27/07/2025
Heute einmal aus aktuellem Anlass keine neuen Bulletpoints sondern eine Aktualisierung zum Thema der letzten Woche:
Inzwischen finden laut Medienberichten Ermittlungen in folgenden Bundesländern statt:
Nordrhein-Westfahlen (Auswertung von 6000 Datensätze).
Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Berlin, andere Bundesländer halten sich noch bedeckt.
In Bayern wertet eine Spezialeinheit des Landesamtes für Steuern aktuell 9000 Datensätze von Social-Media-Plattformen aus.
Offensichtlich wird der Begriff "Influencer" für alle Social-Media-Akteure verwendet, egal ob es sich um Youtuber, Twitch-Streamer, Blogger, TikToker oder z.B. Onlyfans-Akteure handelt. Zur Datenbeschaffung wird insbesondere auch die DAC7 EU-Richtlinie genutzt, die Plattformen zur Datenherausgabe verpflichtet.
Sobald Social-Media-Akteure Einnahmen erzielen kann eine Steuerpflicht bestehen. Zu den Einnahmen zählen neben Geldleistungen jeder Art (inklusive sogenannter "Spenden") z.B. auch Gratisprodukte, Einladungen, kostenlose Reisen und Rabatte. Ein Umzug ins oder ein Wohnsitz im Ausland schützt nicht automatisch vor einer deutschen Steuerpflicht.
Bei Summen über 50.000 Euro drohen im Fall von Steuerhinterziehung bis zu 10 Jahre Haft. Wer sich also unsicher ist ob eine Steuerpflicht besteht oder ob die Erklärungspflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden sollte dringend steuerlichen Rat einholen. Wer weiß, dass irgendetwas nicht passt sollte dringend die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen.
Gerne unterstützen wir Dich bei allen steuerlichen Angelegenheiten und/oder bei deinem Weg zurück in die Steuerlegalität. Gerne prüfen wir hierbei auch alle legalen Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
Melde Dich bei Bedarf gerne telefonisch unter der +49 9901 93130 oder unter [email protected] und vereinbare einen kurzen Telefon- oder Videotermin.