dr. mihm und fahje

dr. mihm und fahje Gesundes Wachstum durch gute Beratung - Steuerberatungsgesellschaft in Schwerin & Bützow. z o.o. biuro rachunkowe

Pl.

Für Aufgaben, wie Buchhaltung, Steuerberatung, Unternehmensberatung etc., steht Ihnen ein dynamisches, hoch motiviertes Team zur Verfügung. Sie und Ihr Unternehmen profitieren von unseren immer aktuell geschulten Steuerberatern und Mitarbeitern. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite zu stehen!

------------

Standort: Schwerin

An der Schlenke 41
19065

Raben Steinfeld
Deutschland

Tel. +49 (0) 3860 5604-0
E-Mail [email protected]


Standort: Bützow

Gartenstraße 24
18246 Bützow
Deutschland

Tel. +49 (0) 38461 589-0
E-Mail [email protected]


Standort: Pasewalk

listax steuerberatungsgesellschaft mbh

Stettiner Straße 45
17309 Pasewalk
Deutschland

Tel. +49 (0) 3973 2078-0
Fax +49 (0) 3973 2078-19
E-Mail [email protected]


konsulta Sp. Kilińskiego 3 Zi. 102
71-414 Szczecin
Polen

Tel. +48 (0) 91 4225212
Fax +48 (0) 91 4225212
E-Mail [email protected]

🥐 Geburtstagstradition in Bützow 🎂In unserem Büro in Bützow gibt es eine schöne – und vor allem leckere – Tradition: Wer...
23/08/2026

🥐 Geburtstagstradition in Bützow 🎂

In unserem Büro in Bützow gibt es eine schöne – und vor allem leckere – Tradition: Wer Geburtstag hat, gibt für die Kolleginnen ein Frühstück aus. ☕🥖🧀

Und so lecker kann das dann aussehen! 😍 Ein reich gedeckter Frühstückstisch sorgt direkt für einen guten Start in den Arbeitstag und natürlich auch für eine gemütliche gemeinsame Runde im Team.

Aber eine Sache darf bei unserem Geburtstagsfrühstück auf keinen Fall fehlen:
🥚 Eiersalat! 😋

Der gehört in Bützow mittlerweile einfach dazu. 😉

Was darf bei Ihrem perfekten Frühstück auf keinen Fall fehlen? 🥐☕🍓

Erstellt mithilfe von KI

💼 Betriebsausgaben – was ist wirklich absetzbar? 🤔Wer selbstständig ist oder ein Unternehmen führt, hört ständig den Beg...
16/08/2026

💼 Betriebsausgaben – was ist wirklich absetzbar? 🤔

Wer selbstständig ist oder ein Unternehmen führt, hört ständig den Begriff Betriebsausgaben. Aber was zählt eigentlich dazu?

👉 Grundsätzlich gilt:
Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, können als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

✅ Typische Beispiele:
• Büromaterial und Fachliteratur
• Arbeitsmittel (Laptop, Drucker, Werkzeuge)
• Telefon- und Internetkosten (betrieblicher Anteil)
• Fort- und Weiterbildungen
• Fahrtkosten zu Kundenterminen
• Miete für Geschäftsräume
• Versicherungen mit betrieblichem Bezug
• Steuerberatungskosten

⚠️ Nicht alles ist vollständig absetzbar!
Bei Bewirtungskosten, Geschenken oder gemischt privat und betrieblich genutzten Gegenständen gelten besondere Regelungen.

💡 Unser Tipp:
Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf und dokumentieren Sie den betrieblichen Zusammenhang. So vermeiden Sie Rückfragen vom Finanzamt und verschenken keine Steuervorteile.

📅 In den nächsten Wochen nehmen wir das Thema Betriebsausgaben genauer unter die Lupe. Wir erklären unter anderem, welche Kosten häufig Fragen aufwerfen, worauf Sie achten sollten und welche Besonderheiten das Steuerrecht vorsieht. Es lohnt sich also, dranzubleiben!

📩 Sie sind unsicher, welche Ausgaben Sie geltend machen können? Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Erstellt mithilfe von KI

💐 Ein Blumenstrauß geht immer… oder? 🌸Momentan blüht bei uns im Büro ein wunderschöner Blumenstrauß. 🌺 Diesen hat eine u...
09/08/2026

💐 Ein Blumenstrauß geht immer… oder? 🌸

Momentan blüht bei uns im Büro ein wunderschöner Blumenstrauß. 🌺 Diesen hat eine unserer Mitarbeiterinnen zu ihrem Geburtstag geschenkt bekommen – und genau das hat uns auf ein spannendes Steuerthema gebracht.

Viele denken: „Ein Blumenstrauß geht immer.“ 💐

Steuerlich kommt es jedoch darauf an:
👉 Wer erhält die Blumen?
👉 Aus welchem Anlass werden sie verschenkt?
👉 Handelt es sich um Mitarbeitende oder Geschäftspartner?

Genau diese Unterschiede können darüber entscheiden, wie ein Blumengeschenk steuerlich behandelt wird – und hier entstehen in der Praxis immer wieder Fragen.

📌 In den nächsten Wochen greifen wir dieses Thema genauer auf und zeigen Ihnen, worauf Sie bei Geschenken aus steuerlicher Sicht achten sollten.

Bleiben Sie gespannt! 🌼

Generiert mithilfe von KI

📦 Bewertung der Bestände zum BilanzstichtagNicht nur in der Landwirtschaft – auch in Gewerbebetrieben spielt die Bewertu...
02/08/2026

📦 Bewertung der Bestände zum Bilanzstichtag

Nicht nur in der Landwirtschaft – auch in Gewerbebetrieben spielt die Bewertung der Bestände zum Bilanzstichtag eine wichtige Rolle.

Ob Warenlager, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halbfertig- oder Fertigerzeugnisse – alle Bestände sind vollständig zu erfassen und nach den steuerlichen Vorgaben zu bewerten.

Je nach Art des Bestands erfolgt die Bewertung beispielsweise anhand der Anschaffungskosten, der Herstellungskosten oder – wenn der Wert am Bilanzstichtag gesunken ist – des niedrigeren Börsen- oder Marktpreises.

💡 Eine korrekte Bestandsbewertung sorgt für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss und eine zutreffende Gewinnermittlung.

Sie haben Fragen zur Bewertung Ihres Warenlagers oder Ihrer Bestände? Wir unterstützen Sie gerne kompetent und praxisnah.

Generiert mithilfe von KI

28/07/2026
🌾 🌾 Bewertung der Bestände zum BilanzstichtagIn den vergangenen Wochen haben wir bereits die Bewertung von Tieren und de...
26/07/2026

🌾 🌾 Bewertung der Bestände zum Bilanzstichtag

In den vergangenen Wochen haben wir bereits die Bewertung von Tieren und des Feldinventars zum Bilanzstichtag vorgestellt. Heute geht es um die Bewertung der übrigen Bestände im landwirtschaftlichen Betrieb.

Zum Bilanzstichtag sind alle Bestände – beispielsweise Getreide, Kartoffeln, Futtermittel, Düngemittel oder Handelswaren – vollständig zu erfassen und nach den steuerlichen Vorgaben zu bewerten.

Je nach Art des Bestands kommen dabei unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zur Anwendung. Grundlage können unter anderem der Einkaufspreis, die Herstellungskosten oder – soweit gesetzlich vorgesehen – der Markt- bzw. Börsenpreis sein.

💡 Besonderheit: Für selbst erzeugte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) kann ein Bewertungswahlrecht bestehen. Ob dieses genutzt werden kann, hängt von einer gewerblichen Prägung ab. Eine individuelle Prüfung ist daher unerlässlich.

🌱 Eine sorgfältige Bestandsaufnahme und die richtige Bewertung bilden die Grundlage für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss und eine korrekte Gewinnermittlung.

Sie haben Fragen zur Bewertung Ihrer Bestände? Wir unterstützen Sie gerne kompetent und praxisnah.

Generiert mithilfe von KI


🚜 Tiervermögen in 2026: Neue Bewertungsansätze für landwirtschaftliche Betriebe🐄 Ab  Wirtschaftsjahre die in 2026 beginn...
19/07/2026

🚜 Tiervermögen in 2026: Neue Bewertungsansätze für landwirtschaftliche Betriebe

🐄 Ab Wirtschaftsjahre die in 2026 beginnen, gelten neue Grundsätze zur steuerlichen Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Das bisherige BMF-Schreiben aus 2001 wurde ersetzt – mit aktualisierten Richtwerten und neuen Klarstellungen zur Bewertung von Tierbeständen.

👉 Besonders wichtig:
✔️ neue Richtwerte für die Viehbewertung
✔️ genauere Vorgaben zu Herstellungskosten
✔️ Klarstellungen zur Gruppenbewertung
✔️ neue Übergangsregelungen für bestehende Bestände

📌 Beispiel aus der Praxis:
Ein Milchviehbetrieb bewertet seine Jungtiere bislang mit alten Richtwerten aus 2001.
Durch die angepassten Bewertungsansätze ab 2026 kann sich der Bilanzansatz je Tier deutlich verändern – und damit auch der ausgewiesene Gewinn.

💡 Das bedeutet für viele Betriebe:
Die Tierbewertung sollte frühzeitig überprüft werden, um Überraschungen bei Jahresabschluss und Steuerlast zu vermeiden.

✔️ Stimmen die bisherigen Ansätze noch?
✔️ Welche Auswirkungen ergeben sich auf Gewinn und Steuerlast?
✔️ Gibt es Anpassungsbedarf im Jahresabschluss 2026?

Wir empfehlen:
Jetzt bereits vorbereiten und die Auswirkungen individuell berechnen lassen. 🌱

Generiert mithilfe von KI

🌞 Sommerzeit ist Urlaubszeit! 🌴✈️Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien wunderschöne Sommerferien, erholsame Urlaubstage ...
12/07/2026

🌞 Sommerzeit ist Urlaubszeit! 🌴✈️

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien wunderschöne Sommerferien, erholsame Urlaubstage und viele unvergessliche Momente mit Ihren Liebsten.

Genießen Sie die Sonne, tanken Sie neue Energie und lassen Sie den Alltag für eine Weile hinter sich. ☀️🍹

Wir hoffen auf bestes Sommerwetter und wünschen Ihnen eine entspannte Zeit.

Ihr Team vom dr. mihm und fahje steuerberatungsgesellschaft mbh & co. kg

Bild: Canva

🌾📑 Feldinventar richtig bewerten – nach den aktuellen BMLEH-/BMF-Vorgaben 🚜Die Bewertung des Feldinventars spielt im lan...
05/07/2026

🌾📑 Feldinventar richtig bewerten – nach den aktuellen BMLEH-/BMF-Vorgaben 🚜

Die Bewertung des Feldinventars spielt im landwirtschaftlichen Jahresabschluss eine wichtige Rolle.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat die Standardherstellungskosten aktualisiert – abgestimmt mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

👉 Dadurch ergeben sich in vielen Betrieben veränderte Werte für das Feldinventar und damit Auswirkungen auf das Jahresergebnis.

📌 Es gibt ein ein Wahlrecht zur Bewertung des Feldinventars. Wurde das Feldinventar jedoch einmal bewertet, muss diese Bewertung grundsätzlich auch in den Folgejahren beibehalten werden.

📌 Was zählt zum Feldinventar?
Dazu gehören bereits entstandene Aufwendungen für Kulturen, die zum Bilanzstichtag noch auf dem Feld stehen, z. B.:

✔️ Saatgut
✔️ Dünger
✔️ Pflanzenschutz
✔️ Bodenbearbeitung
✔️ Aussaatkosten

💡 Praxisbeispiel nach BMLEH-Standardwerten:

Ein Betrieb hat zum 31.12.
🌱 20 ha Winterweizen im Bestand.

Nach den aktuellen standardisierten Herstellungskosten ergeben sich beispielhaft:

🚜 Winterweizen:
20 ha × 520 € Herstellungskosten/ha
= 10.400 € Feldinventar

➡️ Dieser Betrag wird als unfertiges Erzeugnis aktiviert und im Jahresabschluss berücksichtigt.

📣 Wichtig zu wissen:
Die im Zusammenhang mit der Umstellung möglichen Übergangs- bzw. Billigkeitsregelungen galten nur für bestimmte Wirtschaftsjahre. Daher sollte die Bewertung des Feldinventars regelmäßig überprüft und sauber dokumentiert werden.

Generiert mithilfe von KI

⚡️ Was machen wir eigentlich bei Stromausfall oder System-Updates?Stillstand? Nicht bei uns. 😊Auch wenn Programme aktual...
28/06/2026

⚡️ Was machen wir eigentlich bei Stromausfall oder System-Updates?

Stillstand? Nicht bei uns. 😊
Auch wenn Programme aktualisiert werden oder technische Ausfälle auftreten, nutzen wir die Zeit sinnvoll für unsere fachliche Weiterentwicklung.

📚 Unsere Möglichkeiten in dieser Zeit:
✔️ Online-Seminare, z. B. über DATEV Leon
✔️ Vorbereitung auf weitere Fortbildungsqualifikationen
✔️ Individuelle Weiterbildung passend zum jeweiligen Fachbereich

Denn im Steuerwesen gilt:
👉 Wissen entwickelt sich ständig weiter – und wir uns auch.

So bleiben wir fachlich auf dem neuesten Stand und können unsere Mandanten weiterhin kompetent begleiten. 💼✨

Adresse

An Der Schlenke 41
Raben Steinfeld
19065

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 16:00
Dienstag 07:30 - 16:00
Mittwoch 07:30 - 16:00
Donnerstag 07:30 - 16:00
Freitag 07:30 - 13:00

Telefon

+49386056040

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von dr. mihm und fahje erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an dr. mihm und fahje senden:

Verknüpfungen

Teilen

Kategorie