Schaffer & Partner

Schaffer & Partner Schaffer & Partner mbB Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte in Nürnberg und Neumarkt

Als Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei beraten wir seit 1987 Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in allen steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten. Die persönliche Beziehung zu unseren Mandanten ist uns sehr wichtig, denn nur so entstehen Vertrauen und Wertschätzung, Grundlage einer jeder guten Beziehung. Unternehmer schätzen unseren ganzheitlich

en Beratungsansatz, der von der Unternehmensgründung über die Expansion bis zur Nachfolge geht. Wir begleiten Sie mit unternehmerischem Verständnis, strategischem Denken und bieten Ihnen individuelle Lösungen. Unser Kooperationsverbund umfasst erfahrene Partner, sowohl national als auch international. So garantieren wir Ihnen eine kompetente Beratung in allen unternehmensrelevanten Bereichen.

Unentgeltliche Lieferungen ins EU-Ausland? Achtung Umsatzsteuer ⚠️Auch ohne Bezahlung kann Umsatzsteuer anfallen!Wer War...
18/06/2026

Unentgeltliche Lieferungen ins EU-Ausland? Achtung Umsatzsteuer ⚠️

Auch ohne Bezahlung kann Umsatzsteuer anfallen!

Wer Waren ohne Entgelt ins EU-Ausland liefert (z. B. zu Werbezwecken oder als Gewinn), muss diese oft in Deutschland versteuern.

👉 Grund: Im Zielland fällt meist keine Steuer an.

Ausnahme: Nur bei Warenmustern oder bei geringwertigen Zuwendungen bis 50 € netto.

Arbeitszimmer in der Wohnung: Neue Spekulationsfrist? 🏠Ein Teil der Wohnung wurde früher als Arbeitszimmer genutzt und s...
16/06/2026

Arbeitszimmer in der Wohnung: Neue Spekulationsfrist? 🏠

Ein Teil der Wohnung wurde früher als Arbeitszimmer genutzt und später wieder privat. Beim Verkauf wollte das Finanzamt dafür eine neue 10-Jahresfrist ansetzen.

Das Finanzgericht sagt: Nein.
Die Wohnung zählt als Einheit – durch das frühere Arbeitszimmer entsteht keine neue Frist und damit auch keine zusätzliche Steuerpflicht.

Wir prüfen gerne für Sie, ob in Ihrem Fall steuerliche Risiken bestehen.

Erneut ausgezeichnet: Schaffer & Partner gehört zu den Top-Steuerberatern 2026! 🏆 Wir freuen uns sehr über die erneute A...
11/06/2026

Erneut ausgezeichnet: Schaffer & Partner gehört zu den Top-Steuerberatern 2026! 🏆

Wir freuen uns sehr über die erneute Auszeichnung durch FOCUS MONEY. Diese Anerkennung bestätigt unseren Anspruch, Mandanten mit hoher fachlicher Kompetenz, persönlicher Beratung und praxisnahen Lösungen zu begleiten.

Ein solcher Erfolg ist vor allem das Ergebnis des täglichen Engagements unseres gesamten Teams. Dafür sagen wir herzlich Danke – ebenso unseren Mandanten für ihr Vertrauen und die langjährige Zusammenarbeit.

Die Auszeichnung motiviert uns, auch weiterhin mit Leidenschaft, Fachwissen und Weitblick für unsere Mandanten da zu sein.

Mehr Informationen finden Sie hier 👉 https://schaffer-partner.de/sonderrundschreiben/focus-money-2026/

Schaffer & Partner gehört laut FOCUS MONEY erneut zur Spitze der Beratungsunternehmen 2026.

Luxus-Wohnmobil = Alltagsgegenstand? 🚐Der Bundesfinanzhof sagt: Ja, das kann sein.Auch ein sehr teures Wohnmobil kann al...
11/06/2026

Luxus-Wohnmobil = Alltagsgegenstand? 🚐

Der Bundesfinanzhof sagt: Ja, das kann sein.

Auch ein sehr teures Wohnmobil kann als „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ gelten. Dann ist ein Verkauf innerhalb eines Jahres nicht steuerpflichtig.

Wichtig: Es kommt nicht auf den Preis an, sondern darauf, ob der Gegenstand typischerweise im Alltag genutzt wird.

Dienstwagen für Geschäftsführer: Kein Automatismus 🚗Bei Arbeitnehmern gilt oft: Dienstwagen wird auch privat genutzt.Für...
09/06/2026

Dienstwagen für Geschäftsführer: Kein Automatismus 🚗

Bei Arbeitnehmern gilt oft: Dienstwagen wird auch privat genutzt.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt das nicht automatisch.
Der Bundesfinanzhof sagt: Kein Anscheinsbeweis für Privatnutzung.

Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände im Einzelfall.

Sie sind unsicher, wie das in Ihrem Fall zu beurteilen ist? Sprechen Sie uns gerne an.

Mietpreisbremse bleibt verfassungsgemäß 🏠Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 wurde vom Bundesverfassungsgerich...
04/06/2026

Mietpreisbremse bleibt verfassungsgemäß 🏠

Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Vermieter können sich nicht auf eine „maximale Rendite“ berufen – der Schutz von Mietern bleibt zulässig.

Reverse Charge: Schnell doppelt Umsatzsteuer gezahlt ⚠️Wird das Reverse-Charge-Verfahren übersehen, kann es teuer werden...
02/06/2026

Reverse Charge: Schnell doppelt Umsatzsteuer gezahlt ⚠️

Wird das Reverse-Charge-Verfahren übersehen, kann es teuer werden.

Denn: In bestimmten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer – nicht der Anbieter.
Wird das falsch behandelt, droht sogar eine Doppelbesteuerung.

Unsicher, ob das Verfahren bei Ihnen greift? Sprechen Sie uns gerne an.

Firmenwagen für Mitarbeiter: Umsatzsteuer fällt an 🚗Wer Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug auch privat überlässt, erbringt ...
28/05/2026

Firmenwagen für Mitarbeiter: Umsatzsteuer fällt an 🚗

Wer Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug auch privat überlässt, erbringt aus Sicht des Finanzamts eine Leistung.

Heißt: In der Regel fällt darauf Umsatzsteuer an – auch ohne direkte Zahlung.
Nur in Ausnahmefällen gilt die Überlassung als unentgeltlich.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, die umsatzsteuerlichen Auswirkungen korrekt einzuordnen.

Pauschale Lohnsteuer: Unter 20 Mitarbeitern nicht zulässig? ⚖️Ein Arbeitgeber hatte 16 Mitarbeitenden Gutscheine gewährt...
26/05/2026

Pauschale Lohnsteuer: Unter 20 Mitarbeitern nicht zulässig? ⚖️

Ein Arbeitgeber hatte 16 Mitarbeitenden Gutscheine gewährt. Das Finanzamt wollte pauschal 25 % Lohnsteuer nachfordern.

Das Finanzgericht sagt: So nicht! Die Pauschalierung nach § 40 EStG setzt eine „größere Zahl von Fällen“ voraus – in der Regel erst ab 20 Arbeitnehmern.

Bei weniger Mitarbeitenden ist eine pauschale Nachforderung nicht ohne Weiteres zulässig.

Mitarbeiterbeteiligung: Kapitalertrag statt Arbeitslohn 💡Erhält ein Mitarbeiter Gewinnanteile aus einer stillen Beteilig...
21/05/2026

Mitarbeiterbeteiligung: Kapitalertrag statt Arbeitslohn 💡

Erhält ein Mitarbeiter Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung am Unternehmen, kann das steuerlich entscheidend sein.

Der Bundesfinanzhof sagt: Sind die Voraussetzungen erfüllt, gelten die Erträge als Kapitaleinkünfte – nicht als Arbeitslohn. Das kann steuerlich deutlich günstiger sein.

Hier steckt oft steuerliches Potenzial – wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

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Äußere Sulzbacher Straße 118
Nuremberg
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