05/06/2026
Pendeln gehört für viele zum Arbeitsalltag. Schön ist es nicht immer - günstiger werden darf es aber gern. 🚗
Arbeitgeber können ihre Mitarbeitenden beim Weg zur Arbeit finanziell unterstützen, zum Beispiel mit einem Fahrtkostenzuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Dieser Zuschuss ist zwar grundsätzlich steuerpflichtig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 15 % versteuert werden.
Gerade ab 2026 wird das Thema noch interessanter: Die Entfernungspauschale steigt auf 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer. Dadurch kann auch der pauschalierungsfähige Fahrtkostenzuschuss höher ausfallen.
Heißt: Der Arbeitsweg bleibt vielleicht derselbe - aber die Unterstützung kann sich trotzdem lohnen.
Wer als Arbeitgeber Benefits sinnvoll einsetzen möchte, sollte solche Möglichkeiten kennen und sauber umsetzen.
Wir bei PHC behalten den Überblick, auch wenn’s um Kilometer geht.