Steuerberatung Jörg Bachmann

Steuerberatung Jörg Bachmann Unser Ziel: Jedem Mandanten die für ihn optimale Beratung zu bieten. Dafür aber mit umfassendem Know-How, spezialisierter Beratung und individueller Betreuung.

Ganzheitlich beraten, persönlich betreut

Fließbandberatung und Aktenzeichen-Dschungel? – Damit können wir nicht dienen. Unabhängig davon, ob Sie Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, möchten wir von der Steuerberatung Jörg Bachmann vor allem eins: Sie in allen privat- und betriebswirtschaftlichen Bereichen fachlich und menschlich optimal beraten. Dafür haben wir statt der Uhrzei

t stets den jeweiligen Fall des Mandanten fest im Blick: von der Beantwortung kurzer Fragen über die Erfassung der Buchführung bis hin zur Erstellung und möglichen Offenlegung des Jahresabschlusses. Gesetzliche Rahmenbedingungen bilden zwar das Gerüst unserer täglichen Arbeit, aber der Maßstab, nach dem wir uns richten, ist Ihre Zufriedenheit! Sie und Ihre Bedürfnisse kennen wir stets genau, denn nur so ist es möglich, die jeweils beste Lösung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte zu erarbeiten und durchzusetzen. Um das zu gewährleisten, bieten wir Ihnen nicht nur innerhalb unserer Kanzlei ein hochqualifiziertes Team, sondern arbeiten weit über die steuerrechtliche Beratung hinaus mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern zusammen. Das Ergebnis: gebündelte Kompetenzen und ganzheitliche Beratung aus einer Hand!

🚗⚡ Neue E-Auto-Förderung: Bis zu 6.000 € Kaufprämie sichern!Die Bundesregierung fördert rückwirkend ab dem 01.01.2026 de...
30/06/2026

🚗⚡ Neue E-Auto-Förderung: Bis zu 6.000 € Kaufprämie sichern!

Die Bundesregierung fördert rückwirkend ab dem 01.01.2026 den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Besonders profitieren können Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Familien mit Kindern.

✅ Gefördert werden:
• Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb
• Bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender

💶 Die Höhe der Förderung richtet sich nach:
• Deinem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE)
• Der Anzahl der Kinder im Haushalt
• Der Art des Fahrzeugs

🚘 Die maximale Förderung beträgt:
• Bis zu 6.000 € für reine Elektrofahrzeuge
• Bis zu 4.500 € für förderfähige Plug-in-Hybride

📋 Antragstellung:
Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs auf Deinen Namen gestellt werden.

Dafür benötigst Du:
✔️ Eine BundID (z. B. über Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat)
✔️ Die letzten zwei Steuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen
✔️ Nachweise über Kinder (z. B. Kindergeldbescheinigung)

⚠️ Wichtig:
Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate in Deinem Privatvermögen verbleiben. Andernfalls kann die Förderung zurückgefordert werden.

Gerade bei größeren Anschaffungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Fördervoraussetzungen und die steuerlichen Auswirkungen.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

📈💰 Altersvorsorge neu gedacht: Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot!Der Bundesrat hat der Reform der privaten Altersvor...
29/06/2026

📈💰 Altersvorsorge neu gedacht: Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot!

Der Bundesrat hat der Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Damit entsteht ab 2027 eine neue Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen – und gleichzeitig die Chancen des Kapitalmarkts zu nutzen.

✅ Für sicherheitsorientierte Sparer bleibt eine Variante mit 100 % Beitragsgarantie erhalten.

🚀 Neu ist eine flexiblere Variante mit 80 % Garantie. Dadurch kann ein größerer Teil des Geldes in Aktien, Fonds und ETFs investiert werden – mit besseren Renditechancen für den langfristigen Vermögensaufbau.

💡 Das Besondere:
• Erstmals wird auch ein staatliches Standarddepot angeboten.
• Die Depotkosten sind gesetzlich auf 1 % gedeckelt.
• Das Angebot steht auch Selbstständigen und Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen offen.

💶 Zusätzlich lockt eine staatliche Förderung:
• Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr
• Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr

Und was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

📋 Keine Sorge: Bestehende Verträge bleiben geschützt. Wer möchte, kann seinen Riester-Vertrag künftig auch in das neue Altersvorsorgedepot überführen.

⚠️ Dennoch lohnt sich eine individuelle Prüfung:
Nicht für jeden ist der Wechsel automatisch die beste Lösung. Je nach Alter, Anlagehorizont und persönlicher Situation kann ein Verbleib im bisherigen Vertrag oder ein Umstieg sinnvoller sein.

Wer frühzeitig die richtige Strategie wählt, kann langfristig erheblich profitieren.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🌙📑 Seltsame Fachbegriffe im Steuerrecht? Das „Mitternachtsgeschäft“ gehört definitiv dazu.Keine Sorge – dabei geht es we...
26/06/2026

🌙📑 Seltsame Fachbegriffe im Steuerrecht? Das „Mitternachtsgeschäft“ gehört definitiv dazu.

Keine Sorge – dabei geht es weder um Schlafprobleme noch um nächtliche Shoppingtouren. Im Steuerrecht kann ein Mitternachtsgeschäft allerdings schnell für schlaflose Nächte sorgen.

🏢 Besonders relevant ist das für Immobiliengesellschaften, die von der sogenannten erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung profitieren. Diese steuerliche Begünstigung kann erhebliche Vorteile bringen – aber nur, wenn die Voraussetzungen lückenlos erfüllt werden.

⚠️ Und genau hier kommt die Mitternacht ins Spiel:

Verkauft eine Immobiliengesellschaft ihre letzte Immobilie, kann bereits eine scheinbar harmlose Formulierung im Vertrag entscheidend sein.

📅 „Zum 31.12.“
oder
🕛 „Mit Ablauf des 31.12. um 24:00 Uhr“

Klingt ähnlich – steuerlich kann das jedoch einen gewaltigen Unterschied machen.

Der Bundesfinanzhof stellte klar:
Wird die Immobilie „zum 31.12.“ übertragen, gehen Besitz, Nutzen und Lasten bereits an diesem Tag über. Damit fehlt für einen Tag die begünstigte Tätigkeit – und die gesamte erweiterte Kürzung kann verloren gehen.

💡 Das zeigt einmal mehr:
Im Steuerrecht entscheiden oft nicht nur Zahlen, sondern auch einzelne Wörter über erhebliche steuerliche Folgen.

Deshalb lohnt sich eine sorgfältige Vertragsgestaltung – insbesondere bei Immobilienverkäufen und Umstrukturierungen.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

⚽💰 Profifußball, Millionentransfers und Menschenhandel?Klingt auf den ersten Blick provokant – doch genau mit dieser Fra...
24/06/2026

⚽💰 Profifußball, Millionentransfers und Menschenhandel?

Klingt auf den ersten Blick provokant – doch genau mit dieser Frage musste sich der Bundesfinanzhof beschäftigen. Zum Glück ging es dabei nicht um Ethikdebatten auf dem Transfermarkt, sondern um eine steuerliche Einordnung von Handgeldern bei Spielerwechseln.

📋 Der Fall:
Ein Profifußballverein zahlte neu verpflichteten Spielern hohe Handgelder. Anschließend stellte sich die Frage:

➡️ Sofort als Betriebsausgabe abziehbar?
➡️ Oder als Wirtschaftsgut zu aktivieren und über die Vertragslaufzeit abzuschreiben?

Die Antwort der Richter führte zu einer überraschenden Formulierung:

⚖️ Vereine erwerben keine Menschen.

Stattdessen erwerben sie die „exklusive Nutzungsmöglichkeit“ eines Spielers – steuerlich betrachtet also ein immaterielles Wirtschaftsgut.

🎯 Warum ist das wichtig?

Je nach Ausgestaltung des Transfers können Zahlungen steuerlich völlig unterschiedlich behandelt werden. Die Abgrenzung entscheidet darüber, ob Kosten sofort steuermindernd wirken oder über mehrere Jahre verteilt werden müssen.

📊 Das zeigt einmal mehr:
Hinter vielen Schlagzeilen stecken oft spannende steuerliche Fragestellungen. Und manchmal entstehen dabei Urteile, die man außerhalb des Steuerrechts kaum erwarten würde.

⚽ Während Fans über Tore, Transfersummen und Tabellenplätze diskutieren, beschäftigt sich das Steuerrecht lieber mit Wirtschaftsgütern, Nutzungsrechten und Bilanzierungsfragen.

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

💶👥 1.000 € steuerfrei? Klingt verlockend. Aber was macht einen Arbeitgeber wirklich attraktiv?Die geplante Entlastungspr...
22/06/2026

💶👥 1.000 € steuerfrei? Klingt verlockend. Aber was macht einen Arbeitgeber wirklich attraktiv?

Die geplante Entlastungsprämie für 2026 und 2027 sorgte kurz für Aufmerksamkeit. Ein steuerfreier Bonus von bis zu 1.000 € – das klingt zunächst nach einer willkommenen Unterstützung.

Doch Hand aufs Herz:
Ist ein einmaliger Geldbetrag wirklich das, was Arbeitnehmer in herausfordernden Zeiten langfristig überzeugt?

📌 Viele Beschäftigte wünschen sich heute mehr als eine kurzfristige Entlastung:
✅ Flexible Arbeitszeiten
✅ Wertschätzung im Arbeitsalltag
✅ Entwicklungsmöglichkeiten
✅ Planungssicherheit
✅ Ein starkes Team und eine gute Unternehmenskultur

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels entscheidet oft nicht die einmalige Prämie, sondern die langfristige Perspektive darüber, ob Mitarbeiter bleiben oder wechseln.

Deshalb interessiert uns Deine Meinung:

❓ Was macht für Dich einen Arbeitgeber wirklich attraktiv?
❓ Welche Benefits oder Rahmenbedingungen sind Dir wichtiger als ein einmaliger Bonus?

Schreib es gerne in die Kommentare. Wir sind gespannt auf Deine Sichtweise!

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🎸📑 Klartext für Kanzleikürzel: Wenn aus dem Gig plötzlich eine GiG wirdDer Sommer ist da, die Festivalsaison läuft – und...
19/06/2026

🎸📑 Klartext für Kanzleikürzel: Wenn aus dem Gig plötzlich eine GiG wird

Der Sommer ist da, die Festivalsaison läuft – und plötzlich stolpern wir über ein Kürzel, das sowohl Musikfans als auch Steuerberater kennen könnten.

🎤 Ein „Gig“ ist für die meisten ein Konzert oder Auftritt.

📊 Eine „GiG“ bedeutet im Steuerrecht dagegen etwas ganz anderes:
Geschäftsveräußerung im Ganzen.

Warum das wichtig ist?

Normalerweise fällt auf Verkäufe eines Unternehmensvermögens Umsatzsteuer an. Wird jedoch ein Unternehmen oder ein selbstständig fortführbarer Betriebsteil im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen übertragen, kann der Vorgang umsatzsteuerlich anders behandelt werden.

🍞 Ein einfaches Beispiel:
Verkaufst Du einzelne Brötchen aus Deiner Bäckerei, fällt Umsatzsteuer an.
Verkaufst Du die komplette Bäckerei an einen Nachfolger und dieser führt den Betrieb weiter, kann die Übertragung unter die Regelungen der GiG fallen.

✅ Typische Voraussetzungen:
• Übertragung eines gesamten Unternehmens oder der wesentlichen Betriebsgrundlagen
• Der Käufer ist selbst Unternehmer
• Der Betrieb wird fortgeführt

Die GiG zeigt einmal mehr: Im Steuerrecht können wenige Buchstaben einen gewaltigen Unterschied machen.

🎶 Ganz egal, ob Gig oder GiG – gute Planung sorgt dafür, dass beides erfolgreich wird.

Fragen zur Unternehmensnachfolge oder zum Unternehmensverkauf?

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🧩📚 Die große Umsatzsteuersatz-LotterieManchmal schreibt das Umsatzsteuerrecht Geschichten, die selbst eingefleischte Ste...
17/06/2026

🧩📚 Die große Umsatzsteuersatz-Lotterie

Manchmal schreibt das Umsatzsteuerrecht Geschichten, die selbst eingefleischte Steuerprofis nur mit einem Kopfschütteln quittieren können.

Ein besonders kurioses Beispiel: Sudoku.

📖 Kaufst Du eine Sudoku-Zeitschrift, werden dafür lediglich 7 % Umsatzsteuer fällig.

📚 Entscheidest Du Dich stattdessen für ein Sudoku-Buch, schlägt der Fiskus mit 19 % Umsatzsteuer zu.

Der Inhalt? Praktisch derselbe.
Die steuerliche Behandlung? Komplett unterschiedlich.

🤔 Warum das?

Die Regelungen beruhen auf historischen Einordnungen im Umsatzsteuerrecht. Während Sudoku-Zeitschriften bestimmten begünstigten Druckerzeugnissen zugeordnet werden, gelten viele Sudoku-Bücher steuerlich nicht als klassische Bücher und fallen daher unter den regulären Steuersatz.

Genau solche Unterschiede zeigen, wie komplex und manchmal auch widersprüchlich das Umsatzsteuerrecht sein kann.

💡 Selbst wissenschaftliche Untersuchungen kritisieren die Vielzahl an Ausnahmen und Sonderregelungen. Weniger Ausnahmen würden das System oft einfacher und verständlicher machen.

Bis dahin bleibt uns zumindest genug Stoff für weitere kuriose Steuergeschichten. 😉

Kennst Du noch andere steuerliche Kuriositäten?

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

🔎📋 Transparenzregister – Pflicht oder unnötige Bürokratie?Viele Unternehmer haben den Begriff schon einmal gehört – und ...
15/06/2026

🔎📋 Transparenzregister – Pflicht oder unnötige Bürokratie?

Viele Unternehmer haben den Begriff schon einmal gehört – und ihn anschließend direkt wieder verdrängt. Dabei kann das Transparenzregister für zahlreiche Gesellschaften eine wichtige Pflicht sein.

💡 Worum geht es überhaupt?

Das Transparenzregister wurde eingeführt, um Geldwäsche und verschachtelte Eigentumsstrukturen transparenter zu machen. Ziel ist es, die Personen sichtbar zu machen, die tatsächlich die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben – die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten.

🏢 Wer ist betroffen?

Meldepflichtig sind unter anderem:
✔️ GmbHs, UGs, AGs und andere Kapitalgesellschaften
✔️ Eingetragene Personengesellschaften wie OHG oder KG
✔️ Genossenschaften
✔️ Stiftungen

Einzelunternehmer und viele Freiberufler sind in der Regel nicht betroffen.

👤 Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?

Als wirtschaftlich Berechtigter gilt meist die Person, die:
✔️ Mehr als 25 % der Kapitalanteile hält
✔️ Mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert
✔️ Auf vergleichbare Weise Kontrolle über das Unternehmen ausübt

⚠️ Wichtig:
Mit der einmaligen Eintragung ist es nicht getan. Änderungen bei Beteiligungsverhältnissen oder Gesellschaftsstrukturen müssen unverzüglich gemeldet werden.

Wer hier Fehler macht oder Meldepflichten übersieht, riskiert empfindliche Bußgelder.

Du bist unsicher, ob Dein Unternehmen korrekt im Transparenzregister eingetragen ist oder ob Handlungsbedarf besteht?

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

📉👥 Auftragslage schwach, aber das Team soll bleiben?Wenn die Aufträge zurückgehen, stehen viele Unternehmen vor einer sc...
12/06/2026

📉👥 Auftragslage schwach, aber das Team soll bleiben?

Wenn die Aufträge zurückgehen, stehen viele Unternehmen vor einer schwierigen Entscheidung. Kurzarbeit oder sogar Kündigungen erscheinen oft als schnelle Lösung – doch sie sind nicht immer die beste Wahl.

💡 Es gibt Alternativen, mit denen Du wertvolle Mitarbeiter halten und gleichzeitig wirtschaftlich handeln kannst:

✔️ Personalverleih
Mitarbeiter werden vorübergehend dort eingesetzt, wo aktuell mehr Bedarf besteht. So bleiben Fachkräfte im Unternehmen und sammeln zusätzlich neue Erfahrungen.

✔️ Jobsharing
Arbeitsplätze werden flexibel aufgeteilt. Das schafft Entlastung und kann Personalkosten reduzieren, ohne auf qualifizierte Kräfte verzichten zu müssen.

✔️ Altersteilzeit
Ein gleitender Übergang in den Ruhestand hilft dabei, Wissen im Unternehmen zu halten und gleichzeitig die Personalkosten langfristig anzupassen.

✔️ Weiterbildung
Auftragsarme Zeiten können sinnvoll genutzt werden, um Qualifikationen auszubauen. Wenn die Nachfrage wieder steigt, ist Dein Team bestens vorbereitet.

⚠️ Wichtig:
Jede dieser Lösungen bringt rechtliche, steuerliche und organisatorische Besonderheiten mit sich. Eine gute Planung entscheidet darüber, ob die Maßnahme später wirklich erfolgreich ist.

Denn eines ist klar:
Mitarbeiter sind nicht nur ein Kostenfaktor – sie sind oft der wichtigste Erfolgsfaktor eines Unternehmens.

Du möchtest wissen, welche Lösung für Deinen Betrieb sinnvoll sein könnte?

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

📱💶 Wenn das Finanzamt plötzlich Dein Follower wird …Social Media ist längst nicht mehr nur Hobby oder Marketingkanal – a...
09/06/2026

📱💶 Wenn das Finanzamt plötzlich Dein Follower wird …

Social Media ist längst nicht mehr nur Hobby oder Marketingkanal – auch die Finanzverwaltung schaut inzwischen ganz genau hin.

🔎 In mehreren Bundesländern wurden spezielle Prüfgruppen eingerichtet, die öffentlich zugängliche Social-Media-Aktivitäten analysieren. Dabei geht es nicht um Likes oder Reichweite, sondern um steuerlich relevante Einnahmen.

Besonders im Fokus stehen:
✔️ Werbedeals und Sponsoring
✔️ Kostenlose Produkte und PR-Samples
✔️ Hotelaufenthalte und Einladungen
✔️ Affiliate-Einnahmen
✔️ Kooperationen mit Unternehmen
✔️ Einnahmen über Plattformen wie YouTube, Twitch oder OnlyFans

⚠️ Wichtig:
Auch Sachleistungen können steuerpflichtig sein. Wer beispielsweise Produkte kostenlos erhält und dafür Inhalte veröffentlicht, erzielt unter Umständen steuerlich relevante Einnahmen.

Viele Creator unterschätzen zudem:
📌 Die Grenze zwischen Hobby und gewerblicher Tätigkeit
📌 Die Aufzeichnungspflichten bei Kooperationen
📌 Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei internationalen Plattformen
📌 Die Dokumentation von Sachleistungen und Gegenleistungen

💡 Egal ob Vollzeit-Creator, Influencer im Nebenerwerb oder Content Creator mit ersten Kooperationen:
Eine saubere steuerliche Struktur spart später viel Ärger – und kann teure Nachzahlungen vermeiden.

Du bist unsicher, wie Deine Kooperationen steuerlich behandelt werden müssen?

📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg

Adresse

Cloppenburger Straße 323
Oldenburg
26133

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

+4944147147

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Steuerberatung Jörg Bachmann erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen

Kategorie