Arbeitnehmer-Lohnsteuerberatung Lohnsteuerhilfeverein e. V.

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Privates Veräußerungsgeschäft: Veräußerung eines Gartengrundstücks ist nicht begünstigtDie Veräußerung eines abgetrennte...
15/04/2024

Privates Veräußerungsgeschäft: Veräußerung eines Gartengrundstücks ist nicht begünstigt
Die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-)Grundstücks fällt nicht unter den einkommensteuerlichen Befreiungsbestand „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ (BFH, Urteil vom 26.09.2023 Az. IX R 14/22, Abruf-Nr. 239298)

Quelle: WISO SSP 03/2024

Privates Veräußerungsgeschäft: Veräußerung eines Gartengrundstücks ist nicht begünstigtDie Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-)Grundstücks fällt nicht unter den einkommensteuerlichen Befreiungsbestand „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ (BFH, Urteil vom 26.09.2023 Az. IX R...

Privates Veräußerungsgeschäft: Wohnungsnutzung durch Schwiegermutter ist nicht steuerbefreitEine Nutzung zu eigenen Wohn...
11/04/2024

Privates Veräußerungsgeschäft: Wohnungsnutzung durch Schwiegermutter ist nicht steuerbefreit
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 23 Abs. 1S. 1 Nr. 1S. 3 EstG liegt nicht vor, wenn das Gebäude der (Schwieger-) Mutter des Steuerzahlers überlassen wird. Diese nachteilige Auffassung vertritt der BFH (BFH, Urteil vom 14.11.2023, Az. IX R 13/23, Abruf-Nr. 239301).

Quelle: WISO SSP 03/2024

Wohnungsnutzung durch Schwiegermutter ist nicht steuerbefreit

Kindergeld: Anspruch fällt bei Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Master wegWer sein Studium mit dem Bachelor abs...
08/04/2024

Kindergeld: Anspruch fällt bei Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Master weg
Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und dann einen Freiwilligendienst leistet, hat laut BFH eine Erstausbildung abgeschlossen – und das wiederum hat Auswirkung auf den Kindergeldanspruch.
Den Anspruch behält der Kindergeldberechtigte in der Zeit nach dem Freiwilligendienst nur, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist (BFH. Urteil vom 12.10.2023, Az. III R 10/22, Abruf-Nr. 239300).

Quelle: WISO SSP 03/2024

Kindergeld: Anspruch fällt bei Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Master weg

Sonderabschreibung für MietwohnungsneubauVerlängerung Zeitraum und Hochstufung Betrag § 7b EStG WachstumschancengesetzFü...
01/04/2024

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Verlängerung Zeitraum und Hochstufung Betrag § 7b EStG Wachstumschancengesetz

Für den Mietwohnungsneubau sollen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. U.a. dann, wenn durch Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen in diesen Fällen 5.200 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen dürfen.

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen soll maximal 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen dürfen.

"Quelle: WISO SSP 01/2024"

Sonderabschreibung für MietwohnungsneubauVerlängerung Zeitraum und Hochstufung Betrag § 7b EStG WachstumschancengesetzFür den Mietwohnungsneubau sollen Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können. U.a. dann, wenn durch Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.08.2018 und vor dem 01....

RentenbesteuerungReduzierung Prozentsatz § 22 Nr. 1 S. 3 EStG WachstumschancengesetzAb 2023 soll der Anstieg des Besteue...
28/03/2024

Rentenbesteuerung
Reduzierung Prozentsatz § 22 Nr. 1 S. 3 EStG Wachstumschancengesetz

Ab 2023 soll der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert werden. Für die Kohorte 2023 würde der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83 Prozent dann nur noch 82,5 Prozent betragen.

"Quelle: WISO SSP 01/2024"

RentenbesteuerungReduzierung Prozentsatz § 22 Nr. 1 S. 3 EStG WachstumschancengesetzAb 2023 soll der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert werden. Für die Kohorte 2023 würde der maßgebliche Besteuerungsanteil an...

Privates VeräußerungsgeschäftAnhebung Freigrenze § 23 Abs. 3 S. 5 EStG WachstumschancengesetzGewinne aus privaten Veräuß...
25/03/2024

Privates Veräußerungsgeschäft
Anhebung Freigrenze § 23 Abs. 3 S. 5 EStG Wachstumschancengesetz

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 Euro beträgt (Freigrenze).

Diese Freigrenze soll auf 1.000 Euro erhöht werden.

"Quelle: WISO SSP 01/2024"

Privates VeräußerungsgeschäftAnhebung Freigrenze § 23 Abs. 3 S. 5 EStG WachstumschancengesetzGewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 Euro beträgt (Freigrenze).Diese Freigrenze soll auf 1.000 Euro erhöht w...

Private E-Kfz-NutzungErhöhung Höchstbetrag WachstumschancengesetzBei der Ermittlung der privaten Nutzung eines betriebli...
21/03/2024

Private E-Kfz-Nutzung
Erhöhung Höchstbetrag Wachstumschancengesetz

Bei der Ermittlung der privaten Nutzung eines betrieblichen, rein elektronischen Kfz darf für die Ein-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG) und für die Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) bzw. der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen angesetzt werden.

Das gilt bislang nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kfz nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Dieser bestehende Höchstbetrag soll auf 70.000 Euro angehoben werden.

Die Erhöhung soll für E‑Kfz gelten, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden.

Wichtig: Gleiches gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer (§ 8 Abs. 2 S. 2, 3 und 5 EStG).

“Quelle: WISO SSP 01/2024”

Private E-Kfz-NutzungErhöhung Höchstbetrag WachstumschancengesetzBei der Ermittlung der privaten Nutzung eines betrieblichen, rein elektronischen Kfz darf für die Ein-Prozent-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG) und für die Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4) nur ein Viertel der Bemes...

Vermietung und VerpachtungEinführung Freigrenze, WachstumschancengesetzEs soll eine Freigrenze für Einnahmen aus Vermiet...
18/03/2024

Vermietung und Verpachtung
Einführung Freigrenze, Wachstumschancengesetz

Es soll eine Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geschaffen werden. Diese soll 1.000 Euro betragen.

Sofern die Ausgaben die mit ihnen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Einnahmen übersteigen, können die Einnahmen auf den Antrag (im Rahmen der Einkommensteuererklärung) als steuerpflichtig behandelt werden.

"Quelle: WISO SSP 01/2024"

Vermietung und VerpachtungEinführung Freigrenze, WachstumschancengesetzEs soll eine Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geschaffen werden. Diese soll 1.000 Euro betragen.Sofern die Ausgaben die mit ihnen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Einnahmen überst...

VersorgungsfreibetragProzentwert, §19 Abs. 2 S.3EStG, WachstumschancengesetzNach § 19 Abs. 2 EStG bleibt von Versorgungs...
14/03/2024

Versorgungsfreibetrag
Prozentwert, §19 Abs. 2 S.3EStG, Wachstumschancengesetz

Nach § 19 Abs. 2 EStG bleibt von Versorgungsbezügen ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsbeitrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Versorgungsbezüge) steuerfrei.

Beginnend mit dem Jahr 2023 soll der anzuwendende Prozentwert zur Bemessung des Versorgungsfreibetrags nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozentpunkten, sondern nur noch in jährlichen Schritten von 0,4 Prozentpunkten verringert werden. Der Höchstbetrag soll rückwirkend ab dem Jahr 2023 um jährlich 30 Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag um jährlich neun Euro sinken. Dies soll ab 2023 gelten, für den Lohnsteuerabzug erst ab 2024.

“Quelle: WISO SSP 01/2024”

VersorgungsfreibetragProzentwert, §19 Abs. 2 S.3EStG, WachstumschancengesetzNach § 19 Abs. 2 EStG bleibt von Versorgungsbezügen ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsbeitrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Versorgu...

Degressive Abschreibung für WohngebäudeBefristete Wiedereinführung, § 7 Abs. 5a EStG, WachstumschancengesetzDie degressi...
11/03/2024

Degressive Abschreibung für Wohngebäude
Befristete Wiedereinführung, § 7 Abs. 5a EStG, Wachstumschancengesetz

Die degressive AfA für Wohngebäude soll erfolgen können, wenn mit der Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wird.

Im Fall der Anschaffung soll die degressive AfA nur dann möglich sein, wenn der obligatorische Vertrag nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029

Degressive Abschreibung für WohngebäudeBefristete Wiedereinführung, § 7 Abs. 5a EStG, WachstumschancengesetzDie degressive AfA für Wohngebäude soll erfolgen können, wenn mit der Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wird.Im Fall der Anschaffung soll die degressive Af...

BetriebsveranstaltungenErhöhung Freibetrag, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 3 EStG, WachstumschancengesetzDer Freibetrag bei ...
07/03/2024

Betriebsveranstaltungen
Erhöhung Freibetrag, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 3 EStG, Wachstumschancengesetz

Der Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen (§19 Abs.1 S. 1 Nr. 1a S. 3 EStG) soll von bisher 110 auf 150 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer steigen.


BetriebsveranstaltungenErhöhung Freibetrag, § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 3 EStG, WachstumschancengesetzDer Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen (§19 Abs.1 S. 1 Nr. 1a S. 3 EStG) soll von bisher 110 auf 150 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer steigen.

MinijobsHöhere Jahresgeringfügigkeitsgrenze, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IVDer monatliche Höchstbetrag bei Minijobs ist auf 538...
04/03/2024

Minijobs
Höhere Jahresgeringfügigkeitsgrenze, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Der monatliche Höchstbetrag bei Minijobs ist auf 538,00 Euro gestiegen. Die Jahresgeringfügigkeitsgrenze liegt ab 01.01.2024 bei 6456,00 Euro (= 12 x 538,00 Euro).

"Quelle: WISO SSP 01/2024"

MinijobsHöhere Jahresgeringfügigkeitsgrenze, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IVDer monatliche Höchstbetrag bei Minijobs ist auf 538,00 Euro gestiegen. Die Jahresgeringfügigkeitsgrenze liegt ab 01.01.2024 bei 6456,00 Euro (= 12 x 538,00 Euro)."Quelle: WISOSSP

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