13/08/2026
🚲 Mitarbeiter-Benefit mit Mehrwert: Das E-Bike steuerfrei überlassen
Attraktive Zusatzleistungen werden für viele Beschäftigte immer wichtiger. Ein Dienstfahrrad kann dabei ein echter Pluspunkt sein und unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuer- und sozialversicherungsfrei sein.
💡 Das gilt, wenn das E-Bike zusätzlich zum regulären Gehalt überlassen wird.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
✅ Attraktiver Benefit zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung
✅ Steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung der privaten Nutzung (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen)
✅ Förderung nachhaltiger Mobilität und eines gesundheitsbewussten Arbeitsalltags
Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn das E-Bike zusätzlich zum regulären Gehalt zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Finanzierung über eine Gehaltsumwandlung gelten andere steuerliche Regelungen.
Sie möchten wissen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen in Frage kommen? Wir unterstützen Sie dabei, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und attraktive Vergütungsmodelle rechtssicher umzusetzen.
📍 ETL Freund & Partner Steuerberatung Oranienburg
Wir beraten Unternehmen zu modernen und steuerlich optimierten Mitarbeiter-Benefits.