17/12/2024
📢 Anhebung der Mindestlöhne ab 01.01.2025 📆
Anhebung der Mindestlöhne ab 01.01.2025
Der Mindestlohn wird zum 01.01.2025 von 12,41€ auf 12,82€ angehoben.
📝 Bei Minijobs ist zu beachten:
📈 Die Grenze erhöht sich aufgrund der Mindestlohnerhöhung ebenfalls.
👉 Die Minijobgrenze liegt ab 01.01.2025 bei 556,-€.
⚠️ Eine unvorhergesehene Überschreitung ist in höchstens zwei Monaten im Jahr zulässig und maximal bis zur doppelten Höhe des monatlichen Grenzwertes.
📊 Das sind für das Jahr 2025 somit maximal 1.112,-€.
📆 Daraus ergibt sich ein jährlicher Gesamtbetrag von maximal 8.896,-€.
🚨 Wichtig bei bestehenden Verträgen:
Wenn der Arbeitnehmer im Jahr 2024 für 550,-€ angestellt war, gilt ab 01.01.2025 zu beachten, dass der Stundenlohn ebenfalls erhöht oder die Stunden angepasst werden.
❗ Erhält ein Arbeitnehmer ab 2025 weiterhin 550,-€, endet die Versicherungspflicht zum 31.12.2024.
🧩 Die Midijobgrenze erhöht sich zum 01.01.2025 von 538,01€ bis 2.000,-€ auf 556,01€ bis 2.000,-€.