05/06/2026
📈 Unternehmerwissen
Ob Handwerksbetrieb, Einzelunternehmen oder mittelständische GmbH – viele unternehmerische Entscheidungen haben steuerliche und betriebswirtschaftliche Auswirkungen.
Mit unserer neuen Reihe „Unternehmerwissen“ greifen wir Themen auf, die uns in der Beratungspraxis immer wieder begegnen: verständlich erklärt, praxisnah und ohne unnötiges Fachchinesisch.
👉 Warum zahlen Unternehmen eigentlich mehrere Steuerarten?
„Die Firma zahlt doch schon Steuern – warum dann noch Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer?“
Die kurze Antwort: Weil unterschiedliche Steuern unterschiedliche Vorgänge besteuern.
📌 Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer besteuern den Gewinn des Unternehmens.
📌 Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle von Städten und Gemeinden und finanziert beispielsweise Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen.
📌 Umsatzsteuer wird beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und an das Finanzamt abgeführt.
📌 Lohnsteuer wird auf das Einkommen von Arbeitnehmern erhoben und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.
💡 Beispiel:
Eine Tischlerei verkauft einen maßgefertigten Tisch für 2.380 € brutto.
▪️ 380 € Umsatzsteuer werden später an das Finanzamt abgeführt.
▪️ Von den verbleibenden 2.000 € Umsatz werden Material, Löhne, Miete, Strom und weitere Kosten bezahlt.
▪️ Bleiben nach Abzug aller Kosten 500 € Gewinn übrig, fallen darauf – je nach Rechtsform – Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer an.
▪️ Zusätzlich kann Gewerbesteuer entstehen.
▪️ Beschäftigt die Tischlerei Mitarbeitende, wird außerdem Lohnsteuer auf deren Arbeitslohn einbehalten und abgeführt.
Das Unternehmen zahlt also nicht mehrfach Steuern auf dieselben 500 € – vielmehr werden der Verkauf, der Gewinn und die gezahlten Arbeitslöhne jeweils unterschiedlich besteuert.
📚 Quellen:
§ 1 UStG · § 2 GewStG · § 2 EStG · § 1 KStG
Bundesministerium der Finanzen – Steuerarten