29/08/2022
+++ WIR BITTEN UM BEACHTUNG +++
+++ WALDBRANDGEFAHR +++
Folgender Erlass gilt ab Morgen 10.08.2022 offiziell im ganzen Ortenaukreis.
--- Die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald und in einer Entfernung bis zu 100 Metern zum Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, ist ausdrücklich untersagt.
Zu mitgebrachten Grills zählen auch jegliche Form von Gaskochern und Gasgrills.
Das Rauchen im Wald ist ohnehin nach §41 Abs. 3 LWaldG vom 01.03. – 31.10. verboten. ---
Die öffentlichen Grillstellen am Mülbensattel, Freiersberg, Weiherplatz, Sexauer Hütte, etc. sind gesperrt.
Die Plätze sind auch entsprechend Beschildert.
Bitte nehmt Euch diese Hinweise zu Herzen.
Wir sehen es in den Medien was gerade in dieser trockenen Zeit aus Unachtsamkeit werden kann.
Solltet ihr einen Waldbrand feststellen, begebt Euch in Sicherheit, und meldet den genauen Schadensort über die NOTRUFNUMMER 112.
DANKE fürs MITMACHEN.
Dieser Beitrag darf GERNE und OFT geteilt werden.
gez. Stefan Huber
Kommandant Gesamtwehr Bad Peterstal-Griesbach