24/02/2026
‼️Ende der Abgabefrist naht‼️
Die Abgabefrist für die Steuererklärung(en) 2024 endet am 30.04.2026 für steuerlich Beratene.
(Ausnahme bei Land- & Forstwirtschaft: = 30.09.2026)
Wir bitten um Verständnis, dass Unterlagen, die zur Erstellung der Steuererklärung(en) benötigt werden, schnellstmöglich vorzulegen sind (soweit noch nicht geschehen), damit eine fristgerechte Abgabe sichergestellt ist.
Bei Abgabe der Steuererklärung(en) nach dem Fristdatum können neben Verspätungszuschlägen auch Zwangsgelder oder Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen erfolgen.
‼️ WICHTIG ‼️:
Die Frist gilt für Steuererklärungen die abgegeben werden müssen, somit nicht für sogenannte „Antragsveranlagungen“.
Beispielhafte Aufzählung für häufige Gründe einer Abgabeverpflichtung:
• Steuerklassenkombination III/V, beide Ehepartner Arbeitslohn
• Arbeitslohn + Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld…)
• Einkünfte, die bislang nicht versteuert sind (z.B. Bezug einer Rente, Vermietung einer Wohnung, Ausführung eines Gewerbes) -> hier ist die Höhe der gesamten Einkünfte + der unversteuerten Einkünfte zu beachten
Selbstverständlich helfen wir aber auch gerne im Einzelfall, wenn nicht klar ist, ob eine Abgabeverpflichtung vorliegt!
Kontaktaufnahme:
Telefon: 0 26 26 747 99 80
[email protected]
‼️ TIPP ‼️
➡️ zukünftig nichts mehr verpassen & immer up to date mit dem Zugang zu unserem kostenfreien Mandantenportal und kostenfreien Mandantennewsletter! ✅
🤫 Psssst…. 🤫
Die Frist zur Abgabe der 2025er Steuererklärung(en) endet für steuerlich beratene Personen bereits am 01.03.2027 (Ausnahme: Land- & Forstwirtschaft). Gerne schon mal vormerken 😉