06/10/2025
💡 Steuern vom Ferienjob zurückholen!
Viele Schüler und Studenten haben in den Sommerferien gearbeitet, um sich etwas dazuzuverdienen. Dabei wird oft Lohnsteuer einbehalten – die lässt sich aber in den meisten Fällen komplett zurückholen! 🎓💶
Der Grund: Wer nur in den Ferien arbeitet, bleibt meist unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 € (2025). Dann gibt es die gezahlte Steuer über die Steuererklärung vollständig zurück.
👉 Wichtig:
Immer eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber verlangen.
Auch bei Steuerklasse 6 oder kurzfristiger Beschäftigung kann eine Erstattung möglich sein.
Sozialabgaben fallen meist keine an.
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