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Ferienjobs für Schüler und Studenten unterliegen besonderen rechtlichen und steuerlichen Regelungen. Arbeitsrechtlich ha...
23/06/2026

Ferienjobs für Schüler und Studenten unterliegen besonderen rechtlichen und steuerlichen Regelungen. Arbeitsrechtlich handelt es sich meist um befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Arbeitgeber sollten allerdings auch bei Schülern und Studenten darauf achten, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Hier wird dann auch die Befristung geregelt. Sozialversicherungsrechtlich sind Ferienjobs im Fall einer kurzfristigen Beschäftigung bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Steuerlich besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer pauschal mit 25 % zu erheben, wenn die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung nach § 40a Abs. 1 EStG erfüllt sind.

Ansonsten erfolgt die Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
Doch auch eine Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (2026: 603-Euro-Grenze) kommt infrage. In diesem Fall leistet der Arbeitgeber meist einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung und ggf. auch zur Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale.

Im Monat Mai gab es in einigen Bundesländern etliche Feiertage. Das wirft häufig im Minijob-Bereich einige Fragen auf. F...
15/06/2026

Im Monat Mai gab es in einigen Bundesländern etliche Feiertage. Das wirft häufig im Minijob-Bereich einige Fragen auf.

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, müssen Minijobber in der Regel nicht arbeiten und auch keinen Urlaub dafür nehmen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass Minijobber an Feiertagen ihren Verdienst erhalten, wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem sie sonst gearbeitet hätten.

Die an den Feiertagen ausgefallene Arbeitszeit muss nicht an anderen Tagen vor- oder nachgearbeitet werden. Eine Verlagerung der Arbeitszeit auf einen normalerweise freien Tag ist nicht zulässig, wenn damit der Feiertag umgangen werden soll.

Es ist daher oft von Vorteil, wenn die regelmäßigen Arbeitstage im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

In manchen Branchen wird auch an Feiertagen gearbeitet, wie z.B. Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser, Gaststätten usw. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, aber viele Arbeitgeber zahlen diese freiwillig. Hier wäre zu beachten, dass Feiertagszuschläge nicht zum regelmäßigen Verdienst eines Minijobbers zählen.

Als Dienstunfall kann auch ein Bienenstich auf dem Weg zur Dienststelle gelten. So eine Entscheidung des Oberverwaltungs...
08/06/2026

Als Dienstunfall kann auch ein Bienenstich auf dem Weg zur Dienststelle gelten. So eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nachdem ein Beamter auf seiner Fahrradfahrt zur Arbeit gestochen worden war.
Der Kläger wurde von einer Biene gestochen, als er mit seinem Fahrrad zur Dienststelle gefahren ist.
Der Stich verursachte eine lokale Schmerz- und Entzündungsreaktion. Strittig war, ob es sich um einen Dienst- bzw. Wegeunfall handelte. Der Dienstherr vertrat die Auffassung, dass mit der Wahl des Fahrrads vor allem die körperliche Ertüchtigung verfolgt worden sei.

Das Oberverwaltungsgericht hat dagegen entschieden, dass hier der Dienstunfallschutz greift. Entscheidend sei, dass der Weg zur Dienststelle wesentlich dienstlich veranlasst gewesen sei. Beamte können die Wahl des Verkehrsmittels frei treffen, solange es sich in einem vernünftigen Rahmen bewegt. Der Bienenstich hätte sich nach Auffassung des Gerichts auch bei der Wahl eines anderen Verkehrsmittels ereignen können. Der Dienstherr habe hier alle Gefahren zu tragen, die mit dem allgemeinen Verkehr zusammenhängen. Das schließt auch die Gefahr eines Insektenstichs ein.

Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden in diesem und im nächsten Jahr jeweils zum 01.07. steigen. Das hat die Bundes...
30/05/2026

Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden in diesem und im nächsten Jahr jeweils zum 01.07. steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Sie hat damit die Empfehlungen der Pflegekommission umgesetzt. Die Erhöhungen sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.

Bis zum 01.07.2027 sollten demnach die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Die Bundesregierung hat nun die Empfehlungen der Pflegekommission umgesetzt.

Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne 2026 in einem ersten Schritt auf 16,52 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro. Außerdem bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus, soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche betragen.

Aktuell erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Löhne waren zuletzt zum 01.07.2025 gestiegen. Die aktuell geltende Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30.06.2026 gültig.

Die neue Verordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft und gilt bis 30.09.2028.

Vor dem Sozialgericht Hannover klagte eine Arbeitnehmerin, die an dem Fußball-Turnier ihres Arbeitgebers teilgenommen ha...
28/05/2026

Vor dem Sozialgericht Hannover klagte eine Arbeitnehmerin, die an dem Fußball-Turnier ihres Arbeitgebers teilgenommen hat. Beim Fußballspiel erlitt sie eine Verletzung, die operativ versorgt werden musste. Fraglich war, ob für das Fußballturnier als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.

Das Sozialgericht vertrat die Auffassung, dass das Fußballspielen der Klägerin zum Unfallzeitpunkt nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit ihrer versicherten Beschäftigung stand (Az. S 22 U 120/25). Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen können grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst sein, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers liegen, von der Unternehmensleitung getragen werden und darauf abzielen, die Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander zu fördern.

Allerdings muss eine solche Veranstaltung objektiv auf die Teilnahme der überwiegenden Anzahl der Beschäftigten angelegt sein. An dem Turnier konnte nur ein begrenzter Teil der Beschäftigten aktiv teilnehmen. Deshalb wurde der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Die Klage blieb erfolglos.

Laut einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom erhalten 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommuni...
18/05/2026

Laut einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom erhalten 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, von ihrem Arbeitgeber ein Diensthandy. Davon erhalten 53 Prozent ein Gerät zur alleinigen Nutzung, weitere 3 Prozent teilen sich ein Handy mit anderen Beschäftigten im Betrieb. Vor drei Jahren hatten lediglich 46 Prozent der Beschäftigten ein Diensthandy, davon erhielten 44 Prozent ein eigenes Gerät, 2 Prozent mussten sich das Handy mit anderen teilen. 93 Prozent derjenigen, denen ein Diensthandy zur Verfügung gestellt wurde, dürfen das Handy auch privat nutzen. 2023 lag dieser Anteil noch bei 88 Prozent. Nur 3 Prozent der Beschäftigten dürfen ihr Diensthandy nicht privat nutzen.

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) können persönli...
11/05/2026

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) können persönlich für Sozialversicherungsbeiträge haften.

Die bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung festgestellten Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen und Säumniszuschlägen schuldet zunächst die Gesellschaft als Arbeitgeber. Sollte die Gesellschaft aber nicht zahlungsfähig sein, haften die Gesellschafter einer GbR / OHG persönlich und gesamtschuldnerisch für diese Forderungen.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat diese Haftungsgrundsätze mit Beschluss vom 30.01.26 bestätigt (L 1 KR 87/23 WA). Danach können Gesellschafter auch Jahre nach Auflösung der Gesellschaft für Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Anspruch genommen werden.

Aus einer repräsentativen Befragung des ZEW Mannheim unter rund 1.100 Betrieben geht hervor, dass etwa jedes siebte Unte...
29/04/2026

Aus einer repräsentativen Befragung des ZEW Mannheim unter rund 1.100 Betrieben geht hervor, dass etwa jedes siebte Unternehmen in der Informationswirtschaft und jedes achte Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe im vergangenen Jahr Schäden durch Cyberangriffe erlitten hat.
Rund vier bis fünf Prozent der betroffenen Firmen geben an, finanzielle Verluste erlitten zu haben, wobei direkte Lösegeldzahlungen mit ca. ein bis zwei Prozent etwas seltener vorgekommen sind. Rund drei Prozent der Unternehmen beklagen einen Verlust oder den Abfluss von sensiblen Daten.
Größere Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten sind dabei besonders häufig von Cyberangriffen betroffen.
Vor diesem Hintergrund soll die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit „NIS-2“ zu mehr Cybersicherheit beitragen. Die Richtlinie definiert Mindeststandards, sieht Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen vor und verschärft die Sanktionsrichtlinien. Das

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier angestellter GmbH-Ge...
25/04/2026

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier angestellter GmbH-Gesellschafter entschieden. Es ging um die Frage der Zinshöhe bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen.

Zur Finanzierung der Betriebsrenten sollten die Gesellschafter auf Urlaubs- und Weihnachtsgelder verzichten. Die GmbH hatte sich verpflichtet, das auf diese Weise aufzubauende Kapital mit 6 Prozent jährlich zu verzinsen. Im Gegensatz dazu erhielt ein gesellschaftsfremder Arbeitnehmer für seine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage lediglich eine Verzinsung von 3 Prozent. Das Finanzamt behandelte deshalb die von der GmbH für die künftigen Renten gebildeten Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die Verzinsung mehr als 3 Prozent beträgt.

Der BFH ist dem nicht gefolgt. Zwar werde eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage, bei der der Kapitalstock vom Arbeitgeber mit einem den risikoarmen Marktzins übersteigenden Satz zu verzinsen ist, nicht mehr ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert.

Jedoch seien auch auf diese Weise "mischfinanzierte" Versorgungszusagen steuerlich anzuerkennen, wenn die Gesamtausstattung der Arbeitnehmer angemessen sei. Zur Gesamtausstattung gehören neben den Rentenanwartschaften insbesondere der monatliche Arbeitslohn sowie sonstige arbeitgeberseitige Zuwendungen, wie zum Beispiel ein Firmen-PKW.

Das BAG stellte klar: Wer eine Lohnerhöhung als allgemeine Maßnahme gewährt, kann sie nicht ohne sachlichen Grund an neu...
19/04/2026

Das BAG stellte klar: Wer eine Lohnerhöhung als allgemeine Maßnahme gewährt, kann sie nicht ohne sachlichen Grund an neue Vertragsbedingungen knüpfen. Es sei kein legitimes Ziel, Angestellte mit Altverträgen durch Ausschluss von einer Lohnerhöhung zu einem Vertragswechsel zu motivieren (Az.: 5AZR 239/24).

Im vorliegenden Fall wollte eine Arbeitgeberin die Arbeitsverträge vereinheitlichen und bot allen, die einem Neuvertrag zustimmten, eine Lohnerhöhung von 4 % an. Zehn Monate später erhöhte sie die Arbeitslöhne nochmals: um 5 %, aber nur für Beschäftigte mit einem Neuvertrag.
Dagegen klagte eine Arbeitnehmerin, die den Vertragswechsel abgelehnt hatte, weil sie von der zweiten Gehaltserhöhung profitieren wollte und gewann vor dem BAG.
Die zweite Lohnerhöhung sei eine willkürliche Belohnung für die „Neuverträge“ gewesen und hätte für alle gelten müssen.

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