Roth & Munch Steuerberatung

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Unsere Kanzlei bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung.

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflich...
18/06/2026

Seit dem 1.1.2025 gilt für Unternehmer eine verpflichtende Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen. Die Ausstellungspflichten beginnen zu Beginn des kommenden Jahres bzw. für kleinere Unternehmer ab dem 1.1.2028.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen 18-seitigen „Fragen-Antworten-Katalog“ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung herausgegeben. Der Katalog gibt Antworten u. a. auf die Frage, was als E-Rechnung gilt. Als solche anerkannt werden ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format gem. EN 16931 erstellte Dokumente, die maschinell verarbeitet werden können. Als Beispiel erwähnt die BStBK Formate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD ab Vers. 2.0“.
Zentrales Thema bildet der Umgang mit E-Rechnungen in Bezug auf Ablage, Speicherung, Archivierung, Löschung unter Vereinbarkeit der „Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zum Datenzugriff durch die Finanzbehörden“ (GoBD).
Ausführlich dargestellt werden auch der Empfang und die Verarbeitung sowie Erstellung und Versand von E-Rechnungen. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass jede empfangene E-Rechnung einer Validierung (Syntax-, Semantik- und Datenmodellprüfung) unterzogen werden muss. Geprüft werden muss jede Rechnung auf Formatfehler, Geschäftsregelfehler oder inhaltliche Fehler. Bei Erstellung einer E-Rechnung ist im Ausgangsprozess u. a. darauf zu achten, dass die Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten sind. Der strukturierte E-Rechnungsdatensatz kann entweder direkt im Rechnungsstellungsprogramm oder auf einer externen Rechnungsschreibungsplattform erstellt werden. Ergänzende Angaben zur E-Rechnung sind in einen in der E-Rechnung enthaltenen Datensatz aufzunehmen.

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnst...
15/06/2026

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei. Die für 2026 geltenden Beträge erfahren Sie hier:

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen sind im gewissen Umfang lohnsteuerfrei.

Aufwendungen für Heilbehandlungen sind nur dann ohne Einzelnachweis steuerlich absetzbar, wenn die Aufwendungen für eine...
15/06/2026

Aufwendungen für Heilbehandlungen sind nur dann ohne Einzelnachweis steuerlich absetzbar, wenn die Aufwendungen für eine medizinisch indizierte Krankheit entstanden sind. Was in Fällen gilt, in denen die medizinische Indikation nicht eindeutig zu beurteilen ist, lesen Sie hier:

Urteil Hessisches Finanzgericht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rech...
11/06/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Erhebung von Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen als Vorsteuerberichtigungen für rechtmäßig erachtet. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungsgründen hier:

BFH billigt Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Vorsteuerberichtigungen

Juni 202610. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag) L...
08/06/2026

Juni 2026

10. 📊 Umsatzsteuer mtl. für Mai bzw. April mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchenlohnsteuer für Mai
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag

* 15. ❗ Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.

24. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Abgabe der Beitragsnachweise)

25. 📑 Zusammenfassende Meldung (Umsatzsteuer)

26. 💰 Sozialversicherungsbeiträge Juni (Fälligkeit der Beiträge)

*Verschiebung dieses Termins wegen Wochenende/Feiertag (§ 108 Abs. 3 AO)

04/06/2026

Wer kann die neue Aktivrente in Anspruch nehmen?
Mit dem Aktivrentengesetz führte die Bundesregierung die Aktivrente für Rentnerinnen und Rentner ein. Bis zu € 2.000,00 im Monat können steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei hinzuverdient werden. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie in Steuernews-TV. https://www.roth-munch.de/videos

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege erhalten ab 1.7.2026 sowie ab 1.7.2027 einen höheren Mindestlohn sowie ei...
04/06/2026

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege erhalten ab 1.7.2026 sowie ab 1.7.2027 einen höheren Mindestlohn sowie einen besonderen Urlaubsanspruch. Lesen Sie die Details hier:

Mindestlohnerhöhungen zum 1.7.2026 und 1.7.2027

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte in einem aktuellen Urteil die Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezah...
01/06/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte in einem aktuellen Urteil die Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer, auch wenn Nachzahlungszinsen dem Betriebsausgabenabzugsverbot unterliegen. Lesen Sie mehr darüber hier.

BFH bestätigt Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – ...
28/05/2026

Das Kirchensteuergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht – wie die einzelnen Landeskirchensteuergesetze allgemein – bei unterjährigem Kirchenaustritt vor, dass für jeden Monat, in dem eine Kirchenmitgliedschaft im Austrittsjahr noch bestand, ein Zwölftel des Betrags erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuer ergeben würde. Dadurch fällt anteilig eine Kirchensteuer auf Einkünfte an, die dem Steuerpflichtigen nach Austritt, aber noch im Austrittsjahr zufließen. Das Finanzgericht (FG) Münster hält diese sogenannte „Zwölftelregelung“ für verfassungsgemäß (Urt. v. 24.10.2025 4 K 924/23). Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig (Rev. BFH Az. X R 5/26).

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern Kosten für das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge bisher in Höhe bestimmter Pauschb...
25/05/2026

Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern Kosten für das Aufladen ihrer Elektrofahrzeuge bisher in Höhe bestimmter Pauschbeträge lohnsteuerfrei auszahlen. Diese Pauschbeträge sind zum 1.1.2026 weggefallen. Lesen Sie hier, was seit Jahresanfang 2026 zu beachten ist.

Neues BMF-Schreiben zum steuerfreien Ladestrom des Arbeitgebers sowie zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten

Adresse

Nikolaus-Otto-Straße 19
Saarburg
54439

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Dienstag 07:30 - 17:00
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