Gmeiner & Partner

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Betreuung und Unterstützung rund um Haus- und MietverwaltungenUnser Partnerunternehmen die Hausverwaltung GP Wirtschafts...
02/03/2026

Betreuung und Unterstützung rund um Haus- und Mietverwaltungen

Unser Partnerunternehmen die Hausverwaltung GP Wirtschaftsberatung GmbH ist mit ihrem Team in den Räumlichkeiten der Steuerkanzlei Gmeiner & Partner in Oppenau und Oberkirch erreichbar und berät und betreut Sie in allen Fragen rund um Haus- und Mietverwaltung.
Im Bereich der Hausverwaltung bietet, neben der Wohnungseigentumsverwaltung und der Mietverwaltung, das modulare Angebot im Bereich der Nebenkostenerstellung verschiedenste Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Ob klassischer Vertrieb von Eigentumswohnungen, Häusern und Grundstücken in der Ortenau oder aber Verkauf von Immobilien im Bieterverfahren – als Makler sorgen sie für die optimale Vermarktung Ihrer Immobilie.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gp-hausverwaltung.de

Bad Taste Party am HDI CampusAm Standort Oberkirch lud die HDI Campus Gemeinschaft am Schmutzigen Donnerstag ab der Mitt...
23/02/2026

Bad Taste Party am HDI Campus

Am Standort Oberkirch lud die HDI Campus Gemeinschaft am Schmutzigen Donnerstag ab der Mittagszeit die Campus-Mitarbeitenden zur Bad Taste Party ein. Neben ausgefallenen Kleidungskreationen sorgte eine Spielecke unter anderem mit BeerPong-Tisch, eine Foto-Box sowie DJ und Live Musik durch die Hohwacht Fetzer für ausreichend Spaß, gute Stimmung und ordentlich Unterhaltung bis zum Abend. Kulinarisch verpflegt hat das HDI Campus Kantinenteam des FOXX Deli die Feiertruppe mit BohneSubb und CurryWurst. Beim Kostümwettbewerb jubelten wir mit unserem Arbeitskollegen Aaron zum wohlverdienten dritten Platz für sein ausgefallenes Bad Taste-Outfit J
Die traditionelle HDI Campus-Party am Schmutzigen Donnerstag ist ein fester Bestandteil des Campuslebens und bietet den Mitarbeitenden der am Campus ansässigen Firmen die Möglichkeit außerhalb des Arbeitsalltages und der Begegnungen beim Mittagessen in der Oberkircher FOXX-Kantine zusammenzukommen.

Wir haben es wieder geschafft!Unsere Kanzlei trägt erneut die Auszeichnung Digitale DATEV-Kanzlei 2026.   Diese Auszeich...
22/01/2026

Wir haben es wieder geschafft!

Unsere Kanzlei trägt erneut die Auszeichnung Digitale DATEV-Kanzlei 2026.

Diese Auszeichnung bestätigt zum siebten Mal in Folge unser kontinuierliches Engagement für die digitale Zukunft.

steuerberatung wirtschaftsberatung landwirtschaftlichebuchstelle rechnungswesen

Viele Personengesellschaften betreiben Photovoltaikanlagen, ohne eigentlich gewerblich tätig zu sein. Bislang reichte je...
21/08/2025

Viele Personengesellschaften betreiben Photovoltaikanlagen, ohne eigentlich gewerblich tätig zu sein. Bislang reichte jedoch schon der Betrieb einer PV-Anlage aus, um steuerlich als „gewerblich infiziert“ zu gelten. Mit der Einführung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG zum 1.1.2022 hat sich das geändert: Die gewerbliche Infektion entfällt – was steuerlich als Betriebsaufgabe gewertet wird.

Die Folge: Alle nicht mehr betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter müssten zum 1.1.2022 als entnommen gelten, und die darin schlummernden stillen Reserven wären zu versteuern. Für viele Gesellschaften wäre das eine unangenehme Überraschung.

Doch das Bundesfinanzministerium hat vorgesorgt: Im BMF-Schreiben vom 17.07.2023 ist eine Vertrauensschutzregelung verankert. Sie besagt: Wird das ehemalige Betriebsvermögen bis spätestens zum 31.12.2023 wieder steuerlich „verstrickt“ – also erneut in einen betrieblichen Zusammenhang gestellt – entfällt die Versteuerung der stillen Reserven.

Das geht zum Beispiel so:

Aufnahme einer weiteren gewerblichen Tätigkeit, oder
Erweiterung der PV-Anlage über die Steuerfreigrenze hinaus.
Wichtig für Sie: Die Finanzverwaltung – z. B. in Schleswig-Holstein – hat ihre Finanzämter bereits angewiesen, nach Ablauf der Frist genau hinzuschauen. Wurde die Verstrickung nicht bis zum 31.12.2023 wiederhergestellt, droht die Nachversteuerung.

Unser Rat: Falls Ihre Gesellschaft betroffen sein könnte, prüfen Sie gemeinsam mit uns, ob die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz erfüllt sind – damit es beim Sonnenstrom nicht zu einer steuerlichen Schieflage kommt.

Gestern hat die Belegschaft von Gmeiner & Partner zum Mittagessen das Dorffest in Ramsbach besucht. 🍽️☀️
Bei bester Stim...
20/08/2025

Gestern hat die Belegschaft von Gmeiner & Partner zum Mittagessen das Dorffest in Ramsbach besucht. 🍽️☀️

Bei bester Stimmung und leckerem Essen genossen wir die gemeinsame Zeit abseits des Büros.

Ein großes Dankeschön an den Harmonika-Verein Ramsbach für die gelungene Organisation und die herzliche Atmosphäre! 🎶🙌

🎉 Herzlichen Glückwunsch! 🎉
Das Team von Gmeiner&Partner gratuliert Aaron. Er hat die Ausbildung und das Anerkennungsver...
18/08/2025

🎉 Herzlichen Glückwunsch! 🎉

Das Team von Gmeiner&Partner gratuliert Aaron.
Er hat die Ausbildung und das Anerkennungsverfahren zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) erfolgreich abgeschlossen. 👏✨

Wir sind stolz und freuen uns, unsere Mandanten mit diesem zusätzlichen Fachwissen noch besser begleiten zu können. 💼🌟
 

🎉 Dreifaches Jubiläum in Oppenau! 🎉Am 01. August 2025 durften wir gleich drei ganz besondere Jubiläen feiern 🥂💼 Katja – ...
12/08/2025

🎉 Dreifaches Jubiläum in Oppenau! 🎉
Am 01. August 2025 durften wir gleich drei ganz besondere Jubiläen feiern 🥂

💼 Katja – 35 Jahre
💼 Christina – 40 Jahre
💼 Klaus – 55 Jahre

Euer Engagement, Eure Treue und Euer Wissen sind ein unschätzbarer Teil von Gmeiner & Partner. Von den Anfängen bei Ernst Schnebel bis heute habt Ihr die Kanzlei mitgestaltet und geprägt.

Danke für Eure Treue, Euren Einsatz und Eure Leidenschaft.



Afterwork-Event auf dem HDI Campus! 🌇🍽️Am Donnerstag, den 24. Juli 2025, fand für unsere Mitarbeitenden der zum HDI Camp...
07/08/2025

Afterwork-Event auf dem HDI Campus! 🌇🍽️

Am Donnerstag, den 24. Juli 2025, fand für unsere Mitarbeitenden der zum HDI Campus gehörenden Firmen ein entspanntes Afterwork-Event statt. 

Passend zum sommerlichen Motto hat das FOXX-Team alle mit leckerer Paella (auch in der vegetarischen Variante 🌱) und selbstgemachter Sangria 🍷 verwöhnt.

Ein gelungener Feierabend in gemütlicher Atmosphäre – gemeinsam mit der Gmeiner & Partner Belegschaft und der HDI Campus-Gemeinschaft. 🥂

Wir freuen uns schon jetzt auf die Fortsetzung solcher Feierlichkeiten am HDI Campus! 🎉

Am 26.03.2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist weiterhin verfassungsgem...
01/07/2025

Am 26.03.2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist weiterhin verfassungsgemäß (2 BvR 1550/20).
Eine Klage von FDP-Abgeordneten wurde abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass der Soli nach dem Ende des Solidarpakts II verfassungswidrig sei und sozial ungerecht wirke.
Der Soli wurde 1991 eingeführt und beträgt seit 1995 dauerhaft 5,5 % auf Einkommen- und Körperschaftsteuer. Seit 2021 zahlen ihn nur noch etwa 10 % der Steuerpflichtigen mit höherem Einkommen sowie körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen.
Das Gericht sieht keinen klaren Wegfall des finanziellen Mehrbedarfs, der mit der Wiedervereinigung zusammenhängt.
Auch 2025 bestehe laut Gesetzesbegründung noch ein erhöhter Finanzierungsbedarf, etwa in der Rentenversicherung und bei Transferleistungen für Ostdeutschland. Daher sei der Soli nach wie vor gerechtfertigt.
Zudem liege kein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip vor: Die gezielte Belastung höherer Einkommen sei sachlich begründet und zulässig.
Allerdings betonte das Gericht die Pflicht des Gesetzgebers, den Fortbestand des Mehrbedarfs regelmäßig zu prüfen. Eine Ergänzungsabgabe dürfe kein dauerhaftes Instrument der Umverteilung sein.
Politisch bleibt das Thema umstritten. FDP und AfD forderten die Abschaffung des Solis – bisher ohne Erfolg. CDU/CSU haben sie für die nächste Legislaturperiode angekündigt. Eine politische Entscheidung über den Fortbestand des Solis steht also weiterhin im Raum – juristisch ist er vorerst nicht zu beanstanden.

Quellen: BVerfG 26.3.25, 2 BvR 1505/20, Abruf-Nr. 247487

Vermietet ein Eigentümer Wohnungen und verkauft den Solarstrom direkt an seine Mieter, handelt es sich um Direktvermarkt...
27/06/2025

Vermietet ein Eigentümer Wohnungen und verkauft den Solarstrom direkt an seine Mieter, handelt es sich um Direktvermarktung. Erfüllt er die Voraussetzungen, sind diese Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei.

Beim Mieterstromvertrag (§ 42a EnWG) verpflichtet sich der Vermieter, die Mieter auch dann mit Strom zu versorgen, wenn gerade kein Solarstrom erzeugt wird. Dafür erhält er einen Mieterstromzuschlag, der ebenfalls steuerfrei sein kann.

Achtung: Der Zukauf und Weiterverkauf von Zusatzstrom (z. B. aus dem Netz) ist nicht steuerfrei – diese Einnahmen gelten als Betriebseinnahmen. Die Kosten dafür können aber als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG:
• Einspeisevergütung
• Stromverkauf an Mieter
• Mieterstromzuschlag
Nicht steuerfrei:
• Kauf & Weiterverkauf von Zusatzstrom

Wir suchen Dich:KAUFMÄNNISCHE/R ANGESTELLTE/R (m/w/d)in Teilzeit oder Vollzeit für unsere Hausverwaltung in Oppenau.DEIN...
25/06/2025

Wir suchen Dich:
KAUFMÄNNISCHE/R ANGESTELLTE/R (m/w/d)
in Teilzeit oder Vollzeit für unsere Hausverwaltung in Oppenau.

DEINE AUFGABEN:
- Büro-Organisation
- Unterstützung in der
Hausverwaltung
- Allgemeine
Verwaltungsaufgaben
UNSER ANGEBOT:
- Unbefristetes
Arbeitsverhältnis
- Flexible Arbeitszeiten
- Möglichkeit zum
Home-Office
- Modernes Arbeitsumfeld

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Infos zur Bewerbung: https://gp-hausverwaltung.de/karriere.html
Mail: [email protected]
Tel: 0 78 02/93 14 94 - 0

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