29/08/2026
Die Bundesregierung plant Maßnahmen gegen das Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz. Dieses sieht die Überführung von bis zu 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum vor. Rechtsgrundlage für den umstrittenen Aktionsvorstoß ist Artikel 15 Grundgesetz. Die Bundesregierung will nun eine bundesrechtliche Rahmenregelung zum Schutz von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt schaffen.