31/08/2026
Wird Immobilienvermögen gegen Übernahme von Darlehensverbindlichkeiten oder anderen Gegenleistungen übertragen, liegt eine teilentgeltliche Übertragung vor, die ertragsteuerlich zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen kann. Lesen Sie dazu mehr hier:
BFH setzt Maßstab für Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil bei gemischten Schenkungen