30/06/2026
🚗⚡ Neue E-Auto-Förderung: Bis zu 6.000 € Kaufprämie sichern!
Die Bundesregierung fördert rückwirkend ab dem 01.01.2026 den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Besonders profitieren können Haushalte mit niedrigerem Einkommen und Familien mit Kindern.
✅ Gefördert werden:
• Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb
• Bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
💶 Die Höhe der Förderung richtet sich nach:
• Deinem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE)
• Der Anzahl der Kinder im Haushalt
• Der Art des Fahrzeugs
🚘 Die maximale Förderung beträgt:
• Bis zu 6.000 € für reine Elektrofahrzeuge
• Bis zu 4.500 € für förderfähige Plug-in-Hybride
📋 Antragstellung:
Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs auf Deinen Namen gestellt werden.
Dafür benötigst Du:
✔️ Eine BundID (z. B. über Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat)
✔️ Die letzten zwei Steuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen
✔️ Nachweise über Kinder (z. B. Kindergeldbescheinigung)
⚠️ Wichtig:
Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate in Deinem Privatvermögen verbleiben. Andernfalls kann die Förderung zurückgefordert werden.
Gerade bei größeren Anschaffungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Fördervoraussetzungen und die steuerlichen Auswirkungen.
📞 0441 47147
Steuerberatung Jörg Bachmann, Oldenburg