13/04/2026
Remote Work & Steuern: Das musst du wissen! 📢
Arbeiten im Ausland klingt nach Freiheit, Sonne und Flexibilität. Doch sobald das Homeoffice die Landesgrenzen überschreitet, wird es steuerlich und rechtlich kompliziert.
🔹 Kein Anspruch: Arbeiten im Ausland muss vertraglich erlaubt sein.
🔹 Betriebsstätte: Bei Geschäftsführern und leitenden Angestellten kann durch Homeoffice im Ausland eine steuerliche Betriebsstätte entstehen.
🔹 183-Tage-Regel: Bis 183 Tage im Jahr im Ausland → die Steuerpflicht liegt in vielen Fällen weiterhin in Deutschland.
🔹 Gehaltsaufteilung: Das Einkommen kann auf mehrere Staaten verteilt werden, je nach Wohnsitz, Lebensmittelpunkt und tatsächlichen Arbeitstagen.
🔹 Sozialversicherung: Grundsätzlich gilt das Land, in dem gearbeitet wird. Neu: Bis zu 49,99 % Homeoffice im Wohnstaat sind möglich, ohne das Sozialversicherungssystem wechseln zu müssen.
🔹 Grenzgänger: Für Österreich, Luxemburg und die Schweiz gelten besondere Vereinbarungen zur Besteuerung und zu Homeoffice-Tagen.
👉 Fazit: Remote Work ist möglich, aber nur mit genauer Prüfung. Wer vorbereitet ist, spart Stress, Zeit und Geld.
📌 Tipp: Frühzeitig steuerliche Beratung einholen – wir unterstützen dich gern!