08/05/2025
Bei dir zuhause fallen Arbeiten an, die du nicht (vorbildlich wie ich auf dem Foto 😉😂) selbst erledigen kannst oder willst? Dann lies meinen Beitrag auf jeden Fall bis zum Ende, denn heute erkläre ich euch alles, was ihr meiner Meinung nach, zum Thema Handwerkerkosten und Steuern wissen müsst. 🛠️
Grundsätzlich gilt: Lässt du von einem Handwerker Arbeiten in deiner selbstgenutzten Wohnung oder deinem selbstgenutzten Haus durchführen, kannst du 20% der Kosten von der Steuer absetzen. ‼️
➡️ Wichtig ist, dass du den Auftrag als Privatperson erteilst und dass die Arbeiten in deinem selbst genutzten Zuhause erfolgen. Dabei kann es sich auch um eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus handeln – aber nicht um einen Neubau. Die Steuererstattung für Handwerkskosten erstreckt sich nämlich lediglich auf Erhalt, Wiederherstellen oder Renovieren von bereits bestehendem Wohnraum! 🏠🏗️
➡️ Damit das Finanzamt die Handwerkerkosten berücksichtigt, musst du eine Rechnung des Handwerkers vorweisen, welche du unbar, also z.B. per Überweisung oder Kartenzahlung beglichen hast.
➡️ Die Handwerkerkosten senken deine Steuerlast, du da sie direkt von deiner Steuerschuld abziehen kannst – unabhängig von der Höhe deines Einkommens.
Von den Handwerkerkosten kannst du gemäß § 35a EStG 20% von deiner Steuerschuld abziehen. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 6.000 € (inkl. MwSt) jährlich pro Haushalt, sodass du bis zu 1.200 € im Jahr vom Finanzamt erstattet bekommen kannst.
➡️ Wichtig ist, dass du, um von der Steuerermäßigung zu profitieren, unbedingt eine Steuererklärung abgeben musst! Relevant werden die Handwerkerkosten in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen.
➡️ Leider lassen sich nicht alle Handwerkerkosten absetzen. Steuerlich geltend machen kannst du den Lohn für Arbeiten sowie Fahrtkosten und Verbrauchsmaterial. Nicht absetzen kannst du hingegen das Arbeitsmaterial, wie z.B. Tapeten oder Fliesen. Beachte deshalb unbedingt, dass auf der Rechnung die verschiedenen (absetzbaren und nicht absetzbaren) Positionen genau aufgeteilt und aufgeschlüsselt sind! 📑
➡️ Klassische Beispiele für Arbeiten, die du geltend machen kannst, sind: Malerarbeiten, Austausch von Fenstern oder Türen, Verlegung von Bodenbelägen, Einbau einer neuen Küche, Modernisierung eines Badezimmers, Einsatz eines Schlüsseldiensts, Wartung einer Heizungsanlage oder Reparatur von Haushalts- und Elektronikgeräten (sofern sie vom Handwerker vor Ort repariert werden).
➡️ Auch als Mieter kannst du Handwerkerkosten absetzen, wenn du die Arbeiten selbst beauftragst, z.B. bei Schönheitsreparaturen. Aber auch Kosten, die in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen, wie z.B. für Hausmeisterservice, Schornsteinfeger, Gartenarbeiten oder Fahrstuhlwartung, können geltend gemacht werden.
Falls du noch Fragen zum Thema Handwerkerkosten und Steuern hast bzw. wissen willst, ob du die Kosten für den von dir beauftragten Handwerker geltend machen kannst, melde dich gerne jederzeit direkt bei mir per Privatnachricht! 😊