Steuerberater Betz Dimitroff Volz

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Wir sind der Ansprechpartner für Steuerberatung, Buchhaltung, Jahresabsschlüsse und BWL-Beratung im Ostalbkreis.

🏥 Krankenkassenreform 2026: Was jetzt auf Familien zukommt!Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 das „Gesetz zur Stabilisie...
03/09/2026

🏥 Krankenkassenreform 2026: Was jetzt auf Familien zukommt!
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 das „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV" verabschiedet – und besonders eine Änderung dürfte viele Familien direkt betreffen! 👇

💊 Was ändert sich – die wichtigsten Punkte:
📌 Mehr Geld für Grundsicherungsempfänger
Der Bund erhöht seinen Finanzierungsbeitrag dauerhaft um 750 Mio. € pro Jahr – bis 2031 soll er auf 2,75 Mrd. € anwachsen
📌 Leistungskürzungen
Homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden künftig nicht mehr von der GKV übernommen
📌 Krankenhäuser
Neue Obergrenzen für den Kostenanstieg und Maßnahmen zur Personalbemessung sind geplant
👨‍👩‍👧 Die größte Änderung: Familienversicherung wird teurer!
Ab 2028 gilt: Wer seinen Partner beitragsfrei mitversichert, zahlt künftig 2,5 % des eigenen Einkommens als zusätzlichen Beitrag. ⚠️
Ausgenommen sind:
✅ Kinder
✅ Eltern von Kindern unter 12 Jahren
✅ Partner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5
✅ Partner mit Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung
Für viele Familien bedeutet das: Mehr Kosten ab 2028 einplanen! 💸

👉 Sie möchten wissen, wie sich die Krankenkassenreform auf Ihre persönliche Situation auswirkt und wie Sie sich finanziell optimal aufstellen? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten!

Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
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Stand: 26. August 2026
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📋 Koalitionspapier 2026: Steuerentlastungen und Steuerverschärfungen im Überblick!Die Bundesregierung hat ihr „Programm ...
31/08/2026

📋 Koalitionspapier 2026: Steuerentlastungen und Steuerverschärfungen im Überblick!
Die Bundesregierung hat ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung" vorgestellt – und es gibt sowohl gute als auch weniger gute Nachrichten. Hier die wichtigsten geplanten Änderungen auf einen Blick! 👇

✅ Die Entlastungen:
📈 Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag & Arbeitnehmerpauschbetrag sollen deutlich angehoben werden – die genauen Beträge stehen noch aus, dürften aber über die Inflationsrate hinausgehen
👨‍👩‍👧 Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 € Gesamteinkommen soll ab 2028 mehr als
600 € jährlich weniger Steuern zahlen
🔴 Die Mehrbelastungen:
💰 Reichensteuer greift künftig bereits ab 250.000 € (bisher 277.826 €) – weiterhin 45 % Steuersatz
📈 Ab 280.000 € sogar 47 % – zusammen mit dem Solidaritätszuschlag landet damit fast die Hälfte des Einkommens beim Staat
🏠 Handwerkerleistungen nur noch bis zu 15 % absetzbar (bisher 20 %), maximal 900 €
(bisher 1.200 €)
🛒 Minijob-Pauschalsteuer steigt von 2 % auf 5 % – das trifft Arbeitgeber direkt!

Fazit:
Wer entlastet wird und wer mehr zahlt, hängt stark vom individuellen Einkommen und der Lebenssituation ab. Steuerplanung wird damit wichtiger denn je! 💡

👉 Sie möchten wissen, wie die geplanten Änderungen konkret auf Ihre Steuerlast wirken? Wir analysieren das für Sie – sprechen Sie uns an!

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Stand: 26. August 2026
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🏛️ Eigentumsgarantie unter Druck – und der Bund schlägt zurück!Ein Thema, das Immobilieneigentümer und Investoren aufhor...
24/08/2026

🏛️ Eigentumsgarantie unter Druck – und der Bund schlägt zurück!
Ein Thema, das Immobilieneigentümer und Investoren aufhorchen lässt: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschiedet – und sorgt damit bundesweit für heiße Diskussionen. 🔥
Was plant Berlin?
Auf Basis von Artikel 15 Grundgesetz sollen bis zu 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführt werden. Die Rechtsgrundlage existiert – aber die Umsetzung ist hochumstritten. ⚖️
Was macht der Bund?
Die Bundesregierung reagiert mit einer bundesrechtlichen Rahmenregelung zum Schutz von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde bereits in der Sonderbauministerkonferenz im Juni 2026 gefasst – ein klares Zeichen für Investitionssicherheit! 🏗️
Was bedeutet das für Sie als Immobilieneigentümer oder Investor?
Die rechtliche Lage ist komplex und noch nicht abschließend geklärt. Wer in Immobilien investiert oder plant zu investieren, sollte die Entwicklungen genau im Blick behalten – denn die politischen Weichenstellungen der kommenden Monate könnten weitreichende Folgen haben. 📊
👉 Sie haben Fragen zu Ihrem Immobilienvermögen und möchten wissen, wie Sie rechtlich und steuerlich optimal aufgestellt sind? Sprechen Sie uns an – wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick!

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Stand: 28. Juli 2026
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🔍 Betriebsprüfung: Wenn das Finanzamt den Empfänger wissen will – und Sie ihn nicht nennen können!§ 160 Abgabenordnung i...
20/08/2026

🔍 Betriebsprüfung: Wenn das Finanzamt den Empfänger wissen will – und Sie ihn nicht nennen können!
§ 160 Abgabenordnung ist eine Vorschrift, die bei Betriebsprüfungen immer wieder zum Einsatz kommt – und die teuer werden kann, wenn man nicht vorbereitet ist! ⚠️
Was steckt dahinter?
Das Finanzamt kann verlangen, dass Sie bei Betriebsausgaben, Werbungskosten oder sogar außergewöhnlichen Belastungen den genauen Empfänger der Zahlung benennen. Kommen Sie diesem Verlangen nicht nach, wird der Ausgabenabzug versagt – die Kosten sind dann steuerlich nicht absetzbar. 💸
Wann greift § 160 AO besonders häufig?
🔴 Barzahlungen ohne Rechnung – wer hat das Geld bekommen?
🔴 Ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten – z. B. Zahlungen über Dritte
🔴 Schwarzarbeit – hier ist der Empfänger bewusst verschleiert
🔴 Geschäfte ohne ordentliche Belege – keine Dokumentation, kein Abzug
Wichtig zu wissen:
Das Benennungsverlangen gilt nur, wenn der Zahlungsempfänger mit hoher Wahrscheinlichkeit im Inland steuerpflichtig ist. Und: Es kommt immer auf die subjektive Sicht des Zahlenden an – also darauf, ob dieser wusste oder wissen musste, dass etwas nicht stimmt.
Die beste Schutzmaßnahme:
Ordentliche Rechnungen, nachvollziehbare Zahlungswege und saubere Dokumentation – von Anfang an! ✅
👉 Sie stehen vor einer Betriebsprüfung oder haben Fragen zur korrekten Dokumentation Ihrer Ausgaben? Wir bereiten Sie optimal vor – sprechen Sie uns an!

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Stand: 28. Juli 2026
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🌍 Ausländische Beteiligungsprämie – und plötzlich greift Deutschland zu!Wer im Ausland arbeitet, aber in Deutschland ans...
17/08/2026

🌍 Ausländische Beteiligungsprämie – und plötzlich greift Deutschland zu!
Wer im Ausland arbeitet, aber in Deutschland ansässig ist, kennt das Prinzip: Nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird der Arbeitslohn meist im Tätigkeitsstaat besteuert – Deutschland hält sich raus. Soweit so bekannt. 💡
Aber es gibt eine Ausnahme: die sogenannte Subject-to-tax-Klausel. Werden Einkünfte im Tätigkeitsstaat nicht oder nur teilweise besteuert, kann Deutschland das Besteuerungsrecht zurückfordern. Und genau das wurde jetzt zum Thema! ⚠️
Der konkrete Fall:
Ein in Deutschland wohnhafter Arbeitnehmer arbeitete in Luxemburg und erhielt dort eine Beteiligungsprämie, die in Luxemburg bis zu 50 % steuerfrei war. Das deutsche Finanzamt wollte die Prämie trotzdem besteuern – und berief sich auf die Rückfallklausel.
Was hat der BFH entschieden?
Der Bundesfinanzhof hat im März 2026 klargestellt: Welche „Einkunftsteile" genau unter die Rückfallklausel fallen, ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Das letzte Wort steht noch aus. 🔴
Was bedeutet das für Betroffene?
📌 Vergleichbare Fälle sollten unbedingt durch Einspruch offengehalten werden – bis eine abschließende Entscheidung vorliegt!
👉 Sie arbeiten im Ausland oder haben Mitarbeitende mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten? Wir prüfen, ob steuerlicher Handlungsbedarf besteht – sprechen Sie uns an!

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Stand: 28. Juli 2026
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🎓 Ausbildungskosten von der Steuer absetzen – so geht's!Ob Studium, Ausbildung oder Zweitstudium – Bildung kostet Geld. ...
13/08/2026

🎓 Ausbildungskosten von der Steuer absetzen – so geht's!
Ob Studium, Ausbildung oder Zweitstudium – Bildung kostet Geld. Aber wussten Sie, dass sich viele dieser Kosten steuerlich geltend machen lassen? Hier der Überblick! 👇
📚 Erstausbildung & Erststudium
Kosten für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium sind als Sonderausgaben absetzbar – bis zu 6.000 € pro Kalenderjahr. Wichtig: Es gilt das Abflussprinzip – nur die Kosten, die im jeweiligen Jahr tatsächlich gezahlt wurden, zählen. Keine Verteilung auf mehrere Jahre, kein Vortrag! ⚠️
🎓 Zweitstudium oder Weiterbildung
Wer bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hat und ein weiteres Studium absolviert, kann die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen – vorausgesetzt, es besteht ein konkreter Bezug zu späteren Einkünften. Und hier gilt die 6.000-€-Grenze nicht! ✅ Das kann sich deutlich mehr lohnen.
❌ Was nicht absetzbar ist
Bildungsmaßnahmen zur reinen Allgemeinbildung oder Persönlichkeitsentfaltung – ohne Bezug zur Berufsausübung – werden weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten anerkannt.
Die Faustregel:
Je klarer der Bezug zur späteren Berufstätigkeit, desto besser die steuerliche Absetzbarkeit. 💡
👉 Sie oder Ihre Kinder sind in Ausbildung oder Studium und fragen sich, was sich steuerlich geltend machen lässt? Wir schauen es uns gemeinsam mit Ihnen an – sprechen Sie uns an!

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Stand: 28. Juli 2026
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⚠️ Achtung Steuerfalle: Wenn Schenken plötzlich steuerpflichtig wird!Wer eine Immobilie verschenkt und dabei Schulden vo...
10/08/2026

⚠️ Achtung Steuerfalle: Wenn Schenken plötzlich steuerpflichtig wird!
Wer eine Immobilie verschenkt und dabei Schulden vom Beschenkten übernehmen lässt, tappt schnell in eine teure Steuerfalle – oft völlig unbeabsichtigt! 😱
Was ist eine teilentgeltliche Übertragung?
Wer eine Immobilie „verschenkt", aber der Beschenkte dabei z. B. Darlehensschulden übernimmt, hat kein reines Geschenk mehr – sondern eine gemischte Schenkung. Und die hat steuerliche Konsequenzen! 💸
Ein konkretes Beispiel aus der BFH-Rechtsprechung:
🏠 Verkehrswert der Immobilie: 200.000 €
🏦 Übernommene Darlehensvaluta: 115.000 €
📊 Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn für den Schenker: rund 40.000 € – obwohl kein klassischer Verkauf stattfand!
Warum passiert das?
Der BFH teilt solche Übertragungen in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf – im Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert. Liegt die Immobilie beim Übertragenden noch keine 10 Jahre im Besitz, kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft entstehen – selbst wenn die Gegenleistung unter den Anschaffungskosten liegt! ⚖️
Die wichtigste Lektion:
Schenkungen mit Gegenleistungen sollten immer vor der Übertragung steuerlich geprüft werden – sonst droht eine böse Überraschung vom Finanzamt. 🔴
👉 Sie planen eine Immobilienübertragung innerhalb der Familie? Bitte sprechen Sie uns vorher an – wir prüfen, ob und wie Sie die Steuerfalle umgehen können!

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Stand: 28. Juli 2026
Bild: KI-generiert

📢 Wichtige Neuregelung ab 1. Juli 2026: Minijobber können Rentenversicherung nachträglich wählen!Bisher war die Befreiun...
06/08/2026

📢 Wichtige Neuregelung ab 1. Juli 2026: Minijobber können Rentenversicherung nachträglich wählen!
Bisher war die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern eine Einbahnstraße – einmal raus, kein Weg zurück. Das hat sich jetzt geändert! 🎉
Was ist neu ab dem 1.7.2026?
Geringfügig Beschäftigte können ihre Befreiungserklärung einmalig zurücknehmen und sich damit wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einbringen. 💡
So funktioniert es:
📝 Antrag auf Aufhebung der Befreiung beim Arbeitgeber stellen (Mustervordruck in den Geringfügigkeits-Richtlinien, Anhang 3)
📋 Der Arbeitgeber meldet den Beitragsgruppenwechsel über die DEÜV-Meldungen
⏳ Die Änderung gilt ab Beginn des Folgemonats nach Antragstellung
Was Sie unbedingt wissen sollten:
⚠️ Die Aufhebung ist unwiderruflich – also gut überlegen!
⚠️ Bei mehreren Minijobjobs gilt der Antrag automatisch für alle geringfügigen Beschäftigungen
⚠️ Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat
Wer langfristig mehr Rente aufbauen möchte, bekommt jetzt eine zweite Chance – aber nur eine! 🎯
👉 Sie haben Minijobber im Betrieb oder sind selbst geringfügig beschäftigt und möchten wissen, ob sich die Rückkehr in die Rentenversicherung lohnt? Wir beraten Sie gerne – sprechen Sie uns an!

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Stand: 28. Juli 2026
Bild: Monkey Business - stock.adobe.com

🏚️ Renovierungskosten nach Immobilienverkauf absetzen – das kann schiefgehen!Ein teurer Fehler, der anderen Vermietern e...
03/08/2026

🏚️ Renovierungskosten nach Immobilienverkauf absetzen – das kann schiefgehen!
Ein teurer Fehler, der anderen Vermietern eine Warnung sein sollte! ⚠️
Der Fall:
Ein Vermieter verkaufte eine Immobilie und verpflichtete sich im Kaufvertrag zur Entrümpelung und Renovierung des Objekts sowie zu Mietzahlungen bis zur Wiedervermietung. Diese Kosten wollte er als nachträgliche Werbungskosten bei seinen Vermietungseinkünften absetzen.
Das Finanzamt lehnte ab – und das Finanzgericht Bremen bestätigte: Kein Werbungskostenabzug! ❌
Warum?
Mit Abschluss des Kaufvertrags war die Vermietungsabsicht aufgegeben. Ohne Vermietungsabsicht kein Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften – und damit kein Abzug. So einfach, so schmerzhaft. 💸
So wäre es besser gelaufen:
✅ Erst die Wohnung unter Beibehaltung der Vermietungsabsicht entrümpeln und renovieren
✅ Dann erst die fertig renovierte Wohnung zum Verkauf anbieten
Die Reihenfolge macht den entscheidenden steuerlichen Unterschied! 💡
Die Lektion:
Wer bei Immobilientransaktionen die steuerlichen Weichen richtig stellen will, muss vor dem Kaufvertrag denken – nicht danach. 🎯
👉 Sie planen den Verkauf einer Immobilie und möchten steuerlich optimal vorgehen? Sprechen Sie uns frühzeitig an – wir helfen Ihnen, teure Fehler zu vermeiden!

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Stand: 28. Juli 2026
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⚽ Fußball-WM 2026 & Steuern – was Arbeitgeber jetzt wissen sollten!Die WM 2026 hat viele Unternehmen dazu inspiriert, ih...
30/07/2026

⚽ Fußball-WM 2026 & Steuern – was Arbeitgeber jetzt wissen sollten!
Die WM 2026 hat viele Unternehmen dazu inspiriert, ihren Mitarbeitenden besondere Extras zu gönnen. Aber wann wird aus dem netten Teamerlebnis ein steuerpflichtiger Vorgang? Hier der Überblick! 👇
📺 Gemeinsames Fußballschauen im Büro
Getränke, Snacks und Brezeln während des Public Viewings nur im Mitarbeiterkreis? ✅ Steuerfrei – das Finanzamt muss nicht informiert werden!
🎉 Betriebsveranstaltung mit Familie & großem Buffet
Wurden auch Angehörige eingeladen und war die Bewirtung größer? Dann liegt eine Betriebsveranstaltung vor. Steuerfrei bleibt es, wenn:
✅ Maximal 2 Spiele gemeinsam geschaut wurden
✅ In 2026 keine weitere Betriebsveranstaltung stattfand
✅ Die Kosten den Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter nicht überstiegen
✅ Die Veranstaltung allen Mitarbeitenden offenstand (neu ab 2026!)
Werden diese Grenzen überschritten, greift die Lohnsteuerpflicht – der Arbeitgeber kann die Steuer aber pauschal mit 25 % übernehmen. ⚠️
👕 Trikots, Gutscheine & Fanartikel
Hier gilt die Sachbezugsfreigrenze von 50 € pro Mitarbeiter und Monat. Wurde diese noch nicht ausgeschöpft, können WM-Goodies steuerfrei bleiben. Bei teureren Artikeln empfiehlt sich eine Zuzahlung durch den Mitarbeiter. 💡
👉 Sie sind unsicher, ob Ihre WM-Aktionen für Mitarbeitende steuerlich korrekt waren? Wir prüfen das gerne für Sie – sprechen Sie uns an!

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Stand: 28. Juli 2026
Bild: KI-generiert

Adresse

Gold/und Silber-Platz 1
Schwäbisch Gmünd
73525

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