28/10/2024
Wird gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, so hat dies grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Steuern müssen zunächst dennoch in festgesetzter Höhe entrichtet werden. Ist der Einspruch erfolgreich, erhält der Steuerpflichtige eine Erstattung.
Soll abweichend von diesem Grundsatz die Wirkung des Steuerbescheides aufgeschoben werden, so ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu stellen.
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