FMBT Steuerberatung GmbH

FMBT Steuerberatung GmbH Steuerberatung wie sie wirklich sein soll, ohne wenn und aber und immer für einen da...vor allem au

Impressum

FMBT Steuerberatung GmbH
GF Michael Buchholz Steuerberater
Karlsruher Straße 38- 75179 Pforzheim
Tel.: 07231/ 60 891 0 | Fax: 60 891 50
E-Mail: [email protected]

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 MDStV:
Michael Buchholz

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
USt.-ID Nr. DE334753413

Berufsbezeichnung & zuständige Kammer:
Die Steuerberater der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesr

epublik Deutschland zugelassen und sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Nordbaden KdöR, Vangerowstraße 16, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221 183077, www.stbk-nordbaden.de

Berufshaftpflicht-Versicherung:
Allianz-Versicherungs-Aktiengesellschaft 10900 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich: EU-Gebiet einschließlich Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Berufsrechtliche Regelungen:
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen folgenden berufsrechtlichen Regelungen: •Steuerberatungsgesetz (StBerG)
•Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
•Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)
•Steuerberatergebührenordnung (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de eingesehen und abgerufen werden. Honorarberechnung:
Das Honorar für sämtliche Tätigkeiten wird nach der Steuerberatergebührenordnung erhoben/ berechnet. Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Steuerberaterkammer (Steuerberaterkammer Nordbaden KdöR, Vangerowstraße 16, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221 183077, www.stbk-nordbaden.de)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht keine Bereitschaft und keine Verpflichtung (§36 VSBG)

Ab 2027 wird es ernst: Entgeltunterlagen dürfen grundsätzlich nur noch digital geführt werden.Das betrifft z. B.:– Arbei...
29/05/2026

Ab 2027 wird es ernst: Entgeltunterlagen dürfen grundsätzlich nur noch digital geführt werden.

Das betrifft z. B.:
– Arbeitsverträge
– Lohnunterlagen
– Arbeitszeitnachweise
– Krankmeldungen
– Sozialversicherungsunterlagen

Papierordner reichen künftig nicht mehr aus. Auch „irgendwo abgespeicherte PDFs“ können problematisch werden.

Die Deutsche Rentenversicherung will Betriebsprüfungen künftig weitgehend digital durchführen. Unternehmen müssen Unterlagen deshalb elektronisch, vollständig und nachvollziehbar archivieren.

Besonders wichtig:
Die bisher möglichen Ausnahmen für kleinere Betriebe laufen Ende 2026 aus.

Wer seine Prozesse nicht rechtzeitig umstellt, riskiert später Ärger bei Betriebsprüfungen und unnötigen Verwaltungsaufwand.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Lohn- und Personalorganisation zu prüfen. Wir unterstützen gerne bei der praktischen Umsetzung.

Sommerferien geplant und ein Tiersitter gebucht? 🐶☀️Viele wissen nicht:Auch die Betreuung von Haustieren kann steuerlich...
19/05/2026

Sommerferien geplant und ein Tiersitter gebucht? 🐶☀️

Viele wissen nicht:
Auch die Betreuung von Haustieren kann steuerlich begünstigt sein.

Kosten für die Betreuung im eigenen Haushalt oder durch einen Petsitter können unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen.

Das bedeutet:
20 % der Kosten können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Wichtig:
Rechnung aufbewahren und unbar bezahlen.

Gerade zur Urlaubszeit lohnt sich ein Blick auf diese oft vergessene Steuerersparnis.

Wir prüfen gerne, welche Kosten bei Ihnen steuerlich berücksichtigt werden können.

Christi Himmelfahrt = Feiertagszuschläge nicht vergessenViele Arbeitgeber verschenken bares Geld:Zuschläge für Feiertags...
14/05/2026

Christi Himmelfahrt = Feiertagszuschläge nicht vergessen

Viele Arbeitgeber verschenken bares Geld:
Zuschläge für Feiertags-, Sonntags- oder Nachtarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.

Wichtige Eckpunkte:
• Feiertagszuschläge bis zu 125 % steuerfrei
• Sonntagszuschläge bis zu 50 % steuerfrei
• Nachtzuschläge grundsätzlich bis zu 25 % steuerfrei
• Voraussetzung: Zuschläge müssen zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden
• Dokumentation der tatsächlich geleisteten Zeiten ist Pflicht

Gerade an Feiertagen steckt hier oft erhebliches Einsparpotenzial für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wir prüfen gerne, ob bei Ihnen noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

Stundenaufzeichnungen sind kein „Nice-to-have“ – sie sind Pflicht!Wer Mitarbeiter nach dem Mindestlohngesetz beschäftigt...
28/04/2026

Stundenaufzeichnungen sind kein „Nice-to-have“ – sie sind Pflicht!

Wer Mitarbeiter nach dem Mindestlohngesetz beschäftigt, muss Arbeitszeiten sauber dokumentieren. Und jetzt kommt der Punkt, den viele unterschätzen:

Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden.

Aber Vorsicht:
Bei Prüfungen durch Zoll oder Finanzamt kann es schnell eng werden, wenn Unterlagen fehlen – auch über diesen Zeitraum hinaus.

Unser Rat:
Nicht auf Kante nähen. Wer sauber arbeitet, bewahrt solche Unterlagen besser 6 Jahre auf.

Sonst wird aus einer kleinen Nachlässigkeit schnell ein teures Problem.

Im Zweifel: lieber einmal mehr prüfen lassen als später zahlen.

Spargel gekocht – und die Schalen landen im Müll?Kommt Ihnen bekannt vor?Genau so passiert es auch im Unternehmen:Werte ...
25/04/2026

Spargel gekocht – und die Schalen landen im Müll?

Kommt Ihnen bekannt vor?

Genau so passiert es auch im Unternehmen:
Werte sind da – werden aber nicht genutzt.

Steuerlich bedeutet das:
Potenziale bleiben liegen. Gestaltungsspielräume werden verschenkt. Geld geht verloren.

Mein Tipp:
Schauen Sie nicht nur auf das Offensichtliche. Oft steckt der größte Hebel im „Rest“.

Wer seine Möglichkeiten nicht nutzt, zahlt am Ende drauf.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo bei Ihnen noch ungenutztes Potenzial schlummert.

Aus gegebenem Anlass, jetzt kommt wieder wie jedes Jahr die Zeit wo ich gefragt werde, warum wir schon den Jahresabschlu...
22/04/2026

Aus gegebenem Anlass, jetzt kommt wieder wie jedes Jahr die Zeit wo ich gefragt werde, warum wir schon den Jahresabschluss erstellen ?!?

Jahresabschluss 2025 – Frist nicht unterschätzen!

Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss bis zum 30. Juni 2026 feststellen – so verlangt es das Handelsgesetzbuch.

Gemeint ist die Erstellung und Feststellung durch die Gesellschafterversammlung, nicht die Abgabe beim Finanzamt.

Wer die Frist ignoriert, geht ein echtes Haftungsrisiko ein.

Handeln Sie rechtzeitig und sprechen Sie uns an.

Arbeitszeiten nicht sauber dokumentiert? Dann wird’s schnell teuer.Viele unterschätzen die Pflicht zur Stundenaufzeichnu...
07/04/2026

Arbeitszeiten nicht sauber dokumentiert? Dann wird’s schnell teuer.

Viele unterschätzen die Pflicht zur Stundenaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Gerade in bestimmten Branchen ist das kein „Kann“, sondern ein klares „Muss“.

Fehlen Aufzeichnungen oder sind sie unvollständig, geht das im Zweifel zu euren Lasten. Im schlimmsten Fall drohen empfindliche Bußgelder – und ihr müsst nachweisen, dass der Mindestlohn überhaupt gezahlt wurde.

Unser Rat: Arbeitszeiten täglich, vollständig und nachvollziehbar erfassen. Keine Lücken, keine Schätzungen.

Wer hier sauber arbeitet, spart sich später viel Ärger. Wer nicht, zahlt drauf.

03/04/2026
Verderb, Schwund oder einfach zu viel eingekauft?Dann bitte nicht einfach wegwerfen und vergessen.Denn: Für das Finanzam...
01/04/2026

Verderb, Schwund oder einfach zu viel eingekauft?
Dann bitte nicht einfach wegwerfen und vergessen.

Denn: Für das Finanzamt existiert diese Ware weiterhin – es sei denn, du dokumentierst den Verlust sauber.

Fehlende Ware ohne Nachweis wirkt schnell wie Schwarzverkauf.
Die Folge: Hinzuschätzungen, Diskussionen, Stress.

Also:
Wann wurde was entsorgt
Wie viel wurde entsorgt
Warum wurde entsorgt

Saubere Aufzeichnungen schützen dich vor unnötigen Problemen.

Lieber kurz dokumentiert als später teuer erklärt.

Adresse

Karlsruher Str . 38
Pforzheim
75179

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

+497231608910

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