Buero Lippert, Büroservice und Buchhaltungen, Rosenheim

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24/12/2024

In Hamm gab's wieder illegale Autorennen mit Toten und Verletzten.
Führerschein lebenslang weg für diese Idioten. Und Strafen wegen Vorsatz dazu, da damit zu rechnen war!
Das muß aufhören!

14/12/2024

In den letzten Monaten hören wir immer wieder, dass steuerzahlende Migranten-Familienväter trotz Arbeitsplatz und ausreichender Existenzgrundlagen ausgewiesen werden.
Dagegen stellt sich heute ein deutscher Bundeskanzler hin und verkündet umgeprüftes Bleiberecht für alle Syrer.
Entweder weiß der nicht, was seine Minister so treiben oder hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

13/12/2024

Gerade am TV "heute" geschaut....
Neue Projekte will die Noch-Ampel durchdrücken...

Kindergeld rauf... find ich gut
Die mittleren Einkommen noch bissel entlasten... auch gut

Aber wieder kein Wort, dass die Reichen und extrem Reichen vllt doch mal um paarMarkfuffzig mehr von ihrem Reichtum beisteuern könnten...

Und die Rentner wurden auch wieder vergessen! Ein Leben lang gearbeitet und wieder in den A***h getreten! Nicht gut!

12/12/2024

Was denn.... Rundfunkgebühren nach oben?

Gegenvorschlag: die restlos überzogenen Gehälter bei den Öffentlich-Rechtlichen deutlich nach unten!

Ganz unabhängig davon, dass ich diese Zwangsabgabe ohnehin als verfassungswidrig und in höchstem Maße bedenklich finde!

02/09/2023

Es weihnachtet sehr.. gerade den ersten Christstollen entdeckt. Jetzt kann ich endlich einen zum Baden mitnehmen.
Die spinnen, die Germanen.

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11/04/2019

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04/05/2018

3 Stück Besuchersessel, Chrom und Kunstleder blau, tipptipp in Ordnung, wegen Umbau günstig abzugeben.

Standort Rosenheim-Zentrum, Festpreis 55 € für 3 Stück

18/04/2018

Heute wieder ein Tipp, der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig werden kann:

Lohnsteuerliche Risiken bei der Überlassung von Smartphones und PCs zur Privatnutzung

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zur privaten Nutzung zu überlassen.
Typische Beispiele sind Notebooks und Smartphones. Die Geräte müssen dabei aber zwingend im wirtschaftlichen Eigentum des Arbeitgebers verbleiben, weil ansonsten keine Nutzungsüberlassung, sondern die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums vorliegt.
Hat der Arbeitgeber das Gerät gekauft, ergeben sich bei der Nutzungsüberlassung an den Arbeitnehmer mit späterer Rückgabe an den Arbeitgeber keine steuerlichen Probleme.
Anders sieht es in Leasingfällen aus, wenn der Arbeitnehmer das Gerät am Ende der Laufzeit zu einem sehr geringen Preis erwerben kann. Das Finanzgericht Sachsen hat am 2.11.2017 in einem solchen Fall eine steuerfreie Nutzungsüberlassung abgelehnt und den
Vorteil als steuer- und sozialversicherungspflichtigen Barlohn beurteilt. Im Leasingvertrag war nämlich geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gewährleistungsansprüche überträgt und der Arbeitnehmer am Ende des zweijährigen Leasingzeitraums
die Möglichkeit hat, das Gerät zu einem Preis von 3 % der Nettoanschaffungskosten zu erwerben. Das Gerät war daher nach Ansicht des Finanzgerichts von Anfang an dem Arbeitnehmer wirtschaftlich zuzurechnen.
Quelle: LKC in Zusammenarbeit mit Buero Lippert, Rosenheim

15/03/2018

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Interessiert? Melden Sie sich bitte mit einem kurzen Lebenslauf unter email: [email protected]. Wir legen Ihre Unterlagen dem Betrieb zur Einsicht und Entscheidung vor.

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Raubling
83064

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