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Auto-Förderung: Digitaler Antrag über Onlineportal möglichSeit Mai 2026 ist das Onlineportal für das neue E-Auto-Förderp...
17/08/2026

Auto-Förderung: Digitaler Antrag über Onlineportal möglich

Seit Mai 2026 ist das Onlineportal für das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung freigeschaltet. Wer ein elektrisches Auto oder bestimmte Plug-in-Hybride ab dem 01.01.2026 neu zugelassen hat oder zulässt, kann die Förderung nun digital beantragen.

Die Förderung kann bis zu 6.000 € betragen. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Fahrzeug, Einkommen Familiengröße ab. Die Einkommensobergrenze liegt bei 80.000 € brutto pro Haushalt. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um weitere 5.000 €, höchstens jedoch für zwei Kinder. Förderfähig sind sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen.

Der Antrag wird vollständig online über das Portal der Förderzentrale Deutschland gestellt. Dafür benötigen Antragsteller eine BundID, also einen zentralen Zugang zu staatlichen Onlinediensten. Diese kann beispielsweise mit dem elektronischen Personalausweis oder einem ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden.
Im Förderportal müssen unter anderem aktuelle Einkommensteuerbescheide hochgeladen werden. Familien mit Kindern benötigen zusätzlich einen aktuellen Kindergeldnachweis. Bei Plug-in-Hybriden ist außerdem die EU-Konformitätsbescheinigung erforderlich. Weitere Fahrzeugdaten können automatisiert und papierlos geprüft werden. Antragsteller sollten erforderliche Unterlagen daher vorab zusammenstellen. So lässt sich vermeiden, dass der digitale Antrag wegen fehlender Nachweise verzögert wird.

27/07/2026

Grundstücksbewertung: Niedrigeren Wert richtig nachweisen

Wird eine Immobilie verschenkt oder vererbt, muss für steuerliche Zwecke ein Grundstückswert ermittelt werden. Dieser Wert ist insbesondere für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung. Die Finanzverwaltung greift dabei regelmäßig auf typisierte Bewertungsverfahren und Bodenrichtwerte zurück. Diese Werte müssen jedoch nicht immer dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Wert der Immobilie mindern. Dazu zählen etwa eine geringere bauliche Ausnutzbarkeit, Besonderheiten des Grundstückszuschnitts, Belastungen durch Nießbrauchsrechte oder die Übertragung nur eines Miteigentumsanteils.

Ein aktueller Fall zeigt, dass ein solcher Nachweis gelingen kann, wenn ein Sachverständigengutachten methodisch sauber erstellt und nachvollziehbar begründet ist. Entscheidend ist dabei nicht nur das Ergebnis des Gutachtens, sondern auch, ob der richtige Bewertungsstichtag zugrunde gelegt wurde und warum das gewählte Bewertungsverfahren im konkreten Einzelfall geeignet ist.

In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten, wenn die Finanzverwaltung Bodenrichtwerte oder typisierte Ansätze verwendet, die die tatsächlichen Gegebenheiten des Grundstücks nicht ausreichend berücksichtigen. Bereits Abweichungen bei der tatsächlichen Geschossflächenzahl oder bei der wirtschaftlichen Nutzbarkeit können den Wert erheblich beeinflussen.Für Immobilienbesitzer, Erben und Beschenkte kann es sich daher lohnen, die steuerliche Bewertung kritisch prüfen zu lassen. Dies gilt besonders bei größeren Immobilienwerten, bei Miteigentumsanteilen, Nießbrauchsgestaltungen oder Grundstücken mit eingeschränkter Nutzbarkeit. Ein fehlerhaft oder zu spät erstelltes Gutachten kann hingegen wirkungslos bleiben.

Praxistipp:
Bei Schenkungen oder Erbfällen sollte der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert sorgfältig geprüft werden. Weicht er vom tatsächlichen Wert ab, kann ein qualifiziertes Gutachten helfen, eine niedrigere Bewertung nachzuweisen.
gepostet: 23.07.2026

Für den Neubau von Mietwohnungen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu nutzen. Diese kann zusätz...
22/06/2026

Für den Neubau von Mietwohnungen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu nutzen. Diese kann zusätzlich zur regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden und bietet damit einen erheblichen steuerlichen Vorteil. Ziel der Regelung ist es, den Wohnungsbau zu fördern und Investitionen in neue Mietobjekte attraktiver zu machen. Die Inanspruchnahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa hinsichtlich Baukosten und Nutzung. Auch beihilferechtliche Grenzen sind zu beachten, die insbesondere bei größeren Investitionen relevant werden können.

Praxistipp:
Planen Sie Investitionen in Neubauprojekte frühzeitig unter steuerlichen Gesichtspunkten. Eine gezielte Nutzung der Sonderabschreibung kann die Steuerbelastung in den ersten Jahren deutlich senken und die Wirtschaftlichkeit des Projekts verbessern.
gepostet: 30.05.2026

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