Weigel-Erbe Steuerberatungsgesellschaft

Weigel-Erbe Steuerberatungsgesellschaft Irene Weigel-Erbe
Diplom-Finanzwirtin
Steuerberaterin
Fachberaterin für internationales Steuerrecht

Irina Weigel-Erbe
Diplom-Finanzwirtin
Steuerberaterin
Fachberaterin für internationales Steuerrecht

02/06/2026






Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2025 🇩🇪

Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt und eingereicht, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027.

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Falls die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden kann, sollte rechtzeitig beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden.

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung), gilt eine deutlich längere Frist. Die Steuererklärung für das Jahr 2025 kann in diesem Fall noch bis zum 31. Dezember 2029 eingereicht werden.

29/05/2026





1. Reisekosten können im Steuerrecht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
2. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen.
3. Reisekosten werden grundsätzlich nicht abgeschrieben, sondern direkt als Aufwand erfasst.
4. Nur angeschaffte Wirtschaftsgüter für die Reise können unter Umständen abgeschrieben werden.
5. Ein beruflich genutzter Laptop kann beispielsweise über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
6. Für Dienstreisen müssen Belege und Nachweise aufbewahrt werden.
7. Die Fahrt mit dem eigenen Pkw kann über die Kilometerpauschale abgerechnet werden.
8. Übernachtungskosten sind in tatsächlicher Höhe abziehbar, wenn sie beruflich veranlasst sind.
9. Verpflegungsmehraufwendungen können nur mit den gesetzlich festgelegten Pauschalen angesetzt werden.
10. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Reise ist wichtig für die Anerkennung durch das Finanzamt.

   Der Eigenverbrauch eines PKW im Steuerrecht bezeichnet die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Un...
22/04/2026





Der Eigenverbrauch eines PKW im Steuerrecht bezeichnet die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer. Wird ein PKW dem Betriebsvermögen zugeordnet, können die laufenden Kosten grundsätzlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Nutzt der Unternehmer das Fahrzeug jedoch auch privat, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil muss versteuert werden, da er einer privaten Entnahme gleichgestellt wird.

Die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils kann auf zwei Arten erfolgen. Zum einen gibt es die pauschale Methode, die sogenannte 1-%-Regelung. Dabei wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als private Nutzung angesetzt. Zusätzlich können für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte weitere Zuschläge anfallen.

Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden. In diesem werden alle betrieblichen und privaten Fahrten detailliert dokumentiert. Der private Nutzungsanteil wird dann anhand der tatsächlichen Kilometer ermittelt. Diese Methode ist aufwendiger, kann aber steuerlich günstiger sein.

Wichtig ist, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß und lückenlos geführt wird. Andernfalls erkennt das Finanzamt es nicht an, und es wird automatisch die 1-%-Regelung angewendet. Der Eigenverbrauch erhöht den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmers.

Zusammenfassend stellt der Eigenverbrauch eines PKW sicher, dass private Vorteile aus betrieblichen Ressourcen korrekt versteuert werden.

   Für die Steuererklärung 2024 in Deutschland gilt normalerweise: • Pflichtabgabe (selbst machen, ohne Steuerberater): ...
14/04/2026





Für die Steuererklärung 2024 in Deutschland gilt normalerweise:

• Pflichtabgabe (selbst machen, ohne Steuerberater): bis 31. Juli 2025 

• Mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein: bis 30. April 2026 ‼️‼️‼️

• Freiwillige Abgabe: bis 31. Dezember 2028

    Die steuerliche Inventur ist eine verpflichtende Bestandsaufnahme, bei der ein Unternehmen zu einem bestimmten Stich...
09/04/2026






Die steuerliche Inventur ist eine verpflichtende Bestandsaufnahme, bei der ein Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag (meist am Ende des Geschäftsjahres) alle Vermögenswerte und Schulden erfasst und bewertet: Waren, Rohstoffe, Anlagen, Bargeld, Forderungen und Verbindlichkeiten. Auf Grundlage dieser Daten wird die Bilanz erstellt, die für die korrekte Steuerberechnung notwendig ist.

Die Inventur kann in verschiedenen Formen durchgeführt werden: als körperliche Bestandsaufnahme (z. B. Zählen von Lagerbeständen) oder als buchmäßige bzw. dokumentarische Prüfung.

Gesetzlich verpflichtet sind alle Unternehmer und Unternehmen, die zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind (z. B. GmbH, AG sowie viele Einzelunternehmer, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden).

Die Verantwortung für die Durchführung der Inventur trägt der Unternehmer bzw. die Geschäftsleitung, auch wenn die praktische Umsetzung durch einen Buchhalter oder Steuerberater erfolgt.

04/02/2026




Liebe Kunden und Geschäftspartner, da die Feiertage näher rücken, möchten wir uns einen Moment Zeit nehmen, um uns für I...
19/12/2025

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

da die Feiertage näher rücken, möchten wir uns einen Moment Zeit nehmen, um uns für Ihr Vertrauen zu bedanken!
Wir wissen das sehr zu schätzen!
Es war uns eine Freude, mit Ihnen im vergangenen Jahr zusammenzuarbeiten!

Im Namen von Steuerbüro Weigel-Erbe wünschen wir Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2026!

Zwischen 22.12.2025 und 02.01.2026 haben wir Betriebsferien.

Steuerberaterin
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Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
I. Weigel-Erbe
und Team Weigel-Erbe
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