21/06/2026
E-Rechnung: 2027 kommt schneller als man denkt! 🚨
Viele Unternehmen beschäftigen sich erst „irgendwann später“ mit der Umstellung auf die E-Rechnung.
Dabei gelten die nächsten gesetzlichen Änderungen bereits ab 2027 – und die technische Vorbereitung braucht oft mehr Zeit als gedacht. ⏳
Seit 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können.
📌 Wichtig zu wissen:
Ab 2027 gilt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen bereits für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 €.
Ab 2028 betrifft die Regelung dann grundsätzlich alle Unternehmen im B2B-Bereich.
Eine PDF-Rechnung allein gilt nicht als E-Rechnung. Erforderlich sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
💡 Unser Tipp:
Jetzt Prozesse prüfen und frühzeitig umstellen, statt später unter Zeitdruck handeln zu müssen.
Was bedeutet das konkret?
✔️ Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen sicherstellen
✔️ Buchhaltungs- und Rechnungssysteme prüfen
✔️ Abläufe digitalisieren
✔️ Mitarbeitende vorbereiten
✔️ Gesetzliche Anforderungen rechtzeitig erfüllen
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umstellung – von der ersten Prüfung bis zur praktischen Umsetzung im Alltag. 🤝
📩 Sprechen Sie uns an – gemeinsam machen wir Ihre Prozesse fit für 2027.
Generiert mithilfe von KI