22/04/2026
Neue Pflicht für Arbeitgeber seit 2026
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gelten verschärfte Regeln:
In bestimmten Branchen (z. B. Bau, Gastronomie, Reinigung oder Transport) müssen Arbeitnehmer während der Arbeit einen gültigen Ausweis mit sich führen.
Wichtig für Arbeitgeber:
Der Hinweis auf diese Pflicht muss nachweisbar erfolgen und dokumentiert werden – z. B. in der Personalakte oder im Rahmen der Lohnabrechnung.
Achtung:
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 € – sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Unser Tipp:
Den Hinweis direkt in bestehende Prozesse integrieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne. 💬