14/05/2026
🎉 Schon gewusst? Betriebsveranstaltungen können komplett steuerfrei sein!
🏢 Steuerfreie Betriebsveranstaltungen: Pro Jahr sind zwei Betriebsveranstaltungen bis zu je 110 Euro pro teilnehmenden Arbeitnehmer steuerfrei - das sind 220 Euro jährlich pro Mitarbeiter!
✅ Was zählt als Betriebsveranstaltung? Weihnachtsfeier, Sommerfest, Jubiläumsfeier, Betriebsausflug - wichtig ist der betriebliche Anlass und die Teilnahme aller Arbeitnehmer einer Abteilung/des Betriebs
✅ Welche Kosten sind einbezogen? Bewirtung, Raummiete, Musik, Dekoration, Fahrtkosten - alle direkt mit der Veranstaltung zusammenhängenden Ausgaben
💰 Begleitpersonen einbeziehen: Ehepartner und Kinder der Arbeitnehmer können teilnehmen - ihre Kosten werden anteilig dem Arbeitnehmer zugerechnet
🎯 Wichtiger Tipp: Die 110‑Euro‑Grenze ist ein Freibetrag – bis 110 Euro pro Person bleiben die Zuwendungen steuerfrei, nur der darüber hinausgehende Teil ist steuerpflichtig.
⚠️ Gestaltung: Plane zwei separate Veranstaltungen, um den Freibetrag optimal zu nutzen. Überschreitest du die 110 Euro, kann der darüber hinausgehende Vorteil pauschal versteuert werden – die Kosten bleiben trotzdem Betriebsausgaben.
📞 Planst du eine Betriebsveranstaltung? Unser Team von Stephan Holzer Steuerberatungsgesellschaft mbh zeigt dir, wie du steuerliche Vorteile optimal nutzt! Kontaktiere uns für ein unverbindliches Erstgespräch.