Jens Stöbener Steuerberatung - Die Ostfrieslandberater

Jens Stöbener Steuerberatung - Die Ostfrieslandberater HERZLICH WILLKOMMEN BEI IHREN OSTFRIESLANDBERATERN. Frischer Wind für Ihren Erfolg. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Wir sind die zweitälteste inhabergeführte Steuerberatungskanzlei im Herzen von Norden. Wir bieten Ihnen sämtliche Leistungen im Bereich der Steuer- und betriebswirtschaftlichen Beratung, von der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung oder Ihrer Buchhaltung bis hin zur Umstrukturierung Ihres Unternehmens. Als Mitglied der Datev eG bieten wir Ihnen technische Lösungen auf höchstem Niveau.

WIR HABEN UNSERE KÖPFE NICHT ÜBERALL …  🧠.. aber überall die besten Köpfe.Gute Steuerberatung entsteht nicht durch Zufal...
19/06/2026

WIR HABEN UNSERE KÖPFE NICHT ÜBERALL …
🧠
.. aber überall die besten Köpfe.

Gute Steuerberatung entsteht nicht durch Zufall.

Sie entsteht durch Menschen, die mitdenken. Menschen, die hinterfragen. Menschen, die Lösungen entwickeln. 🚀

Jeder von uns bringt seine eigenen Stärken, Erfahrungen und Ideen 💡 mit.

Wie bei einem Baukastensystem fügt sich daraus etwas Größeres zusammen:

Eine Kanzlei, die Verantwortung übernimmt. Eine Kanzlei, die vorausdenkt. Eine Kanzlei, die jeden Tag daran arbeitet, für ihre Mandanten besser zu werden.

Wir haben unsere Köpfe 🧠 nicht überall - Aber überall dort, wo wir tätig sind, setzen wir auf den wertvollsten 🧱 Bausatz, den wir haben:

Unser

AUS FÜR DIE GEWERBESTEUER-OASEN?  🏙️📈Ab 2027 wird es für Städte und Gemeinden deutlich schwieriger, mit extrem niedrigen...
18/06/2026

AUS FÜR DIE GEWERBESTEUER-OASEN?
🏙️📈

Ab 2027 wird es für Städte und Gemeinden deutlich schwieriger, mit extrem niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen um Unternehmen zu werben.

Der Grund: Der gesetzliche Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer steigt von 200 % auf 280 %.

Die Politik verfolgt damit ein klares Ziel: Sogenannte „Gewerbesteuer-Oasen“ sollen der Vergangenheit angehören. Gemeinden, die bislang mit besonders niedrigen Hebesätzen Unternehmen angelockt haben, müssen künftig nachziehen.

Die spannende Frage lautet natürlich:
Wer zahlt am Ende die Rechnung? 💸

Für viele Einzelunternehmer und Personengesellschaften dürfte die Antwort überraschend entspannt ausfallen.

Denn die Gewerbesteuer wird bei ihnen über die Einkommensteuer weitgehend angerechnet. Solange der Hebesatz der Gemeinde nicht über 400 % liegt, entsteht in der Regel keine zusätzliche Steuerbelastung.

Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus:

🏢 GmbHs und andere Kapitalgesellschaften profitieren nicht von dieser Anrechnung. Für sie kann ein höherer Hebesatz daher tatsächlich zu einer höheren Steuerbelastung führen.

Die eigentliche Botschaft dieser Reform lautet daher weniger „mehr Steuern“ als vielmehr „mehr Wettbewerbsgleichheit“.

Oder anders formuliert:

Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Unternehmen künftig ihren Standort allein nach dem günstigsten Gewerbesteuerschild am Ortseingang auswählen. 😄

Für viele Unternehmer wird sich steuerlich wenig ändern. Für manche Gemeinden dagegen endet ab 2027 ein durchaus beliebtes Geschäftsmodell.
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MINIJOBS WERDEN TEURER 📋 Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Juni den Entwurf für ein neues Pflegeneuordnungsges...
17/06/2026

MINIJOBS WERDEN TEURER 📋


Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Juni den Entwurf für ein neues Pflegeneuordnungsgesetz vorgestellt. Darin steckt eine Änderung, die viele Arbeitgeber mit Minijobbern künftig betreffen könnte. Geplant ist, dass ab dem 01.01.2027 auch für geringfügig Beschäftigte Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung gezahlt werden müssen.

Konkret bedeutet das:
💼 Bei klassischen Minijobs soll künftig der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung anfallen. Dieser liegt derzeit bei 3,6 %.

🏠 Bei Minijobs in Privathaushalten soll ein reduzierter Beitragssatz von 1,5 % gelten.

👨‍👩‍👧‍👦 Anders als bei regulär Beschäftigten soll es dabei keine Zuschläge für Kinderlose und auch keine Differenzierung nach der Anzahl der Kinder geben.

Für Arbeitgeber wäre das eine weitere Veränderung bei den Lohnnebenkosten. Besonders Betriebe mit mehreren Minijobbern sollten diese Entwicklung im Blick behalten.

Noch handelt es sich lediglich um einen Referentenentwurf. Bis zum endgültigen Gesetzgebungsverfahren können sich daher noch Änderungen ergeben.

Dennoch zeigt die Richtung bereits eines sehr deutlich: Auch Minijobs bleiben von den Herausforderungen der Finanzierung unserer Sozialversicherungssysteme nicht verschont. Im Gegenteil: Sie werden immer unattraktiver für Arbeitgeber!
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BAU-MINDESTLOHN NICHT ALLGEMEINVERBINDLICH 🚨 Im April 2026 stand die dritte Stufe der vereinbarten Tariferhöhung an. Die...
10/06/2026

BAU-MINDESTLOHN NICHT ALLGEMEINVERBINDLICH 🚨


Im April 2026 stand die dritte Stufe der vereinbarten Tariferhöhung an. Die Tarifvertragsparteien – die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Arbeitgeberverbände 🤝 – haben eine Lohnsteigerung von 3,9 Prozent vereinbart, die ab dem 1. April 2026 wirksam wurde.

Die branchenspezifischen Mindestlöhne im Baugewerbe sind nach Lohngruppen gestaffelt:
• 👷 Lohngruppe 1 (Werker und ungelernte Fachkräfte): 15,86 EUR pro Stunde
• 🛠️ Lohngruppe 2 (Fachwerker mit anerkannter Berufsausbildung): 17,34 EUR pro Stunde

Immer wieder erreicht uns die Frage: „Müssen wir den Bau-Mindestlohn nicht auch zahlen?“

Die kurze Antwort lautet: Nein. Damit eine tarifliche Einigung für alle Betriebe der Baubranche gilt – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht –, bedarf es einer sogenannten Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE).

📞 Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde uns nochmals bestätigt: Derzeit gibt es keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für einen Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe – der frühere Bau-Mindestlohn ist am 31.12.2021 außer Kraft getreten. Daher gilt für nicht tarifgebundene Arbeitgeber weiterhin ausschließlich der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 EUR pro Stunde.
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NEUER AUSBLICK: JAHRESSTEUERGESETZ 2026 📜 Während viele Unternehmer gerade das Tagesgeschäft im Blick haben, arbeitet da...
09/06/2026

NEUER AUSBLICK: JAHRESSTEUERGESETZ 2026 📜


Während viele Unternehmer gerade das Tagesgeschäft im Blick haben, arbeitet das Bundesfinanzministerium bereits an den steuerlichen Spielregeln der kommenden Jahre. Mit dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 stehen mehrere Änderungen im Raum, die man auf dem Radar haben sollte. 👀

Besonders interessant:

📄 Lohnsteuerbescheinigungen sollen leichter korrigiert werden können.
Arbeitgeber sollen Berichtigungen künftig bis Ende Februar ohne besondere Begründung vornehmen dürfen. Weniger Bürokratie? Zumindest ein kleiner Schritt in diese Richtung.

🏠 Neue Regeln für Immobilienkäufer und Vermieter.
Die Aufteilung des Kaufpreises zwischen Grundstück und Gebäude soll gesetzlich geregelt werden. Das ist besonders wichtig, weil hiervon die Abschreibung und damit häufig auch die steuerliche Belastung abhängt.

🌍 Mehr Spielraum bei Zahlungen ins Ausland.
Die Freigrenze für bestimmte Vergütungen an ausländische Empfänger soll von 10.000 € auf 100.000 € steigen. Für international tätige Unternehmen könnte das spürbare Erleichterungen bringen.

🔄 Die umsatzsteuerliche Organschaft soll freiwillig werden.
Künftig sollen die Rechtsfolgen nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Außerdem sollen auch Personengesellschaften leichter eingebunden werden können. Eine Änderung mit erheblicher praktischer Bedeutung für Unternehmensgruppen.

📈 Steuerliche Nachzahlungen könnten teurer werden.
Ab 2027 soll der steuerliche Zinssatz auf 3,6 % pro Jahr steigen. Wer dann Geld an das Finanzamt nachzahlen muss, wird die Auswirkungen deutlich spüren.

Noch handelt es sich lediglich um einen Entwurf. Erfahrungsgemäß zeigt sich aber gerade bei solchen Gesetzespaketen, in welche Richtung die steuerpolitische Reise gehen soll.

Wir behalten die Entwicklungen für Euch im Blick – damit aus einer Gesetzesänderung keine Überraschung wird. 💡
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🇩🇰 TEAMSTÖBI GOES DÄNEMARK 🇩🇰 Wer den Kurs bestimmt, muss schließlich auch Schwimmflügel tragen! 🦩Normalerweise navigier...
04/06/2026

🇩🇰 TEAMSTÖBI GOES DÄNEMARK 🇩🇰


Wer den Kurs bestimmt, muss schließlich auch Schwimmflügel tragen! 🦩

Normalerweise navigiert er durch Steuerrecht, Fristen und Betriebsprüfungen – ab heute allerdings prüft unser Captain in seiner neuen Rolle als maritimer Risikobeauftragter nur noch den Horizont! 😎 – seine Board Crew nimmt er natürlich mit!

Unser Ziel: DÄNEMARK!
Unsere Mission: Teamgeist stärken und neue Energie tanken!

Uuuuund wir sind uns sicher: Das ein oder andere Foto gibt es sicherlich auch noch zusehen!

In diesem Sinne: AND UP GOES THE LUZIE! 🫶
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🚨  OUT OF OFFICE 🚨 Vom 04.06. bis 05.06. bleibt unsere Kanzlei geschlossen.Warum?Nun ja... wir müssen einer äußerst wich...
01/06/2026

🚨 OUT OF OFFICE 🚨


Vom 04.06. bis 05.06. bleibt unsere Kanzlei geschlossen.

Warum?
Nun ja... wir müssen einer äußerst wichtigen Angelegenheit nachgehen.
Es gibt Gerüchte über ein Land, in dem die Menschen verdächtig glücklich sind, Fahrräder fast zum Kulturgut gehören, Gebäck in beeindruckenden Mengen konsumiert wird und bunte Häuschen am Wasser offenbar als Stadtplanung durchgehen. 🚲🥐🌊

Selbstverständlich können wir solche Behauptungen nicht ungeprüft lassen. Deshalb begibt sich das gesamte Team auf eine mehrtägige Forschungsreise, um folgende Fragen wissenschaftlich zu untersuchen:

🔍 Wie viele Zimtschnecken verträgt ein Steuerberater?
🔍 Ist Hygge bilanzierungspflichtig?

Bis wir belastbare Ergebnisse vorliegen haben, bleibt die Kanzlei geschlossen.

Ab dem 08.06.2026 sind wir wieder zurück – mit frischem Wind und neuen Erkenntnissen. ⛴️😄

Solltest Du uns in dieser Zeit erreichen wollen: Versuchen es gerne. Die Wahrscheinlichkeit einer Antwort ist aktuell jedoch ungefähr so hoch wie die steuerliche Absetzbarkeit einer Zimtschnecke als Fortbildungsmaßnahme nach drei Aquavit!
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MEHRWERTSTEUER RE(FORM)VOLUTION Die sogenannte 21–10–0-Formel wird aktuell als mögliche Reform der Mehrwertsteuer diskut...
28/05/2026

MEHRWERTSTEUER RE(FORM)VOLUTION


Die sogenannte 21–10–0-Formel wird aktuell als mögliche Reform der Mehrwertsteuer diskutiert. Dahinter steckt die Idee, den regulären Mehrwertsteuersatz von 19 auf 21 Prozent anzuheben, den ermäßigten Bereich auf 10 Prozent zu setzen und Lebensmittel künftig mit 0 Prozent zu besteuern.

Klingt auf den ersten Blick nach Vereinfachung und Entlastung beim Wocheneinkauf. Tatsächlich steckt dahinter aber eine deutlich größere steuerpolitische Frage: Soll künftig weniger das Einkommen und stärker der Konsum belastet werden?

Nach Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts könnte allein die Erhöhung des regulären Satzes auf 21 Prozent rund 31 Milliarden Euro zusätzlich bringen. Die Entlastung bei Lebensmitteln würde den Staat zwar Geld kosten, unterm Strich bliebe aber dennoch ein deutliches Mehraufkommen.

Der kritische Punkt: Die Mehrwertsteuer trifft alle – aber nicht alle gleich. Wer wenig verdient, gibt einen größeren Teil seines Einkommens direkt für Konsum aus. Wer mehr verdient, kann eher sparen oder investieren. Genau deshalb kann eine höhere Mehrwertsteuer besonders für kleinere und mittlere Einkommen spürbar werden.

Und dann kommt noch das deutsche Lieblingsproblem dazu: die Abgrenzung! Wenn Lebensmittel mit 0 Prozent besteuert werden, stellt sich sofort die Frage, was steuerlich eigentlich genau ein Lebensmittel ist. Brot? Klar. Kaviar? Schwierig. Proteinriegel? Willkommen im Bürokratie-Fitnessstudio. 😵‍💫

Kurz gesagt:
21–10–0 klingt nach einfacher Formel, könnte aber ein ziemlich komplexer Eingriff in unser Steuersystem werden. Denn am Ende entscheidet sich an der Kasse, ob aus Reform wirklich Entlastung wird – oder nur ein neuer Zahlencode für höhere Staatseinnahmen. 🛒💸.
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SOZIALABGABENPFLICHT FÜR MIETEINKÜNFTE? Die nächste steuerpolitische Idee aus Berlin klingt ungefähr so: „Wo könnten wir...
19/05/2026

SOZIALABGABENPFLICHT FÜR MIETEINKÜNFTE?


Die nächste steuerpolitische Idee aus Berlin klingt ungefähr so: „Wo könnten wir noch Geld holen?“ Antwort offenbar:👉 Beim Vermieter!

In einem Beschlusspapier hat die SPD vorgeschlagen, Mieteinnahmen – genau wie Kapitalerträge – künftig in die Beitragspflicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einzubeziehen.

Besonders spannend wird dabei die politische Logik:
Einerseits sollen Mieter entlastet werden. Andererseits könnte genau diese Maßnahme dafür sorgen, dass Vermieter höhere Kosten weitergeben müssen. Denn wenn zusätzliche Abgaben auf Mieteinnahmen entstehen, passiert wirtschaftlich meistens Folgendes:
🏠 Kosten steigen
📈 Mieten geraten unter Druck
😵‍💫 und am Ende diskutieren wieder alle darüber, warum Wohnen teurer wird

Der Gedanke, Vermieter dazu zu verpflichten, Sozialbeiträge wie Krankenkassen- und Pflegebeiträge auf Mieteinnahmen abzudrücken, wirft zunehmende Fragen zur finanziellen Belastung und zur Gerechtigkeit im Steuersystem auf. Die Diskussion zeigt einmal mehr, wie schnell aus „gerechter Verteilung“ eine sehr reale finanzielle Belastung werden kann – für Vermieter und möglicherweise auch für Mieter.
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