wer öffentliche Aufgaben übernimmt, darf 2026 etwas mehr steuerfrei behalten. 💡
👉 Sind Sie unsicher, ob Ihre Aufwandsentschädigung die Voraussetzungen erfüllt? Sprechen Sie uns an – wir prüfen das gerne für Sie!

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Stand: 26. Mai 2026
Bild: Edler von Rabenstein - stock.adobe.com

💸 Zinsen auf Steuernachzahlungen – und das kann teuer werden!Wussten Sie, dass das Finanzamt auf Steuernachforderungen Z...
28/05/2026

💸 Zinsen auf Steuernachzahlungen – und das kann teuer werden!
Wussten Sie, dass das Finanzamt auf Steuernachforderungen Zinsen verlangt – und bei Erstattungen auch welche zahlt? Das nennt sich Vollverzinsung nach § 233a AO.
Der Zinssatz klingt erstmal harmlos: 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr). Aber gerade bei höheren Beträgen – zum Beispiel nach einer Betriebsprüfung mit Vorsteuerberichtigungen – kann das schnell richtig ins Geld gehen. 💰
Der Bundesfinanzhof hat das im Mai 2026 nochmal bestätigt: Die Vollverzinsung bei der Umsatzsteuer ist rechtmäßig. Deutschland darf Nachzahlungszinsen verlangen – und das ist durch EU-Recht gedeckt.
Was bedeutet das für Sie? Nach einer Betriebsprüfung drohen nicht nur Steuernachzahlungen – sondern auch happige Zinsforderungen obendrauf. ⚠️
👇 Haben Sie schon Erfahrungen mit Zinsen nach einer Betriebsprüfung gemacht? Schreiben Sie es uns in die Kommentare – wir helfen Ihnen, solche Überraschungen zu vermeiden!

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Stand: 26. Mai 2026
Bild: NINENII - stock.adobe.com

⛪ Kirchensteuer nach Austritt: Die Zwölftelregelung erklärtTreten Sie im Laufe des Jahres aus der Kirche aus, wird Kirch...
25/05/2026

⛪ Kirchensteuer nach Austritt: Die Zwölftelregelung erklärt
Treten Sie im Laufe des Jahres aus der Kirche aus, wird Kirchensteuer nicht sofort komplett beendet.
📊 Regelung:
Für jeden Monat der Kirchenzugehörigkeit wird 1/12 der Jahreskirchensteuer angesetzt (§ KiStG NRW u. a.).
👉 Beispiel: Austritt im September = anteilige Besteuerung für die verbleibenden Monate möglich
⚖️ FG Münster (24.10.2025, 4 K 924/23):
👉 Zwölftelregelung ist verfassungsgemäß
👉 dient der sachgerechten Vereinfachung der Einkommensverteilung
👉 Revision beim BFH anhängig (X R 5/26)
💬 Das Thema bleibt also weiterhin rechtlich in Bewegung.

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Stand: 27. April 2026
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🏠 Arbeitszimmer entnommen – trotzdem steuerfrei verkaufen? ⚖️Gewinne aus Immobilienverkäufen sind nur steuerpflichtig, w...
21/05/2026

🏠 Arbeitszimmer entnommen – trotzdem steuerfrei verkaufen? ⚖️
Gewinne aus Immobilienverkäufen sind nur steuerpflichtig, wenn die Anschaffung innerhalb der letzten 10 Jahre liegt (§ 23 EStG).
💡 Wichtig:
Auch wenn ein Arbeitszimmer vorher aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde, bleibt der spätere Verkauf der Immobilie steuerfrei, wenn die 10-Jahres-Frist bereits abgelaufen ist.
📌 FG München (16.10.2025, 13 K 1234/22):
👉 Kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Arbeitszimmer und Wohnung
👉 Keine neue Veräußerungsfrist durch Entnahme
👉 Verkauf bleibt insgesamt steuerfrei
⚖️ Die Finanzverwaltung sah das anders – das Urteil ist jedoch rechtskräftig.
💬 Haben Sie Fragen zu Immobilien & Steuerfristen?
👉 Schreiben Sie uns gerne 📩
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Stand: 27. April 2026
Bild: lordn - stock.adobe.com

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