29/05/2026
Ab 2027 wird es ernst: Entgeltunterlagen dürfen grundsätzlich nur noch digital geführt werden.
Das betrifft z. B.:
– Arbeitsverträge
– Lohnunterlagen
– Arbeitszeitnachweise
– Krankmeldungen
– Sozialversicherungsunterlagen
Papierordner reichen künftig nicht mehr aus. Auch „irgendwo abgespeicherte PDFs“ können problematisch werden.
Die Deutsche Rentenversicherung will Betriebsprüfungen künftig weitgehend digital durchführen. Unternehmen müssen Unterlagen deshalb elektronisch, vollständig und nachvollziehbar archivieren.
Besonders wichtig:
Die bisher möglichen Ausnahmen für kleinere Betriebe laufen Ende 2026 aus.
Wer seine Prozesse nicht rechtzeitig umstellt, riskiert später Ärger bei Betriebsprüfungen und unnötigen Verwaltungsaufwand.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Lohn- und Personalorganisation zu prüfen. Wir unterstützen gerne bei der praktischen Umsetzung.