18/06/2026
Unentgeltliche Lieferungen ins EU-Ausland? Achtung Umsatzsteuer ⚠️
Auch ohne Bezahlung kann Umsatzsteuer anfallen!
Wer Waren ohne Entgelt ins EU-Ausland liefert (z. B. zu Werbezwecken oder als Gewinn), muss diese oft in Deutschland versteuern.
👉 Grund: Im Zielland fällt meist keine Steuer an.
Ausnahme: Nur bei Warenmustern oder bei geringwertigen Zuwendungen bis 50 € netto.