02/09/2026
Urlaub ist schön. ☀️ Wenn der Arbeitgeber dabei finanziell unterstützt, wird er noch ein bisschen schöner. 😊
Mit einer Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss zur Erholung geben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine pauschale Besteuerung mit 25 % möglich. Dadurch bleibt die Unterstützung sozialversicherungsfrei.
Wichtig sind dabei die Grenzen: 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro pro Kind. Außerdem muss die Zahlung zeitlich mit einer Erholungsmaßnahme zusammenhängen. Und ja: Urlaub zuhause kann auch zählen. 🏡
Heißt: Ein Benefit, der wirklich ankommt – gerade, wenn Erholung mal wieder dringend nötig ist. 🌴