25/06/2026
🛒 Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Das soll für mehr Transparenz im Online-Handel sorgen – für die Händler bedeutet es allerdings eine weitere Bürokratiebelastung in einem ohnehin schon durchreglementierten Geschäft.
🛍️Verbraucher können mit dem Button Bestellungen, Abonnements oder online abgeschlossene Verträge künftig in nur zwei Schritten widerrufen. Händler dürfen dabei keinen Widerrufsgrund verlangen und müssen den Eingang automatisch per E-Mail bestätigen.
Das Ziel: Der Widerruf soll genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss. Die gesetzliche Widerrufsfrist von in der Regel 14 Tagen bleibt bestehen.
ℹ️ Mehr Informationen unter: www.ihk-niederbayern.de/widerrufsbutton