02/06/2026
Wenn der Richter schläft, wird’s ernst. 😴
Klingt wie ein Witz – ist aber ein echter Fall aus der Rechtsprechung.
➡️ Ein ehrenamtlicher Richter schnarcht während der Verhandlung.
➡️ Wird geweckt.
➡️ Verfahren läuft einfach weiter.
💡 Problem:
Das zuvor geführte Gespräch wurde nicht wiederholt.
📌 Die Folge?
Der Bundesfinanzhof stellt klar:
Ein schlafender Richter gilt als abwesend – und damit liegt ein Verfahrensmangel vor.
👉🏼 Das Urteil wurde aufgehoben.
💡 Der entscheidende Punkt:
Rechtsprechung lebt davon, dass alle Beteiligten dem Verfahren voll folgen können.
Schon kleine Details können große Auswirkungen haben.
⚖️ Fun Fact:
Geschlossene Augen allein reichen noch nicht – aber Schnarchen wird schwierig zu erklären.
Seit über 38 Jahren begleiten wir bei CWTP steuerliche und rechtliche Themen – auch dort, wo sie überraschend werden.
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